AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.100 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 140/18, 342/20, Z 100/ZS 60 AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif 140/18, 342/20, Z 100/ZS 60 AW der AXA richtet sich an Bestandsversicherte, die einen prämierten Bestandstarif mit hochwertigen Leistungen und stabilem Versichertenbestand bewahren möchten. Dieser Tarif der Alten Welt bietet Höchstsätze der GOÄ (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen), Privatarztbehandlung im Zweibettzimmer und Zahnersatz zu 60 %. Mit einem Selbstbehalt von 1.100 EUR pro Versicherungsjahr entsteht eine substanzielle Eigenverantwortung, die jedoch in einem älteren Tarifkollektiv mit bewährter Risikostruktur kalkulierbar ist.

Geschlossene Tarife wie dieser erfahren mit der Zeit ein Schrumpfen der Risikogemeinschaft, was die Beitragsentwicklung verschärft. Für Versicherte des gleichen Versicherers besteht jedoch die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG, um in moderne, offene Tarife zu wechseln und in vielen Fällen Beiträge zu senken, ohne dabei Leistungen aufgeben zu müssen. Die Altersrückstellungen können häufig mitgenommen werden, und eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob ein Tarifwechsel innerhalb der AXA-PKV-Tarife für Sie sinnvoll ist und Einsparpotenziale eröffnet.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.100 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

140/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

140/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

140/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

140/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

140/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

140/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

140/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z 100/ZS 60: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

Z 100/ZS 60: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
  • Kieferorthopädie wird erstattet

Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 511,29 EUR pro Jahr zu 100% erstattet, danach zu 60%

  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

Z 100/ZS 60: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Z 100/ZS 60: Bei Zahnersatz erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Tarif bei der AXA?

Der Tarif 140/18, 342/20, Z 100/ZS 60 AW der AXA nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf und wird innerhalb des Versicherers nicht mehr aktiv beworben. Das hat zur Folge, dass sein Versichertenbestand langfristig schrumpft, was das durchschnittliche Versichertenalter erhöht und die Kosten pro Kopf steigen lässt. Bestehende Versicherte des gleichen Versicherers können diesen Tarif jedoch weiterhin wählen, wenn sie innerhalb eines Tarifwechsels nach §204 VVG ihren optimalen Schutz suchen.

Geschlossene Tarife werden vielfach nicht mehr öffentlich gelistet und sind oft schwer zu finden. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick gerade dieser älteren Bestandstarife und kann einschätzen, ob dieser Tarif zu Ihrer persönlichen Situation passt oder ob ein Wechsel zu einem moderneren, offenen Tarif vorteilhaft ist.

Tarifwechsel innerhalb der AXA: Ihre Chancen

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG ermöglicht es Ihnen, innerhalb der AXA von diesem geschlossenen Bestandstarif in einen moderneren Tarif zu wechseln. Dabei können Ihre Altersrückstellungen in vielen Fällen vollständig mitgenommen werden, und häufig ist eine erneute Gesundheitsprüfung nicht erforderlich. Es ist jedoch zu beachten, dass der konkrete Umfang dieser Mitnahmen vom individuellen Wechsel abhängt. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkret auf, welche Tarifoptionen innerhalb der AXA zu Ihrer Situation passen und wie ein Wechsel Ihre Versicherungslage verbessert. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im 140/18, 342/20, Z 100/ZS 60 AW: Ausweg durch Tarifwechsel

Bei diesem geschlossenen, älteren Tarif verstärken sich die Beitragserhöhungen typischerweise durch die demografische Ausdünnung des Versichertenbestands. Während jüngere, offene Tarife von stabilen Altersstrukturen und aktiver Neukundenakquisition profitieren, schrumpft die Solidargemeinschaft hier kontinuierlich. Dies führt zu einem Anstieg der Durchschnittskosten pro Versicherten und beschleunigt die jährlichen Beitragssteigerungen über dem Branchendurchschnitt.

Ein interner Tarifwechsel zu einem moderneren Tarif bietet häufig eine Lösung. In vielen Fällen können Sie bei gleichwertigen oder sogar besseren Leistungen sparen, da sich die jüngere Risikostruktur und die ausgewogenere Altersverteilung der offenen Tarife positiv auf die Beitragsentwicklung auswirken. Schauen Sie sich unseren Beitragserhöhungs-Chart an, um die Tarifentwicklung im Detail nachzuvollziehen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse offenbart Ihnen konkrete Ausweichoptionen, die Ihre PKV optimieren. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 140/18, 342/20, Z 100/ZS 60 AW

Der Tarif bietet ambulant und stationär bis zu den Höchstsätzen der GOÄ (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen). Ambulant sind 100 % Psychotherapie für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80 % gedeckt. Sehhilfen werden mit bis zu 825 EUR für Mehrstärkengläser erstattet. Stationär erhalten Sie Privatarztbehandlung im Zweibettzimmer. Zahnersatz wird zu 60 % erstattet, Zahnbehandlung zu 100 % bis 511,29 EUR pro Jahr, danach zu 60 %, mit jährlichen Summenbegrenzungen aufsteigend bis 6.391,15 EUR im 5. Versicherungsjahr.
Der Tarif ist geschlossen und gehört zur Alten Welt. Das bedeutet, dass neue, externe Kunden nicht mehr aufgenommen werden und der Tarifbestand kontinuierlich schrumpft. Diese demografische Entwicklung führt zu einer steigenden Altersstruktur und überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen. Für Bestandsversicherte der AXA eröffnet sich jedoch über einen §204 VVG Tarifwechsel die Chance, in einen moderneren, offenen Tarif auszuweichen.
Der Selbstbehalt beträgt 1.100 EUR pro Versicherungsjahr. Diese Summe gilt als jährliche Eigenverantwortung und ist eine substanzielle Kostenbeteiligung. Sie ordnet den Tarif im Segment der höheren Selbstbehalte ein, was bei älteren Bestandskollektiven häufig mit einer stabileren Prämienkalkulation verbunden ist. Der Selbstbehalt gilt ambulant und stationär sowie für Zahnbehandlung.
Ja, als AXA-Versicherter können Sie einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG durchführen und damit zu einem moderneren, günstiger kalkulierten Tarif wechseln. Ihre Altersrückstellungen können in vielen Fällen übernommen werden, und häufig ist eine erneute Gesundheitsprüfung nicht erforderlich. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse beleuchtet die genauen Möglichkeiten für Ihre Situation. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen.
Für Versicherte in diesem geschlossenen Bestandstarif lohnt sich ein Wechsel oft besonders, denn Sie sind nicht mehr dem demografischen Druck eines schrumpfenden Tarifbestands ausgesetzt. Das Alter der Versicherten, der aktuelle Versichertenbestand und verfügbare Alternativtarife innerhalb der AXA spielen eine Rolle. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre persönliche Situation und zeigt auf, ob und in welchem Umfang ein Tarifwechsel Ihre Prämien senkt und Ihre Versicherungslage optimiert.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert