AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.100 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 140/18, 344/20, Z 100/ZS 60 AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif der AXA mit den Modulen 140/18 (Ambulant), 344/20 (Stationär) und Z 100/ZS 60 (Zahn) ist ein Bestandstarif aus der Alten Welt mit einem Selbstbehalt von 1.100 Euro pro Versicherungsjahr. Die ambulante Versorgung umfasst Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-facher Satz für ärztliche Leistungen), einschließlich Psychotherapie, Sehhilfen und Naturheilverfahren. Stationär erfolgt die Versorgung im Mehrbereichszimmer, Chefarztbehandlung ist nicht eingeschlossen. Die Zahnersatzversorgung bietet eine Erstattung von 60 Prozent.

Als geschlossener Tarif steht dieser Alten-Welt-Tarif keinen neuen, externen Versicherten mehr offen; bereits Versicherte beim gleichen Versicherer können jedoch weiterhin über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG beitreten und dann von günstigeren Tarifen mit modernerem Leistungsdesign profitieren. Geschlossene Tarife unterliegen einer schrumpfenden Risikogemeinschaft, was die Beitragsentwicklung verschärft. Für Bestände aus der Alten Welt ist ein Blick auf Neue-Welt-Alternativen oft sinnvoll, um Beitragserhöhungen zu begrenzen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, ob für Sie ein günstigerer AXA PKV-Tarif verfügbar ist. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft, welche Wechseloptionen Ihnen offenstehen.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.100 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

140/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

140/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

140/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

140/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

140/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

140/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

140/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

344/20: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

344/20: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

344/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z 100/ZS 60: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

Z 100/ZS 60: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
  • Kieferorthopädie wird erstattet

Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 511,29 EUR pro Jahr zu 100% erstattet, danach zu 60%

  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

Z 100/ZS 60: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Z 100/ZS 60: Bei Zahnersatz erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 140/18, 344/20, Z 100/ZS 60 AW versichert?
Jetzt Tarifwechsel prüfen lassen.

Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
Anmeldung kostenfreie Tarifoptimierung
Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum ist der AXA Tarif 140/18, 344/20, Z 100/ZS 60 geschlossen?

Ein geschlossener Tarif nimmt grundsätzlich keine neuen, externen Versicherten mehr auf. Der AXA Tarif 140/18, 344/20, Z 100/ZS 60 gehört zu den älteren Bestandstarifen (Alte Welt), die heute nicht mehr aktiv vermarktet werden. Das Versichertenkollektiv altert kontinuierlich, und die Anzahl der beitragszahlenden, jüngeren Versicherten sinkt. Dies führt zu einer Belastung der Beitragskalkulation und erklärt die überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen, denen dieser Tarif in den vergangenen Jahren unterlag.

Allerdings gilt: Bestehende AXA-Versicherte können nach §204 VVG in andere AXA-Tarife wechseln, auch wenn diese intern als offene oder neuere Tarife konzipiert sind. Dies ist ein wesentlicher Vorteil für Inhaber solcher Alten-Welt-Tarife, denn ein Tarifwechsel kann Beitragsersparnisse und oft auch verbesserte Leistungen mit sich bringen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen vollständigen Überblick und kann identifizieren, welche internen Wechseloptionen für Ihren Fall verfügbar sind.

Welche Tarifwechsel-Möglichkeiten gibt es im Alter oder nach Beitragserhöhung?

Gemäß §204 VVG haben Sie das Recht, innerhalb der gleichen AXA innerhalb von zwei Monaten nach Mitteilung einer Beitragserhöhung in einen anderen Tarif zu wechseln. In vielen Fällen werden Ihre Altersrückstellungen übernommen und gelten reduzierte oder entfallene Wartezeiten. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre Situation und zeigt auf, in welche Tarife ein Wechsel möglich ist und welche Ersparnisse realistisch sind. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie schnell Klarheit über Ihre persönlichen Optimierungsmöglichkeiten. Jetzt anmelden

Beitragserhöhungen beim AXA Tarif: Alternativen prüfen

Der Tarif 140/18, 344/20, Z 100/ZS 60 hat als geschlossener Alten-Welt-Tarif mit hohem Selbstbehalt (1.100 Euro) über die Jahre typischerweise überdurchschnittliche Beitragserhöhungen erlebt. Die Ursachen sind die Schrumpfung des Versichertenkollektivs, die medizinische Kostensteigerung und die geringeren Kapitalerträge der Alterungsrückstellungen in dem Niedrigzinsumfeld. Ein Blick auf verfügbare Neue-Welt-Alternativen lohnt sich häufig, um die zukünftigen Prämienlasten zu senken.

Ein interner Tarifwechsel kann in vielen Fällen deutliche Ersparnisse bringen, ohne dass die Absicherung verschlechtert wird. Vergleichen Sie die verfügbaren Optionen im Beitragserhöhungs-Chart unseres Versicherers und erkennen Sie die Potenziale. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse ermitteln wir, ob und wie ein Wechsel zu Ihren Gunsten ausfällt. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 140/18, 344/20, Z 100/ZS 60 AW

Ambulant: Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, 30 Sitzungen Psychotherapie zu 100%, danach 80%, Sehhilfen bis zu 825 EUR für Mehrstärkengläser (je nach Sehstärke), alternative Medizin, Vorsorge nach gesetzlichen Programmen und kostenpflichtige Impfungen nach RKI-Empfehlung. Stationär: Regelleistungen und Belegarzt bis 3,5-fach GOÄ im Mehrbereichszimmer. Zahnersatz: 60% nach einem jährlichen Budgetrahmen, der im 1. Jahr 1.278 EUR beträgt und im 5. Jahr kumulativ auf 6.391 EUR steigt. Alle Leistungen unterliegen dem 1.100-EUR-Selbstbehalt.
Der Tarif ist ein geschlossener Bestandstarif, was bedeutet, dass Neukunden nicht mehr in ihn aufgenommen werden. Das Versichertenkollektiv wird kleiner und älter, was Beitragserhöhungen beschleunigt. Für Bestandsversicherte der AXA bleibt der interne Tarifwechsel aber eine Option, um aus diesem Tarif in günstigere oder modern ausgestattete Alternativen zu wechseln, ohne dabei die AXA zu verlassen.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 1.100 Euro pro Versicherungsjahr. Dies ist ein hoher Selbstbehalt, der ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen betrifft. Wer sich diesem Selbstbehalt entziehen möchte, kann nach einem Tarifwechsel auf Tarife mit niedrigerem oder gar keinem Selbstbehalt wechseln, was die tatsächlichen Ausgaben und Administrativkosten senken kann.
Ja, als AXA-Versicherter können Sie gemäß §204 VVG in einen anderen AXA-Tarif wechseln. In vielen Fällen wird Ihre Altersrückstellung übernommen und Wartezeiten entfallen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und wie viel der Altersrückstellung übertragen wird, muss im Einzelfall geprüft werden. Die Frage, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Alternativen.
Ob ein Wechsel sinnvoll ist, hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und Ihren Präferenzen ab. Da dieser Tarif ein geschlossener Alten-Welt-Tarif mit hohem Selbstbehalt und moderaten Zahnleistungen ist, lohnt sich häufig ein Blick auf Neue-Welt-Tarife mit niedrigerem Selbstbehalt oder besserer Zahnabdeckung. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft, welche Wechsel für Ihre persönliche Situation vorteilhaft sind und mit welchen realistischen Einsparungen Sie rechnen können.

Ähnliche AXA - DBV-Tarife

AXA: 140/20, 341/20, 540/12 AW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 0 € · 60% Zahn · Einbett
Tarifdetails ansehen →
AXA: 140/18, 344/20, ZPRO AW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 1.100 € · 60% Zahn · Mehrbett
Tarifdetails ansehen →
AXA: 140/20, 341/20, 541/18 AW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 0 € · 72% Zahn · Einbett
Tarifdetails ansehen →

ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert