AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.100 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 140/18, 342/20, VITAL-Z AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif 140/18, 342/20, VITAL-Z der AXA Krankenversicherung AG gehört zur Alten Welt und richtet sich an Bestandsversicherte, die Premium-Leistungen mit moderater Kostenbelastung kombinieren möchten. Die Tarife bieten GOÄ Höchstsätze (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen), Privatarztbehandlung im Krankenhaus, Zweibettzimmer, 100% Zahnbehandlung, 75% Zahnersatz und ein jährlicher Selbstbehalt von 1.100 EUR. Psychotherapie wird bis 30 Sitzungen mit 100% und danach mit 80% erstattet, Sehhilfen sind bis 825 EUR für Mehrstärkengläser und alternative Medizin wie Naturheilverfahren sind mitversichert.

Als geschlossener Tarif der Alten Welt ist das Versichertenkollektiv schrumpfend, was die Beitragsentwicklung verschärft. Bestandsversicherte haben die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG innerhalb der AXA, um Prämieneinsparungen und ggf. Leistungsoptimierungen zu erreichen. In vielen Fällen können Altersrückstellungen mitgenommen werden und bisherige Leistungen erhalten oder verbessert werden, häufig bei moderateren Beitragssätzen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm beleuchtet, ob ein AXA PKV-Tarif-Wechsel für Ihre Situation rentabel ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.100 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

140/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

140/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

140/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

140/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

140/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

140/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

140/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

VITAL-Z: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

VITAL-Z: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet (85%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 75%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

VITAL-Z: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 5.000,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

VITAL-Z: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 140/18, 342/20, VITAL-Z AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarifbestand: Was bedeutet das für den AXA 140/18, 342/20, VITAL-Z?

Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine neuen, externen Versicherten auf. Das Risikokollektiv schrumpft durch Kündigungen und Todesfälle, während der Durchschnittsfallkostenindex und die Altersstruktur ungünstig wirken. Folge: Beitragserhöhungen fallen typischerweise überdurchschnittlich aus. Für Bestandsversicherte ist dies unangenehm, bietet aber zugleich das Recht auf einen §204 VVG-Tarifwechsel zu einem anderen, ggf. offenen Tarif der gleichen AXA.

Ältere geschlossene Tarife wie dieser werden von der AXA oft nicht mehr aktiv kommuniziert oder in öffentlichen Vergleichen prominent gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat Zugriff auf umfangreiche Tarifhistorien und geschlossene Bestände und kann auch solche Alt-Tarife im Tarifwechsel-Kontext empfehlen, wenn sie zur individuellen Situation passen.

Tarifwechsel im AXA 140/18, 342/20, VITAL-Z: Möglichkeiten und Voraussetzungen

Der §204 VVG erlaubt Bestandsversicherten, innerhalb der AXA zu einem günstigeren oder besser passenden Tarif zu wechseln. Dabei werden in vielen Fällen bestehende Altersrückstellungen übernommen, und eine erneute Gesundheitsprüfung ist häufig nicht erforderlich. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert für Sie alle verfügbaren Tarifoptionen innerhalb der AXA und identifiziert, wo Prämienersparnis und Leistungsoptimierung möglich sind. Lassen Sie sich von unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse überzeugen: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Wechselszenarien. Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im AXA 140/18, 342/20, VITAL-Z: Warum und was tun?

Der Tarif ist ein Bestandstarif der Alten Welt mit schrumpfender Risikogemeinschaft - eine klassische Konstellation für kontinuierliche und überdurchschnittliche Beitragserhöhungen. Medizinische Kostensteigerungen treffen auf eine dünnere Kostenverteilung, während die Altersstruktur stärker wird und die Kapitalerträge schwächer ausfallen. Für Versicherte bedeutet das: regelmäßig steigende Prämien ohne unmittelbare Leistungsverbesserungen.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG bietet eine strukturelle Lösung. Häufig sind offene oder neuere AXA-Tarife mit gleichwertigen oder besseren Leistungen bei moderateren Beitragssätzen verfügbar. Der Beitragserhöhungs-Chart zeigt die historische Entwicklung des Versicherers auf - nutzen Sie diese Daten als Basis für eine Wechsel-Entscheidung. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bietet Ihnen eine persönliche Empfehlung: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt konkrete Alternativen. Jetzt anmelden und erhalten Sie eine Analyse maßgeschneidert für Ihre Situation.

Häufige Fragen zum AXA 140/18, 342/20, VITAL-Z AW

Der Tarif bietet GOÄ Höchstsätze (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Labor), 100% Psychotherapie bis 30 Sitzungen, danach 80%, Sehhilfen bis 825 EUR für Mehrstärkengläser (sowie 110 EUR Gestelle), 100% Zahnbehandlung, 75% Zahnersatz, Kieferorthopädie bis 18 Jahre 100%, danach 75%, alternative Medizin bis zum Schulmedizin-Betrag, Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlichen Programmen und Kulanzimpfungen (Grippe, Hepatitis, Tetanus, Tollwut u.a.). Im Krankenhaus: Privatarztbehandlung, Zweibettzimmer, stationäre Psychotherapie. Jährlicher Selbstbehalt: 1.100 EUR.
Der Tarif ist ein geschlossener Bisex-Tarif. Das bedeutet, dass neue, externe Kunden nicht mehr aufgenommen werden können. Das Risikokollektiv ist relativ klein und schrumpfend, was zu stärkeren Beitragserhöhungen führt als in offenen Tarifen mit ausgeglichener Altersstruktur. Für Bestandsversicherte ist der geschlossene Status kein Hindernis - sie können wie gehabt versichert bleiben oder nach §204 VVG zu einem anderen AXA-Tarif wechseln.
Der Selbstbehalt beträgt 1.100 EUR pro Versicherungsjahr (Kalenderjahr), gilt für ambulante und stationäre Leistungen sowie Zahnbehandlung und wird pro Versicherungsfall nicht separat angerechnet. Das ist ein mittleres bis eher höheres Selbstbehalt-Niveau im PKV-Markt und reduziert die monatliche Prämie, erhöht aber das eigene Kostenrisiko pro Jahr.
Ja, als AXA-Versicherter haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem anderen AXA-Tarif. In vielen Fällen werden Altersrückstellungen mitgenommen, und eine erneute Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich. Ob Gesundheitsfragen erforderlich sind und welche Altersrückstellungen übernommen werden, hängt vom konkreten Zieltarif ab und muss einzeln geprüft werden. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Wechseloptionen.
Das hängt von Ihrem Alter, Gesundheitszustand und den verfügbaren Alternativen ab. Der Tarif ist ein geschlossenes Bestandskollektiv mit typischerweise hohen Beitragserhöhungen - für viele ältere oder chronisch erkrankte Versicherte ist ein Wechsel zu einem offenen oder stabileren AXA-Tarif sinnvoll, um Prämien zu senken. Jüngere Versicherte ohne schwerwiegende Vorerkrankungen können von besseren Konditionen in neueren Tarifen profitieren. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet Ihre konkrete Situation und nennt Ihnen konkrete Zieltarife mit Sparpotenzial.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert