AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.100 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 140/18, 343/20, VITAL-Z AW im Profil

Der geschlossene Bisex-Tarif 140/18, 343/20, VITAL-Z der AXA gehört zur alten Welt und richtet sich ausschließlich an Bestandsversicherte des Unternehmens. Mit einem Selbstbehalt von 1.100 Euro pro Versicherungsjahr kombiniert dieser Tarif eine ambulante Erstattung bis zur 3,5-fachen GOÄ für ärztliche Leistungen, eine stationäre Behandlung im Mehrbettzimmer mit Privatarztbehandlung und eine Zahnersatzquote von 75 Prozent. Die Leistungspalette umfasst Psychotherapie bis zur vollständigen Erstattung über 30 Sitzungen und umfangreiche Sehhilfenerstattungen.

Als Alte-Welt-Tarif mit geschlossenem Status unterliegt die Risikogemeinschaft des 140/18, 343/20 längerfristig einer Überalterung, die sich tendenziell auf die Beitragsdynamik auswirkt. Trotz dieses Strukturrisikos bietet der Tarif soliden Leistungsumfang und eröffnet Bestandskunden des gleichen Versicherers die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG: In vielen Fällen können bessere oder gleichwertige Leistungen bei reduzierter Prämie erreicht werden, häufig unter Beibehaltung der angesammelten Altersrückstellungen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, die unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm durchführt, zeigt auf, welche internen Optimierungsmöglichkeiten bei der AXA für Ihre individuelle Situation bestehen.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.100 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

140/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

140/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

140/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

140/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

140/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

140/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

140/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

343/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

343/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

343/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

VITAL-Z: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

VITAL-Z: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet (85%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 75%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

VITAL-Z: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 5.000,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

VITAL-Z: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif mit Bestandsschutz für AXA-Versicherte

Der AXA Tarif 140/18, 343/20, VITAL-Z ist nicht mehr für externe Neukunden zugänglich, bleibt aber für bestehende AXA-Versicherte ein attraktiver Anker. Bestandskunden des gleichen Versicherers können gemäß §204 VVG in diesen Tarif wechseln, um eventuell bessere Leistungen zu nutzen oder um aus teureren Altkollektiven zu wechseln. Die schrumpfende Risikogemeinschaft eines geschlossenen Alte-Welt-Tarifs ist jedoch durch die ungünstige Alterungsstruktur gekennzeichnet: Dies führt typischerweise zu kumulativen Beitragserhöhungen über die Zeit, da weniger Neukunden zur Risikodiversifizierung beitragen.

Ältere, geschlossene Tarife werden oft nicht mehr aktiv beworben und sind in öffentlichen Listungen häufig nicht einsehbar. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat Zugriff auf umfassende Tarifübersichten und kann prüfen, ob dieser geschlossene Tarif für einen internen Wechsel von einem neueren oder günstigeren AXA-Tarif aus sinnvoll sein könnte, etwa wenn Ihre bisherige Prämie überproportional gestiegen ist.

Tarifwechsel im AXA-Bestand - Chancen und Voraussetzungen

Ein Wechsel innerhalb der AXA nach §204 VVG ist der wichtigste Weg, um auf steigende Prämien zu reagieren. Dabei können Sie in der Regel von Altersrückstellungen profitieren, die in vielen Fällen teilweise oder vollständig auf den Zieltarif übertragen werden. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist häufig nicht erforderlich, kann aber je nach Tarifkombination und versicherter Leistungen im Einzelfall eintreten. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse deckt solche Optimierungschancen auf und ermöglicht Ihnen, die konkreten finanziellen und leistungsbezogenen Auswirkungen eines Wechsels zu verstehen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Sparpotenziale auf. Jetzt anmelden und erfahren Sie, welche internen AXA-Tarife für Sie infrage kommen.

Beitragserhöhungen im alten AXA-Tarif - Wechselausweg nach §204 VVG

Der 140/18, 343/20, VITAL-Z ist ein Produkt der sogenannten alten Welt und unterliegt als geschlossener Tarif einer sich verschärfenden Kostenentwicklung. Die stagnierenden oder sinkenden Neukundenquoten führen dazu, dass Risikoumlagerungen auf die verbleibenden Versicherten stärker ausfallen; parallel wachsen medizinische Inflationsfaktoren auf alle Versicherten. Die Kombination aus demografischer Überalterung und fehlender Risikodiversifizierung durch Neukunden ist typischerweise der Grund für überdurchschnittliche Beitragssprünge in solchen Kollektiven.

Ein Tarifwechsel zu einem günstigeren oder gleichwertigen AXA-Produkt ist in vielen Fällen die beste Reaktion auf solche Erhöhungen. Häufig profitieren Sie dabei von besserer Risikokalkulation und aktiveren Managementquoten neuerer Tarife, während Ihre Altersrückstellungen in den meisten Fällen übernommen werden. Werfen Sie einen Blick auf unseren Beitragserhöhungs-Chart, um die historische Prämienentwicklung der AXA zu verstehen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen genau, welche AXA-Tarife für Ihren Bedarf günstiger und gleichwertig sein könnten. Jetzt anmelden und nutzen Sie unsere Optimierungsmöglichkeiten.

Häufige Fragen zum AXA 140/18, 343/20, VITAL-Z AW

Der Tarif erstattet ambulante Leistungen bis zur 3,5-fachen GOÄ (ärztlich), 2,5-fach technische Leistungen, 1,3-fach Laborleistungen. Sehhilfen werden bis zu 825 Euro (Mehrstärkengläser über 6 Dioptrien) übernommen; Psychotherapie wird 100% über 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, dann 80% erstattet. Stationär: Mehrbettzimmer mit Privatarztbehandlung, auch Chefarzt bis 5-fach GOÄ. Zahnbehandlung 100%, Zahnersatz 75%, Kieferorthopädie bis 18 Jahre 100%, danach 75%. Selbstbehalt 1.100 Euro jährlich.
Der Tarif ist geschlossen, das heißt er nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf. Das führt zu einer schrumpfenden Risikogemeinschaft mit Überalterung, die typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Bestandsversicherte der AXA können jedoch über den §204 VVG Tarifwechsel in diesen geschlossenen Tarif hinein oder aus ihm heraus zu besseren Konditionen wechseln, wenn das Sparpotenzial besteht.
Der Selbstbehalt beträgt 1.100 Euro pro Versicherungsjahr. Diese moderat hohe Selbstbeteiligung gilt für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen. Der Tarif richtet sich damit an Versicherte, die eine mittlere Eigenverantwortung tragen möchten und dafür eine bessere ambulante GOÄ-Erstattung sowie solide Zahnersatzleistungen (75%) erhalten.
Ja, ein Wechsel zu einem anderen AXA-Tarif nach §204 VVG ist möglich. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und wie umfangreich bestehende Altersrückstellungen übernommen werden, hängt vom Zieltarif ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse identifiziert günstigere AXA-Alternativen für Ihre Situation. Eine verbindliche Einschätzung dazu, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann ausschließlich unser PKV-Sachverständiger treffen.
Ein Wechsel lohnt sich häufig dann, wenn Ihre Prämien überproportional gestiegen sind oder ein neuerer AXA-Tarif ähnliche Leistungen bei deutlich niedrigerem Beitrag bietet. Der hohe Selbstbehalt von 1.100 Euro und die Alte-Welt-Struktur sind typischerweise Kostentreiber. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft, ob für Ihr Alter und Ihren Gesundheitszustand bessere AXA-Alternativen existieren und welche konkrete Einsparung realistisch ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert