AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.100 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

Steckbrief: AXA 140/18, 342/20, 541/18 AW

Geschlossener Bisex-Tarif der AXA Krankenversicherung AG mit hochwertigen Leistungsstandards aus der Alten Welt. Der Tarif kombiniert GOÄ-Höchstsätze ambulant und stationär (bis 3,5-fach für Ärzte, 2,5-fach für Technisches, 1,3-fach für Labor), einen Selbstbehalt von 1.100 EUR pro Versicherungsjahr, Zweibettzimmer stationär und Privatarztbehandlung (inklusive Chefarztleistungen bis 5-fach GOÄ). Zahnersatz wird zu 72 Prozent erstattet, Zahnbehandlung sogar zu 90 Prozent, ohne Jahresobergrenzen.

Da dieser Tarif seit längerer Zeit nicht mehr für Neukunden geöffnet ist, konzentriert sich sein Bestand auf Bestandsversicherte mit lange bestehenden Policen. Das schrumpfende Versichertenkollektiv und die demografische Alterung der Risikogemeinschaft führen zu regelmäßigen Beitragserhöhungen, die den Tariftrend verschärfen. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA kann für viele Versicherte die Option bieten, durch eine Umklassifizierung niedrigere Prämien zu erreichen und dabei vergleichbare Leistungen zu sichern.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, welche Alternativen im AXA-Portfolio für Ihre Situation verfügbar sind. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihre individuellen Möglichkeiten und empfiehlt den optimalen AXA-PKV-Tarif.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.100 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

140/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

140/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

140/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

140/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

140/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

140/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

140/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
90 %
Zahnersatz
72 %
Kieferorthopädie
81 %
Material- & Laborkosten
72 %
Gebührenordnung (Zahn)

541/18: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

541/18: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 72% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 81% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

541/18: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

541/18: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 140/18, 342/20, 541/18 AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif mit schrumpfender Risikogemeinschaft

Der AXA 140/18, 342/20, 541/18 AW ist ein geschlossener Bestandstarif, bei dem keine Annahme von neuen, externen Kunden mehr erfolgt. Das bedeutet, dass die Versichertengruppe stabil ist und sich nicht durch Neuzugänge verjüngt. Bestehende Versicherte des gleichen Versicherers können jedoch im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG weiterhin in solche Tarife wechseln, sofern der Wechsel als vorteilhaft ausfällt. Ein geschlossener Tarif ist daher nicht völlig unzugänglich, sondern Teil des optimierungsfähigen Tarifportfolios.

Mit den Jahren zeigt sich bei geschlossenen Altbestandstarifen oft eine Dynamik, die Beitragssteigerungen beschleunigt: Die Risikogemeinschaft altert, während Jüngere nicht nachrücken. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch über geschlossene Tarife und kann eruieren, in welche laufenden oder neueren AXA-Tarife ein Wechsel unter Beibehaltung oder Verbesserung der Leistungen sinnvoll ist.

Tarifwechsel im AXA-Portfolio: Chancen und Mechaniken

Ein Tarifwechsel innerhalb der AXA erfolgt unter §204 VVG und bleibt beim gleichen Versicherer. Die gute Nachricht: Altersrückstellungen, die Sie bereits angesammelt haben, werden in vielen Fällen teilweise oder vollständig mitgenommen. Gesundheitsfragen entstehen häufig nicht erneut, was einen nahtlosen Übergang vereinfacht. Wichtig: Die genaue Ausgestaltung hängt vom konkreten Tarifwechsel ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft systematisch, ob und wie ein Wechsel für Sie rentabel ist. Unser Team unter Leitung des PKV-Sachverständigen analysiert Ihre aktuelle Police und arbeitet Chancen und Kosteneinsparungen heraus, damit Sie ein fundiertes Entscheidungsangebot erhalten. Jetzt anmelden und Sie erhalten eine maßgeschneiderte Analyse.

Beitragserhöhungen in älteren Bestandstarifen: Strategie und Ausweg

Der AXA 140/18, 342/20, 541/18 AW gehört zur Alten Welt und ist bereits lange geschlossen. Das heißt, dass dieser Tarif nicht mehr von Neukunden profitiert, welche die Altersstruktur verjüngen könnten. Medizinische Kostensteigerungen, sinkende Kapitalerträge und die Alterung des Versichertenkollektivs sind die Hauptfaktoren, die Beitragserhöhungen in solchen etablierten Tarifen antreiben. Mit einem durchschnittlichen Selbstbehalt von 1.100 EUR ist die Eigenverantwortung bereits hoch, doch ersetzen auch höhere Selbstbehalte nicht die strukturelle Dynamik einer schrumpfenden Risikogemeinschaft.

Ein Tarifwechsel zu einem moderneren AXA-Tarif (beispielsweise aus der Neuen Welt oder einer lebensjüngeren Querschnittsgruppe) bietet tendenziell bessere Prognosen für die zukünftige Beitragsentwicklung. Gleichzeitig besteht die Chance, in vielen Fällen ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit Mitnahme der Altersrückstellungen zu wechseln. Mehr Details zur Beitragssituation finden Sie im Beitragserhöhungs-Chart. Starten Sie heute mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse - Jetzt anmelden - und lassen Sie sich konkrete Alternativen aufzeigen.

Häufige Fragen zum AXA 140/18, 342/20, 541/18 AW

Der Tarif bietet ambulant GOÄ-Höchstsätze (3,5-fach für Ärzte, 2,5-fach für Technisches, 1,3-fach Labor), Sehhilfen bis 825 EUR (Mehrstärkengläser), 30 Psychotherapie-Sitzungen zu 100 Prozent, danach 80 Prozent. Stationär versichert Privatarzt mit Chefarztleistungen bis 5-fach GOÄ, Zweibettzimmer und stationäre Psychotherapie. Zahnbehandlung 90 Prozent, Zahnersatz 72 Prozent, Kieferorthopädie 81 Prozent, alle ohne Jahresobergrenzen. Alternative Heilmethoden sind mitversichert.
Es handelt sich um einen geschlossenen Bestandstarif aus der Alten Welt. Neue externe Kunden werden nicht mehr angenommen; die Risikogemeinschaft ist damit von neuen jüngeren Versicherten abgeschnitten. Das führt dazu, dass die Altersstruktur tendenziell älter wird und dies Beitragserhöhungen beschleunigt. Bestehende Versicherte können aber über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG zu anderen verfügbaren AXA-Tarifen wechseln und damit möglicherweise von besseren Beitragsprognosen profitieren.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 1.100 EUR pro Versicherungsjahr. Er gilt für ambulante, stationäre und zahnmedizinische Leistungen. Mit diesem hohen Selbstbehalt positioniert sich der Tarif im Premium-Segment für Versicherte, die bereit sind, eine deutliche Eigenverantwortung zu tragen, um damit die Beitragssätze moderater zu halten. Die Selbstbeteiligung gilt auch bei Vorsorge- und Impfleistungen.
Ja, ein Wechsel zu einem anderen AXA-Tarif ist über den internen Tarifwechsel nach §204 VVG möglich. In vielen Fällen können Altersrückstellungen mitgenommen werden und häufig entfallen erneute Gesundheitsfragen. Allerdings: Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Antwort auf die Frage, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann ausschließlich unser PKV-Sachverständiger treffen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft das für Sie.
Die Antwort hängt von Ihrem Alter, Gesundheitszustand und aktuellen Prämiensteigerungen ab. Da dieser geschlossene Tarif eine schrumpfende Risikogemeinschaft hat, steigen die Beiträge oft schneller als in offenen oder neueren Tarifen. Wenn Ihr Selbstbehalt oder die Zimmerausstattung nicht optimal für Ihre Situation sind, oder wenn ein jüngeres AXA-Portfolio bessere Langzeit-Beitragsprognosen bietet, kann ein Wechsel wirtschaftlich sinnvoll sein. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihren konkreten Fall und nennt Ihnen die besten Alternativen mit Einspar- und Leistungspotenzialen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert