AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.100 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

Steckbrief: AXA 140/18, 342/20, 544/20 AW

Der geschlossene Bisex-Tarif der AXA mit Modulgliederung 140/18, 342/20, 544/20 AW zählt zur älteren Tarifgeneration (Alte Welt) und bietet ambulante Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen), stationäre Behandlung mit Privatarzt im Zweibettzimmer sowie umfangreiche Zahnversorgung mit 100% Zahnbehandlung und 50% Zahnersatz. Psychotherapie ist mit 30 Sitzungen pro Versicherungsfall zu 100% versichert, danach mit 80%. Der Selbstbehalt beträgt 1.100 EUR pro Versicherungsjahr.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann für Bestandsversicherte der AXA eine Strategie sein, um dem Prämiendruck in einem geschlossenen Tarif zu begegnen. Da die Risikogemeinschaft des 140/18/342/20/544/20 AW nicht mehr aktiv expandiert, sind Beitragserhöhungen überdurchschnittlich zu erwarten. Ein Tarifwechsel innerhalb der AXA ermöglicht häufig die Übernahme von Altersrückstellungen und kann zu Prämienersparnis führen - eine Gesundheitsprüfung ist in vielen Fällen nicht erforderlich.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, welche Alternativen im Bestand der AXA PKV-Tarife für Sie rentabel sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.100 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

140/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

140/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

140/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

140/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

140/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

140/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

140/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
50 %
Kieferorthopädie
90 %
Material- & Laborkosten
50 %
Gebührenordnung (Zahn)

544/20: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

544/20: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

544/20: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

544/20: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was ändert sich bei einem geschlossenen Bestandstarif?

Der AXA 140/18, 342/20, 544/20 AW ist ein geschlossener Tarif - das bedeutet, dass die AXA keine Neukunden mehr aufnimmt, aber Bestandsversicherte innerhalb der AXA in andere Tarife umsatteln können. Geschlossene Tarife verlieren kontinuierlich Versicherte durch Todesfälle und Wechsel, wodurch die verbleibende Gruppe immer älter wird und sich die Kostenlast auf weniger Schultern verteilt. Diese Verschiebung der Altersstruktur führt in der Regel zu deutlichen jährlichen Prämiensteigerungen.

Wer in einem geschlossenen Tarif wie dem 140/18/342/20/544/20 AW versichert ist, hat Rechte: Nach dem Versicherungsvertragsgesetz (§204 VVG) können bestehende Versicherte in Tarife der gleichen Versicherungsgesellschaft wechseln. Diese Tarife müssen nicht öffentlich beworben sein - häufig gibt es interne Optionen, die der breiten Öffentlichkeit unbekannt sind. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über solche Tarife und kann prüfen, welche Alternativen für Sie kostensparender sind.

Tarifwechsel nach §204 VVG: So funktioniert es

Der Tarifwechsel innerhalb der AXA nach §204 VVG ist grundsätzlich für alle Bestandsversicherten möglich. Im Gegensatz zu einem Wechsel zu einem anderen Versicherer müssen Sie sich hier nicht vollständig einer neuen Gesundheitsprüfung unterziehen; in vielen Fällen erfolgt ein vereinfachtes Verfahren oder eine Gesundheitsprüfung entfällt. Ihre Altersrückstellungen - also die Ansparbeiträge für steigende Alterskosten - können in den meisten Fällen zum neuen Tarif mitgenommen werden. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert für Sie, welcher neue AXA-Tarif bei gleichwertigen oder besseren Leistungen zu niedrigeren Beiträgen führt. Lassen Sie sich jetzt zu unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse anmelden und erhalten Sie konkrete Handlungsempfehlungen: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im geschlossenen Tarif - Handlungsalternativen

Im AXA 140/18, 342/20, 544/20 AW müssen Versicherte mit regelmäßigen Beitragserhöhungen rechnen. Die Ursachen liegen nicht nur in den steigenden Arztkosten und Arzneimittelpreisen, sondern auch darin, dass die Versichertengruppe kleiner wird und älter: Wenn weniger, aber ältere Menschen ihre Arztrechnungen präsentieren, muss jeder verbleibende Versicherte einen größeren Anteil tragen. Geschlossene Tarife sind von dieser Dynamik besonders betroffen.

Eine gezielte Antwort ist die interne Tarifoptimierung nach §204 VVG. Viele Versicherte finden in offeneren oder neueren AXA-Tarifen Versicherungsschutz mit stabilerer Beitragsentwicklung, häufig ohne Leistungsverlust. Um sich ein Bild der Beitragshistorie Ihrer Versichertengruppe zu machen, werfen Sie einen Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart - er zeigt, wie stark die Prämien in den vergangenen Jahren gestiegen sind. Nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, um zu sehen, ob ein Wechsel für Sie wirtschaftlich sinnvoll ist: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 140/18, 342/20, 544/20 AW

Der Tarif deckt ambulante ärztliche Behandlung bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz ab. Psychotherapie wird mit bis zu 30 Sitzungen pro Versicherungsfall zu 100% erstattet, danach zu 80%. Sehhilfen werden bis zu 825 EUR (Mehrstärkengläser) bzw. 935 EUR (Mehrstärken-Kontaktlinsen) bezuschusst. Zahnbehandlung ist zu 100% versichert, Zahnersatz zu 50% und Kieferorthopädie zu 90%. Stationäre Behandlung erfolgt im Zweibettzimmer mit Privatarzt bis zu den Höchstsätzen, im Einzelfall auch darüber hinaus. Es besteht kein Selbstbehalt für Vorsorgeleistungen und alternative Medizin ist anteilig versichert.
Der Tarif ist geschlossen - die AXA nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie als Bestandsversicherter blockiert sind: Nach §204 VVG können Sie innerhalb der AXA in andere Tarife wechseln. Geschlossene Tarife wie dieser unterliegen einer Negativselektion, da die Versichertengruppe schrumpft und überaltert. Dies führt typischerweise zu beschleunigten Prämiensteigerungen, weshalb ein frühzeitiger Tarifwechsel für viele Versicherte wirtschaftlich sinnvoll ist.
Der Selbstbehalt beträgt 1.100 EUR pro Versicherungsjahr. Er gilt für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen gleichermaßen. Mit 1.100 EUR zählt dieser Tarif zu den höheren Selbstbehalts-Segmenten im PKV-Markt - eine Tatsache, die für Versicherte mit niedrigeren jährlichen Gesundheitskosten attraktiv sein kann, die aber bei akuten oder chronischen Erkrankungen schnell erreicht wird.
Ja, ein Tarifwechsel innerhalb der AXA nach §204 VVG ist grundsätzlich möglich. Häufig können Altersrückstellungen in den meisten Fällen mitgenommen werden und in vielen Fällen entfällt eine erneute umfassende Gesundheitsprüfung. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, welche AXA-Tarife für Sie verfügbar sind. Die Frage, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheitslage und Ihren tatsächlichen Leistungsansprüchen ab. Der hohe Selbstbehalt von 1.100 EUR und die langsame Schrumpfung der Versichertengruppe erzeugen Druck - viele Versicherte dieser Kohorte zahlen Jahre später erheblich mehr. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft konkrete Alternativtarife und zeigt, ob ein Wechsel unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Situation gewinnbringend ist. Oft ist ein solcher Schritt mittelfristig die beste Strategie gegen Beitragssteigerungen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert