AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.100 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 140/18, 343/20, 544/20 AW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif 140/18, 343/20, 544/20 AW der AXA Krankenversicherung AG richtet sich an bereits versicherte Bestandskunden und kombiniert eine umfassende ambulante Versorgung bis zu den GOÄ-Höchstsätzen mit ergänzenden Dentalleistungen. Mit einem Selbstbehalt von 1.100 EUR pro Versicherungsjahr zahlen Versicherte einen spürbaren Eigenanteil, profitieren aber von großzügigen Erstattungen bei ärztlichen Leistungen (bis 3,5-fach GOÄ), technischen Leistungen (bis 2,5-fach GOÄ) und Laborleistungen (bis 1,3-fach GOÄ) sowie von 30 Psychotherapie-Sitzungen mit 100% Kostenübernahme pro Versicherungsfall.

Als Altversichertentarif ist der 140/18, 343/20, 544/20 AW nicht mehr für externe Neukunden zugänglich. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt typischerweise zu überdurchschnittlich kräftigen Beitragserhöhungen, was einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem attraktiveren Tarif desselben Versicherers zu einer realistischen Optimierungsmöglichkeit macht. Viele Wechsel sind ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich, und bestehende Altersrückstellungen können in der Regel übernommen werden.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft konkrete AXA PKV-Tarif-Alternativen in wenigen Schritten und zeigt auf, wie Versicherte von einem optimierten Tarif profitieren können.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.100 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

140/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

140/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

140/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

140/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

140/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

140/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

140/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

343/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

343/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

343/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
50 %
Kieferorthopädie
90 %
Material- & Laborkosten
50 %
Gebührenordnung (Zahn)

544/20: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

544/20: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

544/20: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

544/20: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 140/18, 343/20, 544/20 AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum ist der 140/18, 343/20, 544/20 AW ein geschlossener Bestandstarif?

Der Tarif ist seit längerem nicht mehr für neue externe Kunden zugänglich; die Versichertenschaft wird nicht erweitert. Das führt zu einer kontinuierlich schrumpfenden Risikogemeinschaft: Versicherte verlassen die Gruppe durch Wechsel zu einem anderen Versicherer oder Tarifwechsel innerhalb der AXA, aber keine neuen, jüngeren Versicherten treten bei. Die finanzielle Last verteilt sich auf immer weniger Schultern, was Beitragserhöhungen beschleunigt. Trotz des geschlossenen Status können Bestandskunden der AXA nach §204 VVG in diesen Tarif einsteigen oder innerhalb ihrer bestehenden Tarife optimieren.

Geschlossene Tarife werden von den Versicherern oft nicht mehr aktiv kommuniziert oder öffentlich auf Vergleichsportalen gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen vollständigen Überblick über verfügbare Tarife - auch geschlossene - und kann konkret prüfen, welcher Wechsel zu einer Beitragsentlastung führt und gleichzeitig die Leistungen bewahrt oder sogar verbessert.

Tarifwechsel im 140/18, 343/20, 544/20 AW: Was ist möglich?

Nach §204 VVG haben Sie das Recht, innerhalb der AXA in einen günstigeren oder leistungsstärkeren Tarif zu wechseln. Dabei können in vielen Fällen die während der Versicherungsdauer angesammelten Altersrückstellungen vollständig oder teilweise mitgenommen werden, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre Situation kostenfrei und zeigt, welche Tarife zu besseren Konditionen verfügbar sind. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse liefert eine detaillierte Tarifvergleichstabelle mit konkreten Beitragsprognosen und Leistungsgegenüberstellungen. Jetzt anmelden

Beitragserhöhungen im 140/18, 343/20, 544/20 AW: Wann und warum?

Der 140/18, 343/20, 544/20 AW ist als geschlossener Altversichertentarif besonders anfällig für deutliche Beitragssprünge. Der Grund liegt in der kontinuierlich sinkenden Versichertenzahl: Mit jeder Abwanderung von Versicherten zu anderen Tarifen oder Versicherern verteilen sich medizinische Kosten, Verwaltungsaufwand und Rückversicherung auf ein kleineres Kollektiv, was Prämienerhöhungen forciert. Hinzu kommen steigende Arzthonorare und medizinische Leistungskosten, die auch bei stabiler Altersstruktur aufschlagend wirken.

Ein gut strukturierter Tarifwechsel kann hier Abhilfe schaffen: Versicherte, die von dieser Dynamik belastet sind, finden häufig Tarife mit besserer Kostenstabilität, insbesondere wenn sie bereit sind, den Selbstbehalt anzupassen oder auf einzelne Leistungen wie das Mehrbettzimmer zu verzichten. Schauen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart an, um die Preisentwicklung des Tarifs im Kontext anderer AXA Tarife zu bewerten. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Optimierungswege auf: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 140/18, 343/20, 544/20 AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, technische Leistungen bis 2,5-fach, Laborleistungen bis 1,3-fach. Psychotherapie wird mit 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach mit 80% übernommen. Sehhilfen bis 825 EUR (Mehrstärkengläser) oder 935 EUR (Mehrstärken-Kontaktlinsen) pro Paar werden erstattet, maximal einmal in zwei Jahren. Zahnbehandlung erfolgt zu 100%, Zahnersatz zu 50%, Kieferorthopädie zu 90%, jeweils ohne Jahreshöchstgrenze. Stationär wird Privatarztbehandlung im Mehrbettzimmer mit denselben GOÄ-Sätzen erstattet, Chefarztleistungen bis 5-fach. Alternative Medizin und Vorsorge sind enthalten.
Der Tarif ist geschlossen und als Bisex-Tarif der Altversichertenwelt konzipiert. Das bedeutet: Neue Kunden können sich nicht mehr neu versichern. Die versicherte Gruppe schrumpft, was zu beschleunigten Beitragserhöhungen führt. Für bereits bei der AXA versicherte Personen bleibt der interne Tarifwechsel nach §204 VVG eine Lösung, um stärkeren Prämiensprüngen zu entgehen und potenziell bessere Konditionen zu erreichen. Der geschlossene Status signalisiert zugleich, dass es sich um ein etabliertes, nicht mehr aktiv vermarktetes Produkt handelt - gerade deshalb ist eine individuelle Tarifanalyse sinnvoll.
Der Selbstbehalt beträgt 1.100 EUR pro Versicherungsjahr. Dies ist ein überdurchschnittlich hoher Eigenanteil, der auf alle Versicherungsfälle angewendet wird (ambulant, stationär, Zahn, Vorsorge). Ein Versicherter trägt damit einen deutlichen Anteil der kleineren Behandlungskosten selbst, profitiert aber von der Höchstsatz-Erstattung bei größeren Eingriffen. Für Versicherte mit häufigen kleineren Arztbesuchen kann eine Reduktion des Selbstbehalts durch einen Tarifwechsel die Gesamtkostenbelastung senken.
Ja. Nach §204 VVG können Sie innerhalb der AXA in einen anderen Tarif wechseln. In vielen Fällen ist ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich, und Altersrückstellungen werden häufig teilweise oder ganz mitgenommen. Allerdings hängt jedes Szenario von den Versicherungsbedingungen und Ihrem persönlichen Profil ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft Ihre Situation konkret. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Das hängt von mehreren Faktoren ab: Ihr aktuelles Alter, Ihr Gesundheitszustand, wie lange Sie bereits versichert sind (Altersrückstellungen), und ob Ihnen die Premium-Leistungen (Höchstsatz, Mehrbettzimmer, 50% Zahnersatz) wirklich wichtig sind. Viele Versicherte mit hohen Beitragssprüngen in diesem Tarif finden durch einen Wechsel zu jüngeren oder offenen AXA-Tarifen erhebliche Einsparungen, auch wenn sie den Selbstbehalt erhöhen oder auf das Mehrbettzimmer verzichten. Ein Tarifwechsel lohnt sich besonders, wenn er Beiträge senkt, ohne zentrale Leistungen zu streichen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm beurteilt in der kostenlosen Tarifanalyse, ob ein Wechsel in Ihrem Fall wirtschaftlich sinnvoll ist und welche Alternativen die beste Kombination aus Prämie und Leistung bieten.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert