AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.100 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 140/18, 344/20, VITAL-Z AW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif der AXA-Gruppe kombiniert Leistungen der alten Welt mit Höchstsätzen bei ambulanter und zahnärztlicher Versorgung. Im Bereich Ambulanz zahlt die AXA bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz für ärztliche Leistungen, bei Zahn bis zu 75 Prozent Zahnersatz. Die Psychotherapie umfasst 30 Sitzungen zu 100 Prozent, danach 80 Prozent. Mit einem jährlichen Selbstbehalt von 1.100 Euro, Mehrbettzimmern bei stationärer Behandlung und fehlender Chefarztbehandlung positioniert sich dieser Tarif als solider Basisschutz mit hohem Eigenanteil.

Als geschlossener Tarif ist der 140/18, 344/20, VITAL-Z AW nicht mehr für Neukunden zugänglich, was die Risikogemeinschaft schrumpfen lässt und die Beitragsentwicklung unter Druck setzt. Bestandsversicherte desselben Versicherers haben jedoch die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG, um von besseren Leistungen oder niedrigeren Beiträgen zu profitieren. In vielen Fällen können Altersrückstellungen mitgenommen und günstigere Tarife ohne Gesundheitsprüfung erreicht werden, wenn ein passendes Wechselziel existiert.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, wie dieser AXA PKV-Tarif zu Ihrer Situation passt und welche Optimierungspotenziale bestehen.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.100 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

140/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

140/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

140/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

140/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

140/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

140/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

140/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

344/20: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

344/20: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

344/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

VITAL-Z: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

VITAL-Z: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet (85%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 75%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

VITAL-Z: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 5.000,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

VITAL-Z: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 140/18, 344/20, VITAL-Z AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was bedeutet das für Ihre Versicherung?

Der 140/18, 344/20, VITAL-Z AW ist seit längerer Zeit geschlossen und nimmt keine neuen Kunden von außen auf. Das bedeutet, dass die Risikogemeinschaft schrumpft und die Kosten auf immer weniger Schultern verteilt werden. Genau aus diesem Grund sehen geschlossene Tarife häufig überdurchschnittliche Beitragserhöhungen. Allerdings: Bereits versicherte Kunden des gleichen Versicherers können weiterhin in solche Tarife wechseln, wenn sie für ihre individuelle Situation geeignet sind.

Ältere, geschlossene Tarife werden von Versicherern oft nicht aktiv beworben oder in öffentlichen Vergleichen gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch über solche Tarife und kann Ihnen zeigen, ob und wie ein Wechsel zu diesem oder einem anderen Tarif sinnvoll ist.

Tarifwechsel innerhalb der AXA: §204 VVG Möglichkeiten

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG erlaubt es Ihnen, beim gleichen Versicherer (AXA) in einen anderen, möglicherweise günstigeren Tarif zu wechseln. In vielen Fällen können Ihre Altersrückstellungen mitgenommen werden und Gesundheitsprüfungen entfallen. Dies ist besonders für Versicherte interessant, die von dieser älteren Tarifgeneration in eine modernere Tarifwelt wechseln und gleichzeitig sparen möchten. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen die konkreten Sparpotenziale und prüft, welche Tarife innerhalb der AXA für Sie infrage kommen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm unterstützt Sie dabei. Für unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse können Sie sich unkompliziert Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im 140/18, 344/20, VITAL-Z AW: Was tun?

Geschlossene Tarife wie dieser AXA-Tarif haben strukturelle Nachteile: Die abnehmende Versichertenzahl führt zu steigenden Kosten pro Person, gleichzeitig fehlt der Zustrom von jungen Versicherten, die die Altersstruktur verjüngen würden. Hinzu kommen steigende medizinische Kosten und Leistungsausweitungen, die auf alle Mitglieder umgelegt werden.

Ein Tarifwechsel ist hier oft die beste Option. Viele Versicherte wechseln intern zu einem offenen Tarif der AXA, der von stabileren Beiträgen profitiert und häufig bessere Leistungen bietet. Sie können sich unseren Beitragserhöhungs-Chart anschauen, um die Entwicklung dieses und vergleichbarer Tarife nachzuverfolgen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft für Ihre individuelle Situation, welcher AXA-Tarif langfristig wirtschaftlicher ist. Jetzt anmelden und erhalten Sie eine persönliche Empfehlung.

Häufige Fragen zum AXA 140/18, 344/20, VITAL-Z AW

Der Tarif bietet ambulant bis zu 3,5-fach GOÄ für ärztliche Leistungen, technische Leistungen bis 2,5-fach, Laborleistungen bis 1,3-fach. Die Psychotherapie umfasst 30 Sitzungen zu 100 Prozent, danach 80 Prozent. Bei Zahnersatz zahlt die AXA 75 Prozent Erstattung, Zahnbehandlung wird zu 100 Prozent übernommen. Die Zahnersatz-Erstattung ist auf maximal 5.000 Euro pro Jahr begrenzt (gestaffelt nach Versicherungsjahren). Sehhilfen werden bis 825 Euro für Mehrstärkengläser und bis 935 Euro für Mehrstärken-Kontaktlinsen erstattet.
Der Tarif ist geschlossen. Das bedeutet, dass er für externe Neukunden nicht mehr verfügbar ist. Seine Risikogemeinschaft schrumpft kontinuierlich, was zu steigenden Kosten pro Versicherten führt. Bestandskunden der AXA können aber weiterhin intern über §204 VVG wechseln. Für offene AXA-Tarife gelten typischerweise stabilere Beitragsentwicklungen durch den Zustrom von Neukunden und eine bessere Altersstruktur.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 1.100 Euro und gilt für ambulante, zahnärztliche und stationäre Leistungen. Der Selbstbehalt zählt zu den höheren SB-Varianten in der PKV und reduziert die Prämie deutlich, belastet aber das Haushaltsbudget bei Inanspruchnahme von Leistungen stärker. Für Familien summieren sich die Selbstbehalte pro Person auf über 4.000 Euro pro Jahr.
Ja, als Bestandskunde der AXA können Sie über §204 VVG innerhalb der AXA in einen anderen Tarif wechseln. In vielen Fällen sind günstigere und bessere Tarife verfügbar, insbesondere offene Tarife der neuen Welt. Häufig können Ihre Altersrückstellungen mitgenommen werden, und in den meisten Fällen entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft Ihre Möglichkeiten. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Für viele Versicherte ja. Der Tarif ist geschlossen und daher höheren Beitragsrisiken ausgesetzt. Jüngere Versicherte mit niedrigerem Risikoprofil sparen oft deutlich durch einen Wechsel zu offenen Tarifen. Ältere Versicherte oder solche mit Vorerkrankungen sollten genau prüfen, ob eine höhere Selbstbeteiligung oder geringere Leistungen akzeptabel sind. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre persönliche Situation und zeigt auf, bei welchem Tarif Sie langfristig profitieren.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert