AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.100 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

Steckbrief: AXA 140/18, 343/20, 540/12 AW

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 140/18, 343/20, 540/12 AW der AXA Krankenversicherung AG gehört zur Alten Welt und vergibt maximale GOÄ-Erstattungen: Ambulant und stationär bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen, plus Chefarztbehandlung ohne vorherige Einzelfallgenehmigung. Mit einem Selbstbehalt von 1.100 Euro pro Versicherungsjahr und Mehrbettzimmerversicherung kombiniert er solide Leistungen mit moderaten Einstiegsprämien.

Als geschlossener Tarif nimmt die AXA zwar keine neuen externen Kunden mehr auf, doch Bestandsversicherte der AXA können sich durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG oft bessere Konditionen sichern. Geschlossene Tarife der Alten Welt sind einer schrumpfenden Risikogemeinschaft ausgesetzt, weshalb Beitragserhöhungen bei solchen Produkten überdurchschnittlich ausfallen können. Der Wechsel zu einem modernen AXA-Tarif mit besserer Altersstruktur kann die Prämienentwicklung stabilisieren.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm offenbart speziell für den AXA PKV-Tarif 140/18, 343/20, 540/12 AW, welche Optimierungspotenziale tatsächlich vorhanden sind und welche Wechseloptionen sich rechnen.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.100 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

140/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

140/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

140/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

140/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

140/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

140/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

140/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

343/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

343/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

343/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
60 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

540/12: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

540/12: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 60% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

540/12: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

540/12: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 140/18, 343/20, 540/12 AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Tarif bei der AXA?

Der AXA-Tarif 140/18, 343/20, 540/12 AW ist geschlossen für neue Kunden von außen, doch für bereits bei der AXA versicherte Personen besteht das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG. Das ist das entscheidende Merkmal: Sie bleiben bei Ihrer AXA, wechseln aber in einen anderen, potenziell besseren Tarif des gleichen Versicherers. Geschlossene Tarife der Alten Welt verlieren kontinuierlich Versicherte, die in moderne Tarife wechseln. Der Verkleinerungsprozess belastet die Risikogemeinschaft des 140/18, 343/20, 540/12 AW und treibt Beiträge nach oben.

AXA-Tarife aus der Alten Welt werden regelmäßig nicht mehr aktiv beworben, sind aber im Portfolio vorhanden. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm besitzt einen umfassenden Überblick über solche älteren Tarife und kann gezielt analysieren, ob ein Wechsel zu einem AXA-Tarif der Neuen Welt oder zu einem anderen modernen AXA-Produkt sinnvoll ist, um Ihre Altersrückstellungen zu bewahren und Ihre Prämien zu reduzieren.

Tarifwechsel im 140/18, 343/20, 540/12 AW: Ihre Rechte und Chancen

Nach §204 VVG können Sie als AXA-Versicherter ohne Kündigungsfrist in einen anderen AXA-Tarif wechseln. Dabei werden Ihre bereits eingezahlten Altersrückstellungen in der Regel übernommen, was Ihre Wechselprämie senkt. Eine Gesundheitsprüfung ist oft nicht erneut erforderlich, doch diese Regelung hängt vom individuellen Tarifwechsel ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Der Schlüssel liegt darin, zeitnah zu handeln. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkret, welche AXA-Tarife mit besseren Konditionen verfügbar sind und wie sich Ihr Wechsel auswirkt. Lassen Sie sich von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm beraten und Jetzt anmelden für eine individuelle Prüfung.

Beitragserhöhung im 140/18, 343/20, 540/12 AW: Tarifwechsel als Ausweg

Die Kombination aus Alte-Welt-Status und geschlossener Kundengrundlage setzt den AXA-Tarif 140/18, 343/20, 540/12 AW zusätzlichem Druck aus. Mit jedem Jahr sinkt die Versichertenzahl dieses Tarifes; die verbliebenen Versicherten tragen damit eine wachsende Krankenleistungslast. Medizinische Kostensteigerungen verschärfen diese Situation weiter. Beitragserhöhungen sind bei solchen Tarifen überdurchschnittlich wahrscheinlich.

Ein Wechsel zu einem jüngeren, offenen AXA-Tarif stabilisiert häufig Ihre langfristige Beitragsentwicklung. Die Altersrückstellungen sind in vielen Fällen übertragbar, sodass Sie nicht vollständig auf null zurück müssen. Überprüfen Sie die aktuellen Prämientrends im Beitragserhöhungs-Chart und erkennen Sie, wie Ihr Tarif im Vergleich abschneidet. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unser Expertenteam macht deutlich, ob und wie ein Wechsel Ihre Prämie senken kann - Jetzt anmelden und erhalten Sie eine persönliche Empfehlung.

Häufige Fragen zum AXA 140/18, 343/20, 540/12 AW

Der Tarif erstattet ambulante Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, stationäre Behandlung durch Privatärzte ebenfalls bis 3,5-fach GOÄ (Chefarzt-Leistungen teilweise bis 5-fach), Psychotherapie mit 30 Sitzungen je Versicherungsfall zu 100 Prozent, danach 80 Prozent, Sehhilfen bis 825 Euro für Mehrstärkengläser, Zahnbehandlung zu 60 Prozent (keine Jahresobergrenze), Kieferorthopädie zu 60 Prozent, Naturheilverfahren bis zur Höhe der Schulmedizin, sowie Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen gegen STIKO-empfohlene Krankheiten.
Der Tarif ist geschlossen für externe Neukunden; die AXA nimmt hier keine neuen Kunden auf. Für Bestandsversicherte der AXA besteht allerdings das Recht, nach §204 VVG intern in diesen Tarif oder in andere AXA-Tarife zu wechseln. Die geschlossene Kundengruppe unterliegt natürlicher Schrumpfung und Alterung, was langfristig zu Beitragserhöhungen führt.
Der Selbstbehalt beträgt 1.100 Euro pro Versicherungsjahr. Er gilt ambulant, stationär und zahnmedizinisch gleichermaßen. Ein Selbstbehalt dieser Höhe positioniert den Tarif im höheren Segment und ist typisch für Tarife mit kostengünstiger Einstiegsprämie. Der Selbstbehalt reduziert die Prämie, erfordert aber eine entsprechende Finanzreserve des Versicherten.
Ja, als AXA-Versicherter haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG. Dabei werden Ihre Altersrückstellungen häufig vollständig übernommen und eine erneute Gesundheitsprüfung ist in vielen Fällen nicht notwendig. Die genaue Handhabung hängt vom Zieldifferenztarif ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft für Sie konkret, welche günstigeren AXA-Tarife verfügbar sind. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Das hängt von mehreren Faktoren ab: Ihrem aktuellen Alter, Ihrem Gesundheitszustand, der Höhe Ihrer eingezahlten Altersrückstellungen und dem Zieldifferenztarif bei der AXA. Da dieser Tarif bereits zur Alten Welt gehört und geschlossen ist, gibt es bei der AXA moderne Alternativen in der Neuen Welt, die stabiler kalkuliert sind. Ob Sie tatsächlich mit einem Wechsel sparen und dabei gleichwertige Leistungen beibehalten, muss individuell geprüft werden. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert für Sie, welcher AXA-Tarif langfristig die beste Option darstellt.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert