AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.100 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 140/18, 343/16, VITAL-Z AW im Profil

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 140/18, 343/16, VITAL-Z AW richtet sich als Bestandstarif an bereits versicherte Kunden derselben Versicherungsgruppe. Die Kombination aus GOÄ-Höchstsätzen (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen), Privatarztbehandlung im Krankenhaus, 100% Zahnbehandlung und 75% Zahnersatz beschreibt ein hochwertiges Leistungspaket aus der älteren Tarifgeneration. Mit einem jährlichen Selbstbehalt von 1.100 Euro und Mehrbettzimmer-Versorgung im Krankenhaus richtet sich dieser Tarif an Versicherte, die eine umfassende Absicherung mit moderater Kostenbeteiligung anstreben.

Wie bei allen älteren Bestandstarifen der AXA schrumpft das Versichertenkollektiv kontinuierlich, was zu überproportionalen Beitragserhöhungen führt. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann in vielen Fällen erhebliche Prämienersparnisse ermöglichen. In den meisten Fällen lassen sich dabei Altersrückstellungen erhalten und gleichwertige oder bessere Leistungen bewahren. Eine Gesundheitsprüfung ist häufig nicht erforderlich, wenn der neue Tarif keine deutlich erweiterte Leistung vorsieht.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, ob ein Wechsel im AXA PKV-Tarif lohnt und welche AXA PKV-Tarif-Alternativen bestehen.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.100 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

140/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

140/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

140/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

140/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

140/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

140/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

140/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

343/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

343/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

343/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

VITAL-Z: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

VITAL-Z: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet (85%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 75%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

VITAL-Z: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 5.000,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

VITAL-Z: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 140/18, 343/16, VITAL-Z AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum der AXA 140/18, 343/16, VITAL-Z AW ein geschlossener Tarif ist

Der Tarif ist für Neukunden nicht mehr verfügbar. Bestehende Kunden der AXA können jedoch im Rahmen eines internen Tarifwechsels (§204 VVG) jederzeit in solche geschlossenen Bestandstarife wechseln. Dies ist ein großer Vorteil: Während Neukunden diese hochwertigen Leistungen nicht mehr buchen können, bleibt bestehenden Versicherten der Weg offen, auf diese besseren Konditionen zu wechseln.

Das schrumpfende Versichertenkollektiv des Tarifs führt zwangsläufig zu Beitragserhöhungen, die stärker ausfallen als in wachsenden Risikogemeinschaften. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat Zugriff auf ein umfassendes Archiv geschlossener Tarife wie diesen und kann individuell beraten, ob ein Wechsel sinnvoll ist.

Tarifwechsel im AXA 140/18, 343/16, VITAL-Z AW: Ihre Chancen

Innerhalb der AXA können Sie jederzeit nach §204 VVG in einen anderen Tarif wechseln. Die Altersrückstellungen werden in vielen Fällen mitgenommen, und oft ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre spezifische Situation und findet heraus, welcher AXA-Tarif zu Ihnen passt. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine fundierte Empfehlung und den nächsten Schritt: Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im AXA 140/18, 343/16, VITAL-Z AW: Was tun?

Dieser alte Bestandstarif ist dem Druck der demografischen Alterung besonders ausgesetzt. Die schrumpfende Risikogemeinschaft und gestiegene medizinische Kosten führen zu Prämiensprüngen, die über dem Durchschnitt liegen. Wenn Sie eine Beitragserhöhung erhalten haben, ist der Tarif einer der klassischen Kandidaten für einen Tarifwechsel.

Ein Wechsel zu einem modernen AXA-Tarif kann die monatliche Prämie oft erheblich senken - häufig ohne Leistungsverzicht. Schauen Sie sich zunächst den Beitragserhöhungs-Chart an, um die historische Entwicklung des Tarifs zu verstehen. Danach kontaktieren Sie uns über unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse: Jetzt anmelden. Unser PKV-Sachverständiger wird Sie mit konkreten Wechseloptionen beraten.

Häufige Fragen zum AXA 140/18, 343/16, VITAL-Z AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zu GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen). Sehhilfen werden bis 825 Euro für Mehrstärkengläser bezahlt. Psychotherapie wird mit 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall erstattet, danach 80%. Im Krankenhaus gilt Privatarztbehandlung, stationäre Psychotherapie ist enthalten. Zahnbehandlung wird zu 100%, Zahnersatz zu 75% erstattet, mit Kieferorthopädie bis 18 Jahren zu 100%, danach 75%. Jährliche Zahnerstattungsobergrenze: 1.000 Euro im 1. Jahr, steigend auf 5.000 Euro ab dem 5. Jahr.
Der Tarif ist geschlossen und damit nicht für Neukunden zugänglich. Für bestehende AXA-Versicherte bleibt ein Tarifwechsel in diesen Bestandstarif über §204 VVG möglich. Das Versichertenkollektiv schrumpft kontinuierlich, was zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Neuere AXA-Tarife bieten oft bessere Beitragsdynamiken und moderne Leistungsstrukturen.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 1.100 Euro und gilt für ambulante Behandlung, stationäre Versorgung und Zahnleistungen. Dies positioniert den Tarif im höheren Selbstbehalt-Segment, reduziert die Monatsprämie aber erheblich gegenüber niedrigeren oder fehlenden Eigenanteilen. Mit diesem Selbstbehalt zahlen Sie pro Versicherungsjahr einen moderaten Eigenanteil, bevor die Versicherung erstattet.
Ja, als bestehender AXA-Versicherter können Sie jederzeit nach §204 VVG intern wechseln. In vielen Fällen lassen sich günstigere Tarife mit gleichwertigen oder besseren Leistungen finden. Altersrückstellungen können häufig mitgenommen werden, und eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Ein Wechsel lohnt sich insbesondere, wenn Sie mit überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen konfrontiert sind. Diesen alten Bestandstarif verlassen viele Versicherte freiwillig für modernere, günstigere AXA-Optionen. Ob der Wechsel konkret für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und Ihren gewünschten Leistungen ab. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm wird Ihre individuelle Situation prüfen und zeigen, welche Einsparungen möglich sind und welche Leistungen Sie bei einem Wechsel erwarten können.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert