AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.100 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 140/18, 343/16, ZPRO AW im Detail

Geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt mit einer Kombination aus Selbstbehalt von 1.100 EUR jährlich und Leistungsgarantien auf Höchstsätzen der GOÄ: bis zum 3,5-fachen für ärztliche und bis zum 2,5-fachen für technische Leistungen. Stationäre Privatarztbehandlung im Mehrbettzimmer mit Chefarzt-Option (bis zu 5-fachen GOÄ-Sätzen für Chefarzt-Leistungen) und psychotherapeutische Versorgung im Krankenhaus runden das Profil ab. Zahnersatz wird zu 60% erstattet, mit Entwicklung zu bis 100% durch jährliches Prophylaxeprogramm des Versicherers.

Interner Tarifwechsel nach §204 VVG ist eine attraktive Option, da diese Alte-Welt-Tarif-Klasse aufgrund der geschlossenen Kollektive tendenziell größeren Beitragsanpassungen unterliegt. In vielen Fällen ermöglichen Wechsel zu aktuelleren Tarifen innerhalb der AXA Beitragsreduktion und häufig werden Altersrückstellungen zumindest teilweise übertragen. Die Risikogemeinschaft wird nicht mehr mit Neukunden aufgefüllt; demografische Alterung verschärft die Kostenlage zusätzlich.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, welche AXA PKV-Tarif-Alternativen für Ihre Situation passen.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.100 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

140/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

140/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

140/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

140/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

140/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

140/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

140/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

343/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

343/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

343/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

ZPRO: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

ZPRO: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, max. 4 Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet. Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 60% erstattet (bei Unfall entfällt die Altersgrenze). Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

ZPRO: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

ZPRO: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif mit Bestandsschutz

Der Tarif 140/18, 343/16, ZPRO AW der AXA nimmt keine neuen, externen Kunden auf; er ist ein reiner Bestandstarif. Das bedeutet, dass die Risikogemeinschaft schrumpft, während das Durchschnittsalter steigt. Diese Dynamik führt zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen, da Einzelrisiken stärker auf die verbleibenden Versicherten umgelegt werden. Allerdings: Bestandsversicherte der AXA können nach §204 VVG in diesen Tarif wechseln, falls sie von einem offenen Tarif derselben Gesellschaft kommen und die Leistungen attraktiver finden.

Geschlossene Alte-Welt-Tarife werden oft nicht mehr aktiv kommuniziert, auch wenn sie hochwertige Leistungen wie diese GOÄ-Höchstsätze und Zahnersatz-Regelungen bieten. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kennt das Archiv solcher Tarife und kann einschätzen, ob ein Wechsel hinein oder aus diesem Tarif heraus sinnvoll ist.

Tarifwechsel innerhalb der AXA optimieren

Ein Tarifwechsel innerhalb der AXA ist gemäß §204 VVG möglich und erfordert keine Neuabrechnung von Grund auf. Die Übernahme von Altersrückstellungen erfolgt in vielen Fällen vollständig oder teilweise, und in den meisten Fällen entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung, wenn Sie zu einem neueren AXA-Tarif wechseln. Allerdings: Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert für Sie, welche AXA-Tarife zu Ihrer Gesundheit und Ihrem Budget passen und ob ein Wechsel sowohl die Beitragslast reduziert als auch Ihre Leistungen verbessert. Nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse und Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im geschlossenen Tarif meistern

Wer im Tarif 140/18, 343/16, ZPRO AW versichert ist, spürt die Beitragserhöhungen stärker als Versicherte in offenen Tarifen. Die Alte-Welt-Tarif-Klasse mit nur noch schrumpfender Versichertenbasis und steigender Durchschnittsmedizintechnik erzeugt nach oben gerichteten Preisdruck. Der 1.100-EUR-Selbstbehalt mildert zwar das Schadensrisiko für den Versicherer, kann aber Eigenbeteiligung bei jedem Versicherungsfall bedeuten - ein weiteres Risiko bei steigenden Behandlungskosten.

Ein Wechsel zu einem moderneren AXA-Tarif kann die Prämienentwicklung stabilisieren. Tendenziell haben offene oder jüngere geschlossene Tarife ausgeglichenere Risikostrukturen. Werfen Sie einen Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart, um die Preistrends der AXA nachzuvollziehen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Ausweichoptionen - Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum AXA 140/18, 343/16, ZPRO AW

Der Tarif bietet umfassende ambulante Versorgung mit GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche, 2,5-fach für technische Leistungen). Sehhilfen sind bis zu 825 EUR für Mehrstärkengläser abgedeckt, Psychotherapie mit 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%. Stationär profitieren Sie von Privatarztbehandlung und Chefarzt bis zum 5-fachen GOÄ-Satz. Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz zu 60% (mit Steigerung durch Prophylaxeprogramm), mit jährlicher Summenbegrenzung ab 1.278,23 EUR im ersten Versicherungsjahr.
Der Tarif ist geschlossen, das heißt, er nimmt keine neuen Kunden von außen auf. Das bestehende Versichertenkollektiv schrumpft durch demografische Entwicklung, was zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Jedoch: Bestandsversicherte der AXA können nach §204 VVG intern in diesen Tarif wechseln. Die fehlende Neukunden-Zufuhr macht geschlossene Alte-Welt-Tarife auf lange Sicht teurer, daher sollten Sie regelmäßig Wechseloptionen prüfen.
Der jährliche Selbstbehalt (versicherungsfallübergreifend) beträgt 1.100 EUR. Das ist ein mittlerer bis höherer Selbstbehalt im PKV-Segment. Er gilt für ambulante und stationäre Versorgung sowie Zahnbehandlung. Das bedeutet, dass Sie in jedem Versicherungsjahr zunächst 1.100 EUR selbst tragen, bevor der Versicherer die Kosten erstattet - ein erheblicher Eigenanteil, der berücksichtigt werden sollte, wenn Sie mit häufigen Arztbesuchen rechnen.
Ja, ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA ist möglich. Viele neuere oder offene AXA-Tarife bieten eine bessere Beitragsstabilität und möglicherweise sogar bessere Leistungen bei niedrigerem Beitrag. In vielen Fällen werden Altersrückstellungen übernommen, und in den meisten Fällen entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Für viele Versicherte lohnt sich ein Wechsel, insbesondere wenn Sie die 1.100-EUR-Eigenbeteiligung reduzieren oder die zunehmenden Beitragserhöhungen bei dieser geschlossenen Alte-Welt-Klasse spüren. Ihr Alter, Ihr Gesundheitszustand und die verfügbaren AXA-Alternativen entscheiden, welcher Tarif optimal passt. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert, ob ein Wechsel für Ihr Profil wirtschaftlich und leistungsmäßig vorteilhaft ist und welche AXA-Tarife Sie ohne Versicherungslücke ansteuern können.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert