AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.100 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 140/18, 343/16, 541/18 AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 140/18, 343/16, 541/18 AW ist ein Bestandstarif der Alten Welt und richtet sich an bereits versicherte Kundinnen und Kunden der AXA. Mit einem Selbstbehalt von 1.100 EUR pro Versicherungsjahr kombiniert dieser Tarif ambulante GOÄ-Leistungen bis zu den 3,5-fachen Höchstsätzen, stationäre Privatarztbehandlung mit erweiterten Leistungen bis zum 5-fachen Satz für Chefärzte und eine Zahnersatz-Übernahme von 72 Prozent ohne Jahresobergrenzen.

Interne Tarifwechsel nach §204 VVG eröffnen bestehenden AXA-Versicherten häufig die Möglichkeit, zu günstigeren oder leistungsgerechteren Tarifen zu wechseln. Da dieser Tarif der Alten Welt angehört und geschlossen ist, schrumpft die Risikogemeinschaft, was tendenziell zu höheren Beitragssteigerungen führt als in offenen oder jüngeren Tarifen. Ein Wechsel zu einem modernen Tarif kann in vielen Fällen Beitragsersparnisse bei gleichwertigen oder besseren Leistungen ermöglichen, ohne dass die eingezahlten Altersrückstellungen verloren gehen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm bewertet, ob ein AXA PKV-Tarifwechsel für Ihre persönliche Situation sinnvoll ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.100 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

140/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

140/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

140/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

140/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

140/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

140/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

140/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

343/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

343/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

343/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
90 %
Zahnersatz
72 %
Kieferorthopädie
81 %
Material- & Laborkosten
72 %
Gebührenordnung (Zahn)

541/18: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

541/18: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 72% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 81% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

541/18: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

541/18: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 140/18, 343/16, 541/18 AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was bedeutet das für die AXA-Versicherung?

Der Tarif 140/18, 343/16, 541/18 AW ist nicht mehr für neue, externe Kundinnen und Kunden zugänglich. Bestehende Versicherte des gleichen Versicherers können jedoch im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG weiterhin in solche Tarife wechseln oder diese kündigen und zu anderen AXA-Tarifen optimieren. Geschlossene Tarife verlieren kontinuierlich an Versichertenzahl, weil keine Neuzutritte erfolgen. Dies führt zu einer Umverteilung der Kostendeckung auf das schrumpfende Versichertenkollektiv, was Beitragssteigerungen beschleunigt.

Diese Dynamik macht den Tarifwechsel innerhalb der AXA für viele Bestandsversicherte interessant. Ältere, geschlossene Tarife sind oft nicht mehr in modernen Vergleichsportalen oder Maklerlistungen zu finden. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über Bestandstarife wie diesen und kann prüfen, ob ein Wechsel zu einem jüngeren oder effizienteren Tarif derselben Versicherung Ersparnis und bessere Leistungen bringt.

Tarifwechsel innerhalb der AXA: Ihre Rechte und Möglichkeiten

Ein Tarifwechsel ist ein Recht nach §204 VVG und erfolgt ausschließlich innerhalb derselben Versicherung. Beim Wechsel zu einem anderen AXA-Tarif können Ihre Altersrückstellungen in vielen Fällen mitgenommen werden. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist häufig nicht erforderlich, jedoch hängt dies vom spezifischen Tarifwechsel ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert im Rahmen von unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse Ihre aktuellen Leistungen und Ihre Beitragsentwicklung und findet heraus, welche AXA-Tarife eine Optimierungsmöglichkeit darstellen. Melden Sie sich an und erhalten Sie konkrete Handlungsempfehlungen: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im Bestandstarif: Was Sie tun können

Der Tarif 140/18, 343/16, 541/18 AW unterliegt wie alle älteren, geschlossenen Tarife der AXA einem erhöhten Beitragsrisiko. Sinkendes Versichertenkollektiv, medizinische Kostensteigerungen und geringere Kapitalerträge treiben die Prämienentwicklung an. Mit einem Selbstbehalt von 1.100 EUR ist dieser Tarif zwar im oberen Selbstbehalt-Segment positioniert, was moderierend wirkt, doch die Kombination aus Alter und Geschlossenheit des Tarifs verstärkt die Beitragsdynamik.

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem modernen AXA-Tarif bietet häufig einen Ausweg. Viele Bestandsversicherte finden bei optimiertem Tarif-Mix sogar bessere Leistungen bei gleichzeitig niedrigerem Beitrag. Schauen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart auf der AXA-Übersicht an und sehen Sie, wie sich dieser Tarif im Vergleich zu anderen Tarifen der AXA entwickelt hat. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse gibt Ihnen Klarheit, ob ein Wechsel für Sie wirtschaftlich und leistungsmäßig Sinn macht: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 140/18, 343/16, 541/18 AW

Der Tarif erstattet ambulante Behandlungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen). Psychotherapie wird mit bis zu 30 Sitzungen pro Versicherungsfall zu 100 Prozent, danach zu 80 Prozent erstattet. Sehhilfen umfassen Gestelle bis 110 EUR und Gläser je nach Stärke bis 825 EUR, mit Anspruch alle 2 Jahre. Stationär erhalten Sie Privatarztbehandlung mit bis zum 5-fachen GOÄ-Satz bei Chefärzten. Zahnbehandlung wird zu 90 Prozent, Zahnersatz zu 72 Prozent, Kieferorthopädie zu 81 Prozent erstattet - alle ohne Jahresobergrenzen.
Der Tarif 140/18, 343/16, 541/18 AW ist geschlossen. Neue Kundinnen und Kunden können nicht mehr eintreten, nur bestehende AXA-Versicherte dürfen intern wechseln. Geschlossene Tarife schrumpfen dauerhaft, da keine Neuzutritte die Kostendeckung unterstützen. Das führt zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen in den kommenden Jahren.
Der Selbstbehalt beträgt 1.100 EUR pro Versicherungsjahr. Er gilt für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen gleichermaßen. Mit dieser Höhe positioniert sich der Tarif im oberen Selbstbehalt-Segment, was typischerweise zu einer moderateren Prämie führt als Tarife mit niedrigerem Selbstbehalt.
Ja, als AXA-Versicherte können Sie ein Recht auf Tarifwechsel nach §204 VVG nutzen und zu einem anderen AXA-Tarif wechseln, ohne den Versicherer zu verlassen. In vielen Fällen werden Ihre Altersrückstellungen mitgenommen und eine Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich - aber dies ist vom konkreten Tarifwechsel abhängig. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Alternativtarife auf.
Bei einem geschlossenen Tarif wie dem 140/18, 343/16, 541/18 AW ist ein Wechsel oft lohnend - vor allem, wenn Sie die hohen Beitragssteigerungen senken möchten. Ob Sie profitieren, hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit, dem gewünschten Leistungsniveau und den verfügbaren Zieltarifen ab. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert im Detail, welche modernen AXA-Tarife zu Ihrer Situation passen und ob eine Optimierung wirtschaftlich sinnvoll ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert