AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.100 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 140/18, 343/16, 540/12 AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 140/18, 343/16, 540/12 AW gehört zur alten Tarifwelt und ist nicht mehr für Neukunden zugänglich. Mit einem Selbstbehalt von 1.100 Euro pro Versicherungsjahr kombiniert er ambulante Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen), stationäre Privatarztbehandlung und Zahnersatz mit 60-prozentiger Erstattung. Psychotherapie, Sehhilfen und alternative Medizin sind eingeschlossen; die Zahnkostenversicherung bietet keine Jahresobergrenze.

Geschlossene Tarife wie dieser profitieren nicht mehr von Neuzugängen, wodurch die Risikogemeinschaft schrumpft und der Altersschnitt kontinuierlich ansteigt. Dies führt zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen. Der interne Tarifwechsel nach § 204 VVG bietet bestehenden AXA-Versicherten einen Ausweg: In vielen Fällen können Altersrückstellungen übernommen werden und ein neuer, günstigerer Tarif mit gleichwertigen oder besseren Leistungen verfügbar sein.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkret, welche AXA PKV-Tarif-Optionen für Ihre Situation passen.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.100 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

140/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

140/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

140/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

140/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

140/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

140/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

140/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

343/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

343/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

343/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
60 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

540/12: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

540/12: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 60% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

540/12: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

540/12: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 140/18, 343/16, 540/12 AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Tarif bei der AXA?

Ein geschlossener Tarif nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf. Bestehende Versicherte der AXA können jedoch über einen internen Tarifwechsel nach § 204 VVG jederzeit in andere AXA-Tarife wechseln. Da der Tarif 140/18, 343/16, 540/12 AW nicht mehr von Neuzugängen profitiert, wird die Versichertengemeinschaft mit den Jahren älter, was automatisch zu höheren Durchschnittsbeiträgen führt. Für Neuzugänge stellt dieser Tarif daher keine Option dar; Bestandskunden können ihn aber behalten oder optimieren.

Ältere, geschlossene Tarife werden von der AXA oft nicht mehr aktiv vermarktet und sind in öffentlichen Produktlisten schwer zu finden. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat Zugriff auf den vollständigen Tarifkatalog und kann auch geschlossene Tarife wie diesen analysieren und gegebenenfalls Wechseloptionen innerhalb der AXA identifizieren.

Tarifwechsel-Optionen im AXA 140/18, 343/16, 540/12 AW

Sie können über einen internen Tarifwechsel nach § 204 VVG in einen anderen AXA-Tarif wechseln, ohne die Versicherung zu wechseln. Dabei werden in der Regel die Altersrückstellungen berücksichtigt und erneute Gesundheitsfragen entfallen oft, müssen aber im Einzelfall geprüft werden. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie gezielt, welche AXA-Tarife bei geringeren Beiträgen bessere oder gleichwertige Leistungen bieten. Nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse und Jetzt anmelden, um die besten Wechseloptionen zu entdecken.

Beitragserhöhung im Tarif 140/18, 343/16, 540/12 AW: Handlungsspielraum nutzen

Dieser alte, geschlossene Bisex-Tarif ist strukturell anfällig für kräftige Beitragserhöhungen. Mit schrumpfender Versichertengemeinschaft und steigendem Altersschnitt steigen die Durchschnittskosten regelmäßig. Gleichzeitig sind medizinische Kostensteigerungen und geringere Kapitalerträge weitere Faktoren, die die Beiträge nach oben drücken. Bestandskunden dieses Tarifs erleben daher oft überdurchschnittliche Steigerungen Jahr für Jahr.

Der Ausweg liegt in einem gezielten Tarifwechsel innerhalb der AXA: Häufig finden sich jüngere Tarife mit vergleichbaren Leistungen, die deutlich günstiger sind. Der Beitragserhöhungs-Chart auf der AXA-Seite zeigt die historischen Steigerungsraten und hilft zu verstehen, wo dieser Tarif preislich steht. Lassen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen durchführen: Jetzt anmelden und erfahren Sie, wie Sie über einen Tarifwechsel Ihre monatliche Belastung senken.

Häufige Fragen zum AXA 140/18, 343/16, 540/12 AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zur 3,5-fachen GOÄ, mit 1.100 Euro Selbstbehalt pro Jahr. Stationär zahlt die AXA Privatarztbehandlung ebenfalls bis zu den GOÄ-Höchstsätzen. Psychotherapie wird mit 100 Prozent für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall erstattet, danach mit 80 Prozent. Sehhilfen sind mit bis zu 825 Euro für Mehrstärkengläser abgedeckt, mit Neuanschaffungen alle zwei Jahre. Zahnbehandlung wird zu 60 Prozent erstattet, Zahnersatz ebenfalls zu 60 Prozent, ohne jährliche Obergrenze.
Der Tarif ist geschlossen für Neukunden. Das bedeutet, dass keine neuen, externen Kunden mehr aufgenommen werden. Für bereits bei der AXA versicherte Personen bleibt ein Wechsel in diesen Tarif über § 204 VVG möglich. Die geschlossene Versichertengemeinschaft schrumpft kontinuierlich, was zu steigenden Durchschnittsbeiträgen führt, da die verbleibenden Versicherten älter werden und höhere Leistungen in Anspruch nehmen.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 1.100 Euro pro Versicherungsjahr. Dies ist ein gehobener Selbstbehalt, der Versicherten mit stabilem Einkommen und geringeren ambulanten Besuchen zugutekommt. Der Selbstbehalt gilt für Leistungen insgesamt und muss bis auf 1.100 Euro selbst getragen werden, bevor die Versicherung erstattet.
Ja, über einen internen Tarifwechsel nach § 204 VVG können Sie zu anderen AXA-Tarifen wechseln. Dabei werden in der Regel Altersrückstellungen berücksichtigt und Gesundheitsfragen entfallen häufig. Ob Gesundheitsfragen im konkreten Fall erforderlich sind und wie die Altersrückstellungen übernommen werden, muss im Einzelfall geprüft werden. Die verbindliche Antwort kann nur unser PKV-Sachverständiger nach Analyse Ihrer Situation geben. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Wechseloptionen.
Bei diesem geschlossenen, älteren Tarif lohnt sich eine Analyse besonders: Die Beitragserhöhungen sind strukturell höher als bei offenen Tarifen. Mit einem Selbstbehalt von 1.100 Euro ist dieser Tarif ohnehin für Versicherte mit höherer Eigenverantwortung konzipiert. Jüngere AXA-Tarife bieten ähnliche Leistungen oft zu niedrigeren Beiträgen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Ihre individuelle Situation, ob und welcher Tarifwechsel finanziell sinnvoll ist und welche Leistungsanpassungen dabei zu erwarten sind.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert