AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.100 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 140/18, 343/20, ZPRO AW im Überblick

Ein geschlossener Bisex-Tarif der AXA Krankenversicherung AG, der mit Höchstsätzen der GOÄ (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach technisch, 1,3-fach Labor) auch bei stationären Behandlungen Chefarztleistungen ohne vorherige Zusage bis 5-fach erstattet. Die Zahnversicherung ZPRO deckt Zahnbehandlung zu 100%, Zahnersatz zu 60% sowie Kieferorthopädie bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ab. Der jährliche Selbstbehalt beträgt 1.100 Euro, Mehrbettzimmer ist versichert, Privatarztbehandlung ist enthalten.

Da dieser Tarif geschlossen für Neukunden ist, schrumpft sein Versichertenkollektiv kontinuierlich. Die Folge: Beitragserhöhungen werden tendenziell stärker ausfallen als in wachsenden, offenen Tarifen. Dies macht den internen Tarifwechsel nach §204 VVG zu einer attraktiven Option. Viele Versicherte des gleichen Versicherers können damit in günstigere Tarife wechseln und oft gleichwertige oder bessere Leistungen behalten; auch die bisherigen Altersrückstellungen werden in vielen Fällen übernommen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, welche internen Wechseloptionen für Sie verfügbar sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.100 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

140/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

140/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

140/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

140/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

140/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

140/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

140/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

343/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

343/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

343/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

ZPRO: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

ZPRO: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, max. 4 Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet. Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 60% erstattet (bei Unfall entfällt die Altersgrenze). Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

ZPRO: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

ZPRO: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossene Tarife in der AXA: Was bedeutet das für Versicherte?

Der AXA 140/18, 343/20, ZPRO ist ein geschlossener Tarif und nimmt daher keine Neukunden mehr auf. Bestehende Versicherte der AXA können jedoch weiterhin in solche geschlossenen Tarife wechseln, sofern sie bereits bei der AXA versichert sind und einen Tarifwechsel nach §204 VVG nutzen. Geschlossene Tarife profitieren nicht mehr von Zuwächsen junger und risikoarmer Versicherter; das Versichertenkollektiv altert und schrumpft kontinuierlich.

Diese Entwicklung führt zu Beitragserhöhungen, die überdurchschnittlich ausfallen können. Ältere Tarife werden zudem oft nicht mehr aktiv von den Versicherern beworben und sind in öffentlichen Tarifverzeichnissen schwer zu finden. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen breiten Überblick auch über geschlossene Tarife und kann gezielt prüfen, welche aktuellen Alternativen bei der AXA Ihre Situation verbessern könnten.

Tarifwechsel beim gleichbleibenden Versicherer: Ihre Rechte

Wenn Sie bereits bei der AXA versichert sind, können Sie ohne den Versicherer zu wechseln einen Tarifwechsel im Rahmen von §204 VVG vornehmen. Dies bedeutet, dass Sie nur innerhalb des AXA-Portfolios zu einem anderen, offenen oder jüngeren geschlossenen Tarif wechseln. In vielen Fällen können Ihre bisherigen Altersrückstellungen übernommen werden, und häufig entfallen erneute Gesundheitsprüfungen oder fallen deutlich weniger streng aus. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre Situation im Detail und zeigt Ihnen auf, welche optimierten Tarife der AXA zu Ihnen passen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse macht die möglichen Ersparnisse sowie die Leistungsveränderungen transparent. Nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse und Jetzt anmelden, um die nächsten Schritte zu besprechen.

Beitragserhöhung im geschlossenen Tarif: Optionen prüfen

Im Tarif 140/18, 343/20, ZPRO fallen Beitragserhöhungen besonders deutlich aus, weil die Risikogemeinschaft nicht mehr durch Neukunden verjüngt wird. Die schrumpfende und überalterte Versichertengruppe, steigende Gesundheitsausgaben und sinkende Erträge aus Altersrückstellungen treiben die Prämien nach oben. Ein Blick auf die Beitragshistorie der AXA zeigt diese Entwicklung eindrucksvoll.

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG ist oft der wirksame Weg: Sie können zu einem AXA-Tarif mit besserer Altersstruktur oder besseren Konditionen wechseln und damit die Beitragsspirale unterbrechen. Werfen Sie einen Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart der AXA, um zu verstehen, wie Ihr Tarif in der Entwicklung dasteht. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm Jetzt anmelden können Sie konkrete Wechselalternativen prüfen.

Häufige Fragen zum AXA 140/18, 343/20, ZPRO AW

Der Tarif erstattet ambulante Behandlung bis zum 3,5-fachen Satz der GOÄ für ärztliche, 2,5-fachen Satz für technische und 1,3-fachen Satz für Laborleistungen. Sie erhalten 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Versicherungsfall zu 100%, danach zu 80%, sowie Sehhilfen bis 825 Euro für Mehrstärkengläser je nach Dioptrienstärke. Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz zu 60% (steigend auf bis zu 100% mit Prophylaxeprogramm), Kieferorthopädie bis Alter 18 ebenfalls zu 60%. Stationär zahlt die AXA Privatarztbehandlung mit bis zu 5-fachen GOÄ-Sätzen für persönliche Chefarztleistungen. Medizinische Geräte wie Hörhilfen, Kunstglieder und Orthesen sind enthalten.
Der Tarif ist geschlossen und akzeptiert keine Neukunden mehr. Nur bereits bei der AXA versicherte Personen können über einen Tarifwechsel nach §204 VVG in diesen Tarif einsteigen. Die geschlossene Struktur führt dazu, dass das Versichertenkollektiv mit den Jahren schrumpft und überaltert, was Beitragserhöhungen intensiviert. Im Gegensatz zu offenen Tarifen, die von neuen, jüngeren Versicherten profitieren, trägt der geschlossene Status zu schnelleren Prämiensteigerungen bei.
Der Selbstbehalt beträgt 1.100 Euro pro Versicherungsjahr und ist ein relativ hoher Selbstbehalt. Diese Summe müssen Sie jedes Versicherungsjahr selbst tragen, bevor die Versicherung ihre Leistung erbringt. Der hohe Selbstbehalt von 1.100 Euro ist typisch für Tarife aus der älteren Welt und wird oft mit niedrigeren Beitragsprämien kombiniert. Er gilt für alle Versicherungsbereiche: ambulant, stationär und zahnmedizinisch.
Ja, Sie können einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG bei der AXA nutzen und dabei den Versicherer nicht wechseln. In vielen Fällen können Sie Ihre bisherigen Altersrückstellungen übernehmen, und häufig entfallen erneute Gesundheitsprüfungen oder fallen deutlich milder aus. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt die verfügbaren Optionen auf.
Für viele Versicherte ist ein Wechsel sinnvoll, insbesondere wenn die Beitragsentwicklung belastend wird oder bessere Leistungen bei ähnlichen oder niedrigeren Prämien verfügbar sind. Ihr Alter, Ihr Gesundheitszustand, die verfügbaren Alternativen bei der AXA und die Höhe Ihrer aktuellen Beitragssteigerungen spielen eine Rolle. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre persönliche Situation und empfiehlt konkrete Wechseloptionen, die zu Ihnen passen und finanzielle oder leistungsseitige Verbesserungen ermöglichen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert