AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.100 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

Steckbrief: AXA 140/18, 344/20, 541/18 AW

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 140/18, 344/20, 541/18 AW gehört zur Alten Welt und kombiniert Leistungen auf Höchstsatzniveau mit einer Risikogemeinschaft, die durch die Schließung des Tarifes schrumpft. Mit einem Selbstbehalt von 1.100 EUR jährlich und GOÄ-Erstattungen bis zum 3,5-fachen Satz bei ärztlichen Leistungen bietet dieser Tarif solide Versorgung auf etabliertem Niveau. Die Zahnversicherung erstattet 90% der Behandlung und 72% des Zahnersatzes ohne jährliche Höchstgrenzen, was langfristig günstig für aufwendige Zahnarbeit ist.

Geschlossene Tarife wie dieser erleben eine schrumpfende Risikogemeinschaft, was über die Zeit zu erhöhten Beiträgen führt. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA zu einem günstigeren oder besser strukturierten Tarif ist häufig eine sinnvolle Option. In vielen Fällen können dabei die Altersrückstellungen vollständig mitgenommen und Gesundheitsprüfungen vermieden oder minimiert werden, tendenziell bei gleichzeitig besserer oder zumindest vergleichbarer Leistungsstruktur.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, welche Alternativen im AXA PKV-Tarif-Portfolio für Ihre persönliche Situation sinnvoll sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.100 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

140/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

140/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

140/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

140/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

140/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

140/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

140/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

344/20: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

344/20: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

344/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
90 %
Zahnersatz
72 %
Kieferorthopädie
81 %
Material- & Laborkosten
72 %
Gebührenordnung (Zahn)

541/18: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

541/18: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 72% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 81% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

541/18: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

541/18: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 140/18, 344/20, 541/18 AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status für den AXA Tarif 140/18, 344/20, 541/18?

Dieser Tarif nimmt seit seiner Schließung keine neuen, externen Versicherten auf. Das führt zu einer schrumpfenden Risikogemeinschaft, da bestehende Versicherte ausscheiden und keine Neuzugänge mit jüngeren Beitragssätzen einströmen. Bestandsversicherte der AXA können jedoch weiterhin innerhalb des Versicherers in solche geschlossenen Tarife wechseln; das ist das Recht des internen Tarifwechsels nach §204 VVG und bildet die Chance, trotz Schließung in bessere oder günstigere Leistungen zu kommen.

Ältere, geschlossene Tarife werden von vielen Versicherern nicht mehr öffentlich kommuniziert oder in aktuellen Tarifvergleichen gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat einen breiten Überblick über solche Alt-Tarife und kann gezielt empfehlen, welche zu Ihrer individuellen Situation, Ihrem Alter und Ihrem Gesundheitszustand passen - einschließlich etwaiger Tarifwechsel, die Ihre Altersrückstellungen schonen.

Tarifwechsel im AXA Portfolio: Ihre Möglichkeiten

Das Wechselrecht nach §204 VVG ermöglicht Ihnen als Bestandsversicherter der AXA, innerhalb desselben Versicherers zu wechseln. Dabei können Ihre Altersrückstellungen in vielen Fällen teilweise oder vollständig übernommen werden; ob und inwieweit Gesundheitsfragen erneut gestellt werden, hängt vom Einzelfall und vom Zieltarif ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm deckt auf, welche Wechseloptionen real machbar sind und welche Ersparnis bei gleichbleibenden oder besseren Leistungen möglich ist. Treten Sie mit uns in Kontakt: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im AXA 140/18, 344/20, 541/18: Handlungsoptionen

Geschlossene Tarife der Alten Welt wie dieser sehen sich typischerweise mit Beitragserhöhungen konfrontiert, da die Risikogemeinschaft überaltert und schrumpft. Hinzu kommen medizinische Kostensteigerungen und sinkende Kapitalerträge auf die Altersrückstellungen. Diese Dynamik trifft alte, geschlossene Tarife besonders hart, weil keine verjüngenden Neuzugänge vorhanden sind.

Der Weg aus einer drohenden oder bereits eingetretenen Beitragserhöhung führt häufig über einen gezielten Tarifwechsel zu besseren Konditionen. Viele Bestandsversicherte der AXA finden im Portfolio günstigere oder modernere Tarife mit ähnlichen oder sogar besseren Leistungen. Den Überblick über alle realistischen Wechseloptionen erhalten Sie in unserer Analyse. Schauen Sie sich die Entwicklung auch in unserem Beitragserhöhungs-Chart an, um nachzuvollziehen, wie sich Ihr Tarif bisher entwickelt hat. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkrete Wechselwege auf, um Ihre monatliche Belastung zu senken: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 140/18, 344/20, 541/18 AW

Der Tarif erstattet ambulante Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz für ärztliche Leistungen, bis 2,5-fach für technische und bis 1,3-fach für Laborleistungen. Zahnbehandlung wird zu 90% erstattet, Zahnersatz zu 72% und Kieferorthopädie zu 81%, alle ohne Jahresgrenzen. Psychotherapie umfasst 30 Sitzungen mit 100% Erstattung pro Versicherungsfall, danach 80%. Sehhilfen werden bis zu 825 EUR für Mehrstärkengläser und bis zu 935 EUR für Mehrstärken-Kontaktlinsen alle zwei Jahre erstattet. Stationär erfolgt Regelarztbehandlung, im Zahnbereich auch technische Leistungen bis 2,5-fach GOÄ. Alles unterliegt einem jährlichen Selbstbehalt von 1.100 EUR.
Der Tarif ist geschlossen, nimmt also keine neuen, externen Kunden mehr auf. Das bedeutet für die bestehende Risikogemeinschaft, dass sie mit der Zeit altert und schrumpft, da Versicherte ausscheiden und keine jüngeren Neuzugänge hinzukommen. Dies führt typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen. Allerdings haben Bestandsversicherte der AXA das Recht, innerhalb des Versicherers in andere Tarife zu wechseln, und können damit oft günstiger fahren.
Der Selbstbehalt beträgt 1.100 EUR pro Versicherungsjahr und gilt für ambulante, stationäre und zahnmedizinische Leistungen gleichermaßen. Das ist ein mittlerer bis hoher Selbstbehalt, der damit bewusst eingesetzt ist: Versicherte tragen einen Pufferbetrag selbst, was für den Versicherer das Kostenrisiko begrenzt. Im Gegenzug kann der Prämiensatz moderater ausfallen, doch bei häufigen oder kostspieligen Eingriffen summiert sich dieser Selbstbehalt spürbar.
Ja, als AXA-Bestandsversicherter haben Sie das Recht zum internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA. In vielen Fällen stehen günstigere oder besser strukturierte Tarife zur Verfügung, häufig mit teilweiser oder vollständiger Übernahme Ihrer Altersrückstellungen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind, hängt vom Zieltarif ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft alle realistischen Optionen für Sie. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und Ihren aktuellen Leistungsansprüchen ab. Junge oder gesunde Versicherte profitieren oft stärker von neueren Tarifen mit besserer Finanzierung. Wenn Ihr Selbstbehalt von 1.100 EUR zu hoch ist oder Sie zusätzliche Leistungen wie bessere Zahnersatz-Prozentsätze oder umfassendere Chefarztbehandlung wünschen, lohnt sich die Prüfung definitiv. Auch bei deutlichen Beitragserhöhungen ist ein Wechsel fast immer sinnvoll. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre Situation und zeigt auf, welche Tarife wirklich zu Ihnen passen und dauerhaft günstiger sind.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert