AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.100 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

Steckbrief: AXA 140/18, 343/20, Z 100/ZS 60 AW

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 140/18, 343/20, Z 100/ZS 60 AW ist ein Altwelt-Tarif mit Höchstsatzabsicherung. Der Selbstbehalt beträgt 1.100 EUR pro Versicherungsjahr. Im ambulanten Bereich sind bis zum 3,5-fachen Satz der GOÄ enthalten, im stationären Bereich auch Privatarztbehandlung mit entsprechender Gebührenerstattung. Die Zahnversicherung bietet bis zu 100% Erstattung für Zahnbehandlung und Zahnersatz in den ersten 511,29 EUR pro Jahr, danach 60%.

Für Versicherte mit Sehhilfen relevant: Der Tarif sieht Erstattungen bis zu 825 EUR für Mehrstärkengläser (bei Standardstärken) oder bis 570 EUR für Einstärkengläser (ab ±6 Dioptrien) vor. Psychotherapie ist mit 30 Sitzungen zu 100% und weiteren Sitzungen zu 80% pro Versicherungsfall abgesichert. Naturheilverfahren und Vorsorgeuntersuchungen sind ebenfalls enthalten; Impfungen werden über eine Kulanzleistung abgedeckt.

Als geschlossener Bestandstarif nimmt der Tarif keine Neukunden auf, doch besteht für bestehende AXA-Versicherte die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG. Die schrumpfende Risikogemeinschaft und die bereits lange Marktpräsenz führen häufig zu überdurchschnittlichen Beitragsanpassungen, was einen Wechsel zu einem günstigeren Tarif mit vergleichbarem Leistungsumfang attraktiv macht.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.100 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

140/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

140/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

140/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

140/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

140/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

140/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

140/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

343/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

343/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

343/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z 100/ZS 60: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

Z 100/ZS 60: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
  • Kieferorthopädie wird erstattet

Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 511,29 EUR pro Jahr zu 100% erstattet, danach zu 60%

  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

Z 100/ZS 60: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Z 100/ZS 60: Bei Zahnersatz erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum der AXA 140/18, 343/20, Z 100/ZS 60 AW ein geschlossener Tarif ist

Der Tarif ist nicht mehr für Neukunden zugänglich; nur bestehende Versicherte der AXA können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG innerhalb der gleichen Versicherungsgesellschaft Zugang behalten. Diese Regelung schützt das Bestandsversichertenkollektiv, führt aber zwangsläufig zu einer schrumpfenden Risikogemeinschaft. Demografische Alterung und sinkende Neueintritte verschärfen die Beitragsdynamik, sodass Versicherte in diesem Tarif mit überdurchschnittlichen jährlichen Erhöhungen rechnen müssen.

Geschlossene Altwelt-Tarife wie dieser werden von der AXA vielfach nicht mehr aktiv beworben; sie sind in der öffentlichen Tarifübersicht kaum noch präsent. Deshalb ist es für bestehende Versicherte des 140/18, 343/20, Z 100/ZS 60 AW entscheidend, regelmäßig zu prüfen, ob ein Wechsel zu einem neueren oder offenen Tarif ohne Leistungsverlust möglich ist. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen breiten Überblick auch über geschlossene Altbestände und kann Ihnen zeigen, welche Optimierungen realistisch sind.

Tarifwechsel im AXA 140/18, 343/20, Z 100/ZS 60 AW: So funktioniert der Wechsel

Ein Tarifwechsel innerhalb der AXA ist gemäß §204 VVG grundsätzlich möglich. Dabei können aufgebaute Altersrückstellungen in vielen Fällen mitgenommen werden. Allerdings ist zu beachten, dass Kriterien wie Ihre aktuelle Gesundheit, das Alter und die verfügbaren Alternativtarife die konkrete Machbarkeit beeinflussen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihren individuellen Fall und zeigt Ihnen, in welche AXA-Tarife ein Wechsel sinnvoll ist und welche finanzielle Entlastung möglich ist. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse ist der erste Schritt zur persönlichen Optimierungsstrategie. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im AXA 140/18, 343/20, Z 100/ZS 60 AW: Wechsel als Ausweg

Dieser Tarif ist als geschlossener Altwelt-Bestand besonders anfällig für Beitragserhöhungen. Das schrumpfende Versichertenkollektiv, steigende Durchschnittsalter und die demografische Verschiebung innerhalb des Kollektivs sind strukturelle Kostentreiber. Hinzu kommen allgemeine Steigerungen bei medizinischen Leistungen und Arzthonoraren, die sich besonders bei der hohen GOÄ-Erstattung (Höchstsätze) auswirken.

Ein Tarifwechsel zu einem anderen AXA-Produkt bietet häufig eine Lösung. Neuere oder offene Tarife mit stabilerer Altersstruktur können tendenziell bessere Beitragsentwicklungen bieten, oft ohne erhebliche Leistungseinbußen. Der Beitragserhöhungs-Chart zeigt die Entwicklung auch für Ihr spezifisches Alter und Geschlecht. Entdecken Sie in unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse, welche anderen AXA-Tarife für Sie günstiger sind. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 140/18, 343/20, Z 100/ZS 60 AW

Der Tarif bietet im ambulanten Bereich Erstattung bis zu 3,5-facher GOÄ für ärztliche Leistungen, bis 2,5-fach für technische und 1,3-fach für Laborleistungen. Im stationären Bereich sind Privatarztbehandlung mit denselben GOÄ-Sätzen und stationäre Psychotherapie abgedeckt. Sehhilfen werden bis 825 EUR (Mehrstärkengläser) oder 570 EUR (Einstärkengläser, ab ±6 Dioptrien) erstattet. Psychotherapie umfasst 30 Sitzungen zu 100% und weitere zu 80%. Zahnbehandlung und Zahnersatz werden bis 511,29 EUR pro Jahr zu 100%, danach zu 60% erstattet. Naturheilverfahren und Vorsorgeuntersuchungen sind enthalten.
Der Tarif ist geschlossen und nimmt daher keine neuen, externen Versicherten auf. Nur bestehende AXA-Kunden können durch einen internen Tarifwechsel gemäß §204 VVG in diesen Tarif wechseln oder innerhalb dieses Tarifs verbleiben. Als Altwelt-Bestand mit schrumpfendem Versichertenkollektiv ist dieser Tarif einer schnelleren demografischen Alterung und entsprechend stärkeren Beitragserhöhungen ausgesetzt als offene Tarife mit aktiver Neukunden-Integration.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 1.100 EUR pro Versicherungsjahr. Dieser relativ hohe Selbstbehalt ist ein Charakteristikum älterer Altwelt-Tarife und bedeutet, dass Sie die ersten 1.100 EUR jedes Jahres selbst tragen, bevor die Versicherung Kosten erstattet. Dies positioniert den Tarif im Premium-Segment mit solidem Kostenanteil für den Versicherten, jedoch mit hoher GOÄ-Erstattung bei höheren Kosten.
Ja, ein Wechsel innerhalb der AXA ist nach §204 VVG grundsätzlich möglich. Aufgebaute Altersrückstellungen können in vielen Fällen mitgenommen werden, jedoch ohne absolute Garantie. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft erforderlich, Umfang und Ergebnis hängen vom Zielplan ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Optionen. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger Ferdinand Halm beurteilen.
Ein Wechsel kann sich lohnen, besonders wenn Sie älter sind und die regelmäßigen Beitragserhöhungen in einem geschlossenen Altwelt-Tarif spüren. Neuere AXA-Tarife mit offener Struktur können tendenziell günstigere Prämienentwicklungen bieten. Entscheidend sind Ihre persönliche Situation (Alter, Gesundheit), der verfügbare Zielplan und dessen Leistungen im Vergleich zu Ihrem aktuellen Schutz. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre Unterlagen und zeigt, ob und wie ein Wechsel für Sie wirtschaftlich und leistungsseitig sinnvoll ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert