AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.100 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 140/18, 344/20, 540/12 AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif 140/18, 344/20, 540/12 AW der AXA Krankenversicherung AG vereint Höchstsatz-Erstattung mit moderater Zahnquote. Ambulant erstattet dieser Tarif bis zur 3,5-fachen GOÄ, bei stationärer Belegarztbehandlung ebenfalls bis 3,5-fach GOÄ. Im Zahnbereich erfolgt die Erstattung auf Zahnbehandlung und Zahnersatz zu 60 Prozent ohne Jahresobergrenzen. Der Selbstbehalt liegt bei 1.100 Euro pro Versicherungsjahr und gilt für ambulante und stationäre Leistungen gleichermaßen. Besonderheiten wie Psychotherapie mit 30 Sitzungen zu 100 Prozent sowie Naturheilverfahren im Umfang der Schulmedizin ergänzen das Portfolio.

Als geschlossener Bestandstarif ist dieser Tarif nicht mehr für externe Neukunden zugänglich, was typischerweise einer schrumpfenden Risikogemeinschaft und verstärktem Beitragsdruck entspricht. Für bestehende Versicherte dieses Versicherers eröffnet sich jedoch die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG zu anderen AXA-Tarifen. Eine solche Optimierung kann in vielen Fällen zu Prämieneinsparungen führen, während Altersrückstellungen häufig übernommen werden und gleichwertige Leistungen verfügbar sind.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bewertet durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm, ob ein AXA PKV-Tarif zu Ihrer Situation passt und wo Verbesserungspotenziale liegen.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.100 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

140/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

140/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

140/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

140/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

140/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

140/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

140/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

344/20: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

344/20: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

344/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
60 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

540/12: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

540/12: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 60% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

540/12: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

540/12: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum der Tarif trotz Schließung relevant bleibt

Obwohl die AXA diesen Tarif für Neukunden nicht mehr anbietet, gehört er zum Bestand vieler Privatversicherter. Geschlossene Tarife der älteren Welt zeichnen sich durch ihre robusten Leistungsgarantien aus, die Jahre zurückliegenden Kalkulationen entstammen - Höchstsätze ambulant und stationär, Psychotherapie ohne strikte Mengenbegrenzung und unbegrenzte Zahnersatzerstattung ohne Jahresobergrenzen sind heute bei neuen Tarifen deutlich restriktiver. Dies macht solche Bestände wertvoll für Versicherte, die ihre Leistungsqualität bewahren möchten.

Die Schließung führt jedoch dazu, dass ältere Versicherte des Bestands insgesamt überproportional Alterungskosten tragen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kennt die Tariflandschaft der AXA genau und kann aufzeigen, wo neue AXA-Tarife unter §204 VVG bessere oder wenigstens gleichwertige Leistungen bei attraktiveren Prämien bieten könnten.

Tarifoptimierung durch internen Wechsel

Der §204 VVG räumt Versicherten das Recht auf einen Tarifwechsel innerhalb des gleichen Versicherers ein - nicht zu einem anderen Anbieter. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom Zieltarif ab; in vielen Fällen entfällt sie. Altersrückstellungen werden häufig übernommen, können aber teilweise staffeln, je nach individueller Gestaltung des Zieltarifs. Eine verbindliche Einschätzung, ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm führt Ihre Tarifanalyse kostenfrei durch und zeigt konkrete Alternativen mit Ersparnis-Szenarien auf. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie verlässliche Handlungsempfehlungen: Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im geschlossenen Tarif

Geschlossene Tarife der alten Welt wie dieser Tarif sind besonders anfällig für Beitragserhöhungen, weil die Risikogemeinschaft überaltert und schrumpft. Mit konstant sinkender Neukundenquote tragen verbleibende Versicherte ein steigendes Durchschnittsalter und damit verbundene Leistungsfälle. Hinzu kommen allgemeine medizinische Kostensteigerungen, auch wenn die Kapitalerträge in Niedrigzinsphasen sinken.

Ein Tarifwechsel zu einem offenen oder jüngeren AXA-Tarif kann eine echte Antwort sein, wenn die Beitragssteigerungen zu stark ausfallen. Der Blick auf die Beitragserhöhungs-Chart zeigt, wie sich dieser Tarif in der Vergangenheit entwickelt hat und welche Trends zu erwarten sind. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft kostenfrei, ob Ihre neue AXA-Tarif-Kombination nachhaltig günstiger ausfällt: Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum AXA 140/18, 344/20, 540/12 AW

Der Tarif erstattet ambulant bis zur 3,5-fachen GOÄ für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische und 1,3-fach für Laborleistungen. Sehhilfen werden bis zu 825 EUR für Mehrstärkengläser, 935 EUR für Mehrstärken-Kontaktlinsen je nach Dioptrienbereich erstattet. Psychotherapie: 30 Sitzungen zu 100%, danach 80%. Zahnbehandlung und -ersatz (inklusive Implantate) werden zu 60% ohne Summenbegrenzung erstattet. Der Selbstbehalt beträgt 1.100 EUR pro Jahr für alle Leistungsbereiche.
Der Tarif ist geschlossen, d.h. nicht mehr für neue, externe Kunden zugänglich. Das führt dazu, dass die Versichertengemeinschaft überaltert und schrumpft, was zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führen kann. Bestehende Versicherte des gleichen Versicherers können jedoch über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in andere, offenere oder jüngere AXA-Tarife wechseln und so oft Beiträge sparen.
Der Selbstbehalt beträgt 1.100 Euro pro Versicherungsjahr und gilt für alle Leistungsbereiche (ambulant, stationär, Zahnbehandlung und -ersatz). Dies positioniert den Tarif im höheren Selbstbehalt-Segment; eine höhere Eigenverantwortung ist erforderlich, wird aber typischerweise mit günstigeren Prämien entlohnt als bei Tarifen mit 0 oder 500 EUR Selbstbehalt.
Ja, als Versicherter bei der AXA haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom Zieltarif ab und wird häufig erlassen. Altersrückstellungen werden in vielen Fällen übernommen, können aber teilweise reduziert werden. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Alternativen. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen.
Ein Wechsel lohnt sich häufig, besonders wenn Sie unter den Beitragserhöhungen dieses schrumpfenden Bestands leiden. Offene oder neuere AXA-Tarife haben stabilere Gemeinschaften und tendenziell moderatere Prämienentwicklungen. Allerdings kommt es auf Ihr Alter, Ihre Gesundheit und die verfügbaren Alternativen an - ob die neuen Leistungen gleichwertig ausfallen oder Anpassungen erforderlich sind. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre Situation kostenfrei und nennt konkrete Szenarien mit Ihrer persönlichen Empfehlung.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert