AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.100 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

Steckbrief: AXA 140/18, 342/20, ZPRO AW

Der geschlossene Bisex-Tarif 140/18, 342/20, ZPRO der AXA gehört zur Alten Welt und kombiniert großzügige Höchstsatz-Erstattungen mit solider Zahnversorgung. Im ambulanten Bereich (140/18) erstattet die AXA bis zu 3,5-fach GOÄ für ärztliche Leistungen, im stationären Segment (342/20) ebenfalls bis zur 3,5-fach GOÄ mit Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer. Die Zahnversorgung (ZPRO) bietet 100% für Zahnbehandlung und 60% für Zahnersatz. Der jährliche Selbstbehalt von 1.100 Euro fällt pro Versicherungsjahr an.

Wer diesen Tarif heute trägt, profitiert von einer etablierten Risikogemeinschaft, muss aber wissen, dass geschlossene Tarife mit schrumpfendem Versichertenkollektiv und damit verbundener Beitragsbelastung konfrontiert sind. Allerdings besteht die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG, um innerhalb der AXA zu günstigeren Alternativen zu wechseln. Dabei können bestehende Altersrückstellungen in vielen Fällen vollständig mitgenommen werden, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft für Sie, welche AXA PKV-Tarif-Optionen eine Optimierung ermöglichen und welche Ersparnis durch einen Wechsel realistisch ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.100 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

140/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

140/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

140/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

140/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

140/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

140/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

140/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

ZPRO: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

ZPRO: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, max. 4 Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet. Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 60% erstattet (bei Unfall entfällt die Altersgrenze). Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

ZPRO: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

ZPRO: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum ist der AXA 140/18, 342/20, ZPRO AW ein geschlossener Tarif?

Geschlossene Tarife wie dieser AXA-Tarif werden nicht mehr für externe Neuversicherte angeboten. Das bedeutet: Sie können nicht von außen einsteigen, aber Bestandsversicherte der AXA dürfen im Rahmen eines internen Tarifwechsels gemäß §204 VVG in solche etablierten Tarife wechseln. Die Risikogemeinschaft dieses Tarifs schrumpft im Laufe der Zeit, was tendenziell zu höheren Beitragssteigerungen führt. Allerdings bietet die AXA als solide alteingesessene Versicherung auch geschlossenen Bestandstarifen Wechseloptionen innerhalb ihres Portfolios.

Ältere Tarife dieser Art werden nicht mehr aktiv kommuniziert oder in öffentlichen Tarifvergleichen gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat jedoch einen umfassenden Überblick über geschlossene Tarife bei allen Anbietern und kann beurteilen, ob dieser Tarif zu Ihrer aktuellen Situation passt oder ob ein interner Wechsel sinnvoll ist.

Tarifwechsel innerhalb der AXA: Das sollten Sie wissen

Ein interner Tarifwechsel innerhalb der AXA ist über §204 VVG möglich und setzt Ihre Versicherung nicht neu auf. Bestehende Altersrückstellungen können in den meisten Fällen ohne Verlust in den neuen Tarif übernommen werden. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom konkreten Zieltarif und Ihrer persönlichen Situation ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft diese Konstellation im Detail. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert für Sie konkret, welche AXA-Tarife mit besserer Kosteneffizienz zur Verfügung stehen und ob ein Wechsel den Weg zu stabilen Beitragsentwicklungen ebnet. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse gibt Ihnen Planungssicherheit: Jetzt anmelden

Beitragserhöhungen im Alte-Welt-Tarif: Handlungsoptionen

Alte-Welt-Tarife wie der AXA 140/18, 342/20, ZPRO sehen sich wegen der schrumpfenden Versichertengruppe typischerweise steigenden Prämien ausgesetzt. Da weniger Neueinsteiger die Kosten mittragen und die bestehende Gemeinschaft älter wird, verschärft sich die Beitragskalkulation über die Jahre. Medizinische Kostensteigerungen addieren sich auf diese demografische Grundlast auf, was erhöhte Prämienanpassungen zur Folge hat.

Der Ausweg liegt häufig in einem zielgerichteten Tarifwechsel innerhalb der AXA. Moderne offene oder geschlossene Tarife mit besserer Altersstruktur können stabilere Beitragsentwicklungen bieten und gleichzeitig vergleichbare oder bessere Leistungen beibehalten. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die verfügbaren Alternativen: Im Beitragserhöhungs-Chart der AXA sehen Sie konkrete Steigerungstrends. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen, welcher nächste Tarif die richtige Lösung ist: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 140/18, 342/20, ZPRO AW

Im ambulanten Bereich (140/18) erstattet die AXA bis zu 3,5-fach GOÄ für ärztliche Leistungen, bis zu 2,5-fach GOÄ für technische Leistungen und bis zu 1,3-fach GOÄ für Laborleistungen. Sie erhalten 100% Psychotherapie-Erstattung für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%. Sehhilfen werden mit bis zu 650 Euro für Mehrstärkengläser erstattet, Kontaktlinsen bis zu 760 Euro. Im stationären Bereich (342/20) gilt die gleiche GOÄ-Struktur mit Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer. Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz zu 60%, Kieferorthopädie auch zu 60%. Mit regelmäßiger Prophylaxe steigt die Zahnersatz-Erstattung auf bis zu 100%.
Der Tarif ist geschlossen, das heißt, neue externe Kunden können nicht mehr einsteigen. Aber Bestandsversicherte der AXA können über einen internen Tarifwechsel gemäß §204 VVG in diesen etablierten Tarif wechseln. Ein geschlossener Tarif bedeutet auch, dass die Versichertengemeinschaft mit der Zeit schrumpft und dadurch tendenziell höhere Beitragssteigerungen entstehen. Allerdings handelt es sich um einen etablierten, gut ausgestatteten Tarif, der für viele Bestandsversicherte weiterhin attraktiv ist.
Der Selbstbehalt beträgt 1.100 Euro pro Versicherungsjahr und gilt für ambulante und stationäre Leistungen sowie zahnärztliche Behandlungen. Das ist ein mittlerer bis höherer Selbstbehalt, der typischerweise für gut ausgestattete Tarife mit hochwertigem Leistungsniveau üblich ist. Der SB reduziert Ihre Prämie, kostet Sie aber im Falle von Inanspruchnahmen.
Ja, ein Wechsel in einen günstigeren AXA-Tarif ist über ein internes Tarifwechsel-Recht nach §204 VVG möglich. Bestehende Altersrückstellungen können in vielen Fällen vollständig mitgenommen werden. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom Zieltarif ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft, welche Optionen Sie haben und ob eine Ersparnis realistisch ist. Ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Das hängt stark von Ihrem Alter, Ihrer aktuellen Gesundheit und dem verfügbaren Zieltarif ab. Da dieser Tarif zur Alten Welt gehört und geschlossen ist, steigen Ihre Beiträge tendenziell stärker als in offenen oder moderneren Tarifen. Wenn Sie unter 60 Jahren alt sind oder wenn das AXA-Portfolio günstigere offene Alternativen mit ähnlichen Leistungen bietet, ist ein Wechsel oft attraktiv. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre konkrete Situation und zeigt, welcher nächste Tarif wirtschaftlich und leistungsmäßig zu Ihnen passt.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert