AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.100 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 140/18, 344/20, 544/20 AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif 140/18, 344/20, 544/20 AW der AXA Krankenversicherung AG gehört zur älteren Tarifgeneration und kombiniert umfassende Leistungen mit moderater Beitragskonstruktion. Mit Höchstsätzen in der GOÄ (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen), einem Selbstbehalt von 1.100 EUR pro Versicherungsjahr, Mehrbettzimmern im Krankenhaus und 100% Zahnbehandlung mit 50% Zahnersatz positioniert sich dieser Tarif als solider Bestandstarif für Versicherte, die eine umfassendere Leistungsfähigkeit mit moderater Selbstbeteiligung schätzen.

Als geschlossener Tarif kann nur noch ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb des gleichen Versichertenkollektivs genutzt werden. Die schrumpfende Versichertenbasis führt tendenziell zu höheren Beitragserhöhungen als in offenen Tarifen. Allerdings bietet sich für bestehende AXA-Versicherte die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG, der häufig bessere Beitragsperspektiven oder modernere Leistungsmerkmale erschließt, ohne dass der Versicherer wechselt.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob ein anderer AXA PKV-Tarif für Sie finanziell oder leistungsmäßig besser passt.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.100 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

140/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

140/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

140/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

140/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

140/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

140/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

140/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

344/20: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

344/20: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

344/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
50 %
Kieferorthopädie
90 %
Material- & Laborkosten
50 %
Gebührenordnung (Zahn)

544/20: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

544/20: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

544/20: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

544/20: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 140/18, 344/20, 544/20 AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Status: Was bedeutet das für Ihre Versicherung?

Der AXA 140/18, 344/20, 544/20 AW ist ein geschlossener Tarif der älteren Welt, was heißt: Für externe Neukunden ist ein Eintritt nicht mehr möglich. Für bestehende AXA-Versicherte gelten jedoch andere Regeln: Sie können innerhalb des gleichen Versicherers nach §204 VVG in diesen Tarif wechseln, wenn ein Tarifwechsel von außen nach innen erfolgt. Die schrumpfende Versichertenbasis bedeutet tendenziell steigende Beitragssätze, da die gleichbleibenden Verwaltungs- und Risikokosten auf ein kleineres Versichertenkollektiv verteilt werden.

Ältere Tarife wie dieser werden oft nicht mehr aktiv am Markt beworben. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kennt diese Tarife jedoch genau und kann bewerten, ob ein Wechsel zu einem offeneren oder moderneren AXA-Tarif die bessere Alternative darstellt. Ein solcher interner Tarifwechsel kann häufig Beitragseinsparungen bringen oder Leistungen verbessern.

Tarifwechsel innerhalb der AXA: Chancen und Bedingungen

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG ist bei einem geschlossenen Tarif wie dem 140/18, 344/20, 544/20 AW eine Kernmöglichkeit für Bestandsversicherte. In vielen Fällen können Altersrückstellungen ganz oder teilweise in den neuen Tarif übernommen werden, und häufig entfällt auch eine erneute Gesundheitsprüfung. Allerdings hängt die konkrete Ausgestaltung vom Zieltarif ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie, welche Tarifwechseloptionen in Ihrer individuellen Situation sinnvoll sind. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt die besten Alternativen auf: Jetzt anmelden und erfahren Sie, mit welchen Beitragseinsparungen oder Leistungsverbesserungen Sie rechnen können.

Beitragserhöhungen im 140/18, 344/20, 544/20 AW: Handlungsmöglichkeiten

Die Tarifschließung und das resultierende, schrumpfende Versichertenkollektiv des AXA 140/18, 344/20, 544/20 AW führen regelmäßig zu Beitragserhöhungen. Diese entstehen durch die demografische Alterung des Kollektivs, medizinische Kostensteigerungen in der Versorgung und sinkende Kapitalerträge aus den Rückstellungsbildungen. Mit einem Selbstbehalt von 1.100 EUR haben Sie zwar schon eine hohe Eigenverantwortung, doch eine Beitragserhöhung spürt jeder Versicherte unmittelbar.

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG kann hier die wesentlich bessere Alternative sein: Sie profitieren von einem stabileren oder jüngeren Versichertenkollektiv, können in vielen Fällen ähnliche oder bessere Leistungen erhalten und zahlen häufig dauerhaft niedrigere Prämien. Schauen Sie sich die Entwicklung in unserem Beitragserhöhungs-Chart an, um die langfristigen Trends zu verstehen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen zeigt Ihnen konkrete Einsparungspotenziale: Jetzt anmelden und starten Sie mit einer persönlichen Beratung.

Häufige Fragen zum AXA 140/18, 344/20, 544/20 AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Behandlung bis zu GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen), 30 psychotherapeutische Sitzungen pro Versicherungsfall zu 100%, danach 80%. Im Krankenhaus werden Regel- und Belegarztleistungen übernommen (Mehrbettzimmer). Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz zu 50%, Kieferorthopädie zu 90%. Sehhilfen bis zu 825 EUR für Mehrstärkengläser sind enthalten, ebenso Hilfsmittel wie Hörgeräte und Kunstglieder. Der Selbstbehalt von 1.100 EUR pro Versicherungsjahr gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Der Tarif ist vollständig geschlossen und stammt aus der älteren Tarifgeneration. Das bedeutet: Für externe Neuversicherte ist ein Eintritt nicht möglich. Bestandsversicherte der AXA können jedoch per internem Tarifwechsel nach §204 VVG in oder aus diesem Tarif wechseln. Die geschlossene Risikogemeinschaft wird kontinuierlich älter, was langfristig zu höheren Beitragserhöhungen führt als bei offenen Tarifen mit Neuzugängen.
Der Selbstbehalt liegt bei 1.100 EUR pro Versicherungsjahr und ist damit ein hoher Selbstbehalt. Er gilt sowohl für ambulante als auch für stationäre Leistungen und bezieht sich auf alle Behandlungsfälle im Kalenderjahr. Auch Vorsorgeleistungen unterliegen diesem Selbstbehalt. Diese Eigenverantwortung ist relativ hoch, bietet dafür aber moderatere Beitragssätze im Vergleich zu Tarifen ohne oder mit niedrigerem Selbstbehalt.
Ja, als bestehender AXA-Versicherter können Sie einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG nutzen und in einen anderen AXA-Tarif wechseln. In vielen Fällen können Altersrückstellungen ganz oder teilweise übernommen werden, und oft entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen die besten Optionen für Ihre Situation. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Sachverständigen erfolgen.
Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Wenn Sie bereits älter sind oder gesundheitliche Besonderheiten haben, muss eine Gesundheitsprüfung für den Zieltarif möglich sein. Der hohe Selbstbehalt von 1.100 EUR spricht dafür, einen Wechsel zu prüfen, falls günstigere oder leistungsstärkere AXA-Alternativen verfügbar sind. Für Versicherte mit wachsenden Beitragserhöhungen ist ein Tarifwechsel oft sinnvoll. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuelle Situation und zeigt konkret auf, welche Einsparungen und Leistungsgewinne ein Wechsel bringen könnte.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert