AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.100 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 140/18, 342/20, 541/20 AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif 140/18, 342/20, 541/20 AW der AXA kombiniert GOÄ-Höchstsätze mit einer Jahresfranchise von 1.100 EUR und Zweibettzimmer im stationären Bereich. Die ambulante Versorgung erfolgt bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche, bis zum 2,5-fachen Satz für technische und bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen. Im Zahnbereich werden Behandlungen zu 100%, Zahnersatz zu 80% und Kieferorthopädie zu 90% erstattet, ohne Jahresobergrenzen. Die Chefarztbehandlung im Krankenhaus sowie umfassende Psychotherapie und alternative Heilmethoden gehören zum Leistungsspektrum.

Als geschlossener Bestandstarif eröffnet dieser Tarif Versicherten der AXA die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG. Beitragserhöhungen in älteren, geschlossenen Kollektiven entstehen durch die schrumpfende Versichertengemeinschaft und die kontinuierliche Alterung der Risikogruppe, wodurch sich Kostensteigerungen beschleunigen. Ein Wechsel in einen neueren, offenen oder günstigeren Tarif bei der AXA kann in vielen Fällen Beitragsentlastung bringen und Leistungen bewahren oder sogar verbessern.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm bewertet, welche Wechselmöglichkeiten für Ihre individuelle Situation im AXA PKV-Tarif realistisch und vorteilhaft sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.100 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

140/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

140/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

140/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

140/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

140/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

140/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

140/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
90 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

541/20: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

541/20: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

541/20: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

541/20: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 140/18, 342/20, 541/20 AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was macht einen geschlossenen AXA-Tarif relevant?

Ein geschlossener Tarif wie der 140/18, 342/20, 541/20 AW nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf, aber bestehende AXA-Versicherte können mittels eines internen Tarifwechsels unter §204 VVG in solche Tarife wechseln. Geschlossene Kollektive schrumpfen kontinuierlich, weil die Versichertengemeinschaft nicht erneuert wird, während der Altersdurchschnitt steigt. Dies führt zu überproportionalen Beitragserhöhungen, die über Zeit zu spürbaren Mehrbelastungen führen können.

Viele ältere AXA-Tarife werden nicht mehr aktiv vermarktet oder sind öffentlich kaum noch sichtbar. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick solcher geschlossenen Tarife und kann prüfen, ob ein Wechsel zu besseren Konditionen oder stabileren Prämien möglich ist. Die Altersrückstellungen bleiben bei einem internen Wechsel häufig in größerem Umfang erhalten oder können teilweise übernommen werden.

Tarifwechsel im AXA-Bestand: Chancen und Voraussetzungen

Der §204 VVG ermöglicht es Ihnen, innerhalb der AXA in einen anderen Tarif zu wechseln, ohne dass Sie zu einem anderen Versicherer gehen. Dies ist der zentrale Vorteil: Sie bewahren Ihre Betriebszugehörigkeit und Altersrückstellungen. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist oder in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Für viele Versicherte ergeben sich durch einen Wechsel innerhalb der AXA Spielräume, um die monatliche Beitragsbelastung zu senken, ohne dabei zwingend auf Premium-Leistungen verzichten zu müssen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm untersucht gezielt, welche Wechseloptionen für Sie sinnvoll und realisierbar sind. Jetzt anmelden und erfahren Sie konkrete Empfehlungen.

Beitragserhöhung im geschlossenen Tarif: Was ist sinnvoll?

Der 140/18, 342/20, 541/20 AW ist ein Tarif aus der älteren Welt der PKV mit geschlossenem Versichertenbestand. Da keine neuen Mitglieder eintreten, trägt die schrumpfende Gemeinschaft Risiken und Kostensteigerungen allein. Medizinische Teuerung, demografische Entwicklung und sinkende Kapitalerträge wirken sich dadurch kumulativ aus. Beitragserhöhungen sind in geschlossenen Beständen nicht die Ausnahme, sondern die Regel, und sie fallen typischerweise deutlicher aus als in offenen Tarifen.

Der Weg aus dieser Beitragserhöhungs-Spirale führt über einen Tarifwechsel. In vielen Fällen finden sich neuere AXA-Tarife mit guter oder ähnlicher Leistung zu günstigeren Beiträgen. Um ein realistisches Bild zu bekommen, lohnt sich ein Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart der AXA, der zeigt, wie sich Ihre Tariffamilie historisch entwickelt hat. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit Jetzt anmelden macht deutlich, welche Alternativen konkret für Sie verfügbar sind.

Häufige Fragen zum AXA 140/18, 342/20, 541/20 AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, technische Leistungen bis 2,5-fach und Laborleistungen bis 1,3-fach. Zahnbehandlungen werden zu 100%, Zahnersatz zu 80% und Kieferorthopädie zu 90% übernommen, ohne Jahresobergrenzen. Sehhilfen werden bis zu 825 EUR für Mehrstärkengläser erstattet, Psychotherapie mit 100% für 30 Sitzungen pro Fall, danach 80%. Im Krankenhaus Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung und stationärer Psychotherapie. Alternative Heilmethoden sind bis zum Schulmedizin-Niveau erstattungsfähig.
Der Tarif ist geschlossen für Neukunden außerhalb des AXA-Bestands. Das bedeutet, die Versichertengemeinschaft schrumpft kontinuierlich, weil nur noch bestehende Versicherte dieser Gruppe angehören und der Altersdurchschnitt steigt. Dies führt zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen. Für AXA-Versicherte eröffnet sich aber die Chance eines internen Tarifwechsels, um von diesem Kostendruck wegzukommen.
Der Selbstbehalt beträgt 1.100 EUR pro Versicherungsjahr und gilt ambulant und stationär. Dieser Selbstbehalt positioniert den Tarif im höheren Segment und ist typisch für Premium-Tarife mit umfassenden Leistungen wie GOÄ-Höchstsätzen, Chefarzt und hohem Zahnersatz-Prozentsatz. Nach Erfüllung der Franchise trägt die Versicherung alle Kosten ohne weitere prozentuale Eigenbeteiligung.
Ja, ein Tarifwechsel innerhalb der AXA ist gemäß §204 VVG möglich. Sie bleiben bei der AXA und können in einen anderen, tendenziell günstigeren Tarif wechseln. Ob Gesundheitsfragen erneut gestellt werden und wie Ihre Altersrückstellungen übernommen werden, hängt vom Einzelfall ab. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Mitnahme der Altersrückstellungen realisierbar ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Ein Wechsel ist oft sinnvoll, besonders wenn die Beitragserhöhungen Ihre Leistungsziele nicht rechtfertigen oder wenn günstigere AXA-Tarife ähnliche oder bessere Zahnersatz-Prozentsätze, Chefarzt oder Sehhilfen-Leistungen bieten. Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und Ihren Prioritäten ab. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre spezifische Situation und zeigt auf, ob und welche Wechsel für Sie persönlich rentabel sind.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert