AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.100 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

Steckbrief: AXA 140/18, 343/16, 541/20 AW

Der geschlossene Bisex-Tarif 140/18, 343/16, 541/20 AW der AXA Krankenversicherung AG gehört zur älteren Tarifgeneration und ist nach Neuabschluss nicht mehr verfügbar. Mit einem Selbstbehalt von 1.100 Euro pro Versicherungsjahr und ambulanter Kostenübernahme bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen) bietet dieser Tarif eine solide Grundversorgung. Stationär profitieren Versicherte von der Privatarztbehandlung mit bis zu 3,5-fach GOÄ, im Zahnbereich von 100% Zahnbehandlung und 80% Zahnersatz ohne Summenbegrenzung.

Als geschlossenes Kollektiv einer älteren Tarifgeneration ist dieser Tarif aktuell durch Versicherte gekennzeichnet, die einen Tarifwechsel prüfen sollten. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA bietet häufig die Möglichkeit, die Beitragsentwicklung zu optimieren und Altersrückstellungen mitzunehmen. Ältere Tarife erfahren typischerweise stärkere Beitragserhöhungen als offene, aktiv bewirtschaftete Tarife, weshalb ein Wechsel zu einem modernen Tarif-Äquivalent wirtschaftlich interessant sein kann.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob im AXA PKV-Tarif 140/18, 343/16, 541/20 AW ein günstigerer Wechsel realisierbar ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.100 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

140/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

140/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

140/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

140/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

140/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

140/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

140/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

343/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

343/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

343/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
90 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

541/20: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

541/20: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

541/20: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

541/20: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif bei der AXA - was das bedeutet

Der Tarif 140/18, 343/16, 541/20 AW ist geschlossen, das heißt, neue, externe Versicherungskunden können ihn nicht mehr abschließen. Das führt zu einer schrumpfenden Versichertengemeinschaft, da nur noch bestehende Versicherte im Bestand bleiben. Für Versicherte des gleichen Versicherers eröffnet sich jedoch eine Ausnahmemöglichkeit: Sie können im Rahmen eines §204 VVG Tarifwechsels intern zu diesem oder anderen Tarifen der AXA wechseln und profitieren damit von Tarifoptimierung.

Weil die Risikogemeinschaft schrumpft und die verbleibenden Versicherten ein höheres Durchschnittsalter aufweisen, steigen die Beiträge in geschlossenen Tarifen oft stärker als in offenen Tarifen mit aktiver Neukundengewinnung. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfolgt auch solche älteren Tarife und kennt die verfügbaren Wechseloptionen, um individuelle Versicherungssituationen zu optimieren.

Tarifwechsel im AXA 140/18, 343/16, 541/20 AW

Ein Tarifwechsel zur AXA mit dem Ziel einer Beitragsoptimierung ist nach §204 VVG für Versicherte des gleichen Versicherers möglich. In vielen Fällen können Altersrückstellungen mitgenommen werden, und die Beiträge sinken tendenziell. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie, welche Tarifwechsel möglich sind und welche wirtschaftlichen Effekte ein Wechsel hat. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt die konkrete Optimierungschance - Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im AXA 140/18, 343/16, 541/20 AW - Handlungsoptionen

Der Tarif 140/18, 343/16, 541/20 AW ist ein älterer, geschlossener Bisex-Tarif, dessen Risikogemeinschaft mit den Jahren schrumpft. Das Durchschnittsalter der Versicherten steigt, gleichzeitig fallen ausufernde medizinische Kosten an - eine klassische Kombination für Beitragserhöhungen, die in geschlossenen Tarifen überdurchschnittlich ausfallen.

Ein Tarifwechsel zu einem modernen AXA-Tarif ist häufig der wirtschaftlich sinnvolle Weg, um diese Dynamik zu durchbrechen. Dabei bleibt der Versicherer gleich, typischerweise werden Altersrückstellungen übernommen, und oft sinken die Beiträge. Den Umfang und die Chancen erkennen Sie im Beitragserhöhungs-Chart der AXA. Lassen Sie uns auch Ihre persönliche Situation analysieren - unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bietet eine fundierte Wechsel-Empfehlung: Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum AXA 140/18, 343/16, 541/20 AW

Der Tarif deckt ambulante Behandlung bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen). Stationär bietet er Privatarztbehandlung, ebenfalls bis 3,5-fach GOÄ. Psychotherapie wird mit 30 Sitzungen zu 100%, danach zu 80% erstattet. Sehhilfen erhalten bis 825 Euro (Mehrstärkengläser bis +/- 6 Dioptrien). Zahnersatz wird zu 80% ohne Summenbegrenzung übernommen, Zahnbehandlung zu 100%, Kieferorthopädie zu 90%. Der Selbstbehalt liegt bei 1.100 Euro pro Jahr.
Der Tarif ist geschlossen, das heißt, Neuabschlüsse sind nicht mehr möglich. Diese Struktur führt zu einer schrumpfenden und alternden Versichertengemeinschaft, was typischerweise Beitragserhöhungen über dem Durchschnitt zur Folge hat. Für bestehende Versicherte der AXA eröffnet sich jedoch ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG, was eine oft attraktive Optimierungsmöglichkeit darstellt.
Der jährliche Selbstbehalt liegt bei 1.100 Euro pro Versicherungsjahr. Dies ist ein relativ hoher Selbstbehalt, der die Prämienlast senkt, aber auch bedeutet, dass Versicherte für Behandlungen und Zahnbehandlungen selbst aufkommen, bis diese Grenze erreicht ist. Der Selbstbehalt gilt ambulant und stationär.
Ja, ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG ist innerhalb der AXA möglich. In vielen Fällen können Altersrückstellungen mitgenommen werden, und die Prämien sinken tendenziell zu besseren Konditionen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen, welche Alternativen zur Verfügung stehen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und wie viel der Altersrückstellungen übernommen wird, lassen sich verbindlich nur durch unseren PKV-Sachverständigen klären.
Das hängt von mehreren Faktoren ab: Ihrem aktuellen Alter, Ihrer Gesundheit, der Höhe von Altersrückstellungen, die Sie bereits aufgebaut haben, und vor allem von den verfügbaren AXA-Alternativen. Ältere, geschlossene Tarife wie dieser 140/18, 343/16, 541/20 AW erfahren oft Beitragssprünge, die durch einen Wechsel zu einem modernen, offenen AXA-Tarif vermieden werden können - manchmal sogar mit gleichen oder besseren Leistungen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet, ob und in welchem Umfang ein Wechsel für Sie wirtschaftlich sinnvoll ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert