AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.100 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 140/18, 344/20, ZPRO AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 140/18, 344/20, ZPRO der alten Welt kombiniert umfassende ambulante und zahnärztliche Leistungen mit GOÄ-Höchstsätzen bis zum 3,5-fachen bei ärztlichen Leistungen. Mit einem Jahres-Selbstbehalt von 1.100 Euro werden Versicherte bei moderaten Aufwendungen entlastet, während die Zahnbehandlung zu 100% und Zahnersatz zu 60% erstattet wird. Die Mehrbett-Unterbringung im Krankenhaus und der Verzicht auf Chefarztbehandlung positionieren diesen Tarif als solides Angebot für bereits versicherte Bestandskunden.

Als geschlossener Tarif der alten Welt steht dieser Tarif Neukunden nicht mehr zur Verfügung; die Risikogemeinschaft verkleinert sich kontinuierlich, was tendenziell zu steigenden Beitragsentwicklungen führt. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA zu einem offeneren Tarif mit stabilerer Altersstruktur bietet vielen Versicherten die Möglichkeit, Beitragserhöhungen zu reduzieren und möglicherweise gleichwertige Leistungen zu sichern, während die Altersrückstellungen häufig angerechnet werden.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm bewertet Ihre individuelle Situation im AXA PKV-Tarif und offenbart konkrete Wechselchancen, die zu Einsparungen oder besseren Leistungen führen können.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.100 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

140/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

140/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

140/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

140/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

140/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

140/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

140/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

344/20: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

344/20: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

344/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

ZPRO: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

ZPRO: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, max. 4 Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet. Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 60% erstattet (bei Unfall entfällt die Altersgrenze). Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

ZPRO: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

ZPRO: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Tarif bei der AXA?

Der AXA 140/18, 344/20, ZPRO ist ein geschlossener Bestandstarif, der seit längerer Zeit keine Neuannahmen von externen Kunden mehr akzeptiert. Das bedeutet, dass die Risikogemeinschaft kontinuierlich schrumpft, während die verbleibenden Versicherten älter werden und mit höherem Kostenaufwand rechnen. Diese Dynamik führt typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen. Allerdings können bestehende Versicherte des gleichen AXA-Konzerns weiterhin in solche geschlossenen Tarife wechseln, wenn ein §204 VVG Tarifwechsel innerhalb des Versicherers angestrebt wird.

Geschlossene Tarife der alten Welt wie dieser werden oft nicht mehr aktiv durch den Versicherer beworben, sondern ruhend verwaltet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über solche älteren Tarife und kann im Einzelfall prüfen, ob ein Wechsel aus diesem Tarif in einen moderneren, offeneren Tarif mit besserer Beitragsstabilität sinnvoll ist und welche Altersrückstellungen dabei übernommen werden können.

Wie kann ein Tarifwechsel aus dem AXA 140/18, 344/20, ZPRO helfen?

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG bleibt ein starkes Optimierungsinstrument: Sie wechseln intern bei der AXA, nicht zu einem anderen Versicherer, und müssen in vielen Fällen keine erneute Gesundheitsprüfung über sich ergehen lassen. Die bestehenden Altersrückstellungen werden häufig vollständig übernommen, sodass Sie die Ersparnisse Ihres bisherigen Versicherungsverhältnisses mitnehmen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Aus diesem Grund lohnt sich eine Analyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm besonders bei älteren, geschlossenen Tarifen wie dem AXA 140/18, 344/20, ZPRO. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse deckt konkrete Wechselchancen auf und zeigt auf, welche neueren AXA-Tarife Ihnen zur Verfügung stehen und ob dort Einsparungen oder bessere Leistungen realisierbar sind. Jetzt anmelden

Wie wirkt sich eine Beitragserhöhung in diesem Tarif aus?

Der AXA 140/18, 344/20, ZPRO ist aufgrund seiner geschlossenen Struktur und der alternden Risikogemeinschaft überdurchschnittlich anfällig für Beitragserhöhungen. Während offene Tarife von neuen, jüngeren Versicherten profitieren und so eine stabilere Altersstruktur bewahren, schrumpft die Versichertengruppe hier kontinuierlich; die verbleibenden Mitglieder werden älter und beanspruchen mehr Leistungen. Diese Konstellation führt regelmäßig zu steigenden Kostenanteilen pro Versicherten und damit zu deutlichen jährlichen Erhöhungen der Prämie.

Eine strategische Reaktion besteht darin, die Chancen eines §204 VVG Tarifwechsels zu prüfen: In vielen Fällen sind modernere, offenere AXA-Tarife verfügbar, die mit einer stabileren Altersstruktur und damit moderaterer Beitragsentwicklung einhergehen. Der Beitragserhöhungs-Chart auf der AXA-Seite zeigt die langfristigen Trends für verschiedene Tarife auf und gibt Ihnen einen Anhaltspunkt, welche Tarife in der Vergangenheit weniger Erhöhungen erlebt haben. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen prüft gezielt, in welchen Tarif Sie günstig und ohne Leistungsverlust wechseln können. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 140/18, 344/20, ZPRO AW

Ambulant erstattet dieser Tarif ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen Satz der GOÄ, technische Leistungen bis 2,5-fach und Laborleistungen bis 1,3-fach. Psychotherapie wird mit bis zu 30 Sitzungen pro Versicherungsfall zu 100% erstattet, danach zu 80%. Sehhilfen werden je nach Dioptrienzahl bis zu 200 bis 825 Euro pro Paar Gläser bezuschusst, Gestelle mit bis zu 110 Euro. Zahnbehandlung wird vollständig erstattet, Zahnersatz zu 60% mit Steigerungsmöglichkeit auf bis zu 100% durch jährliche Prophylaxe. Im Krankenhaus erfolgt die Unterbringung in Mehrbettzimmern, Regel- und Belegarztleistungen sind enthalten. Der 1.100-Euro-Selbstbehalt pro Jahr senkt die Prämie.
Dieser Tarif ist ein geschlossener Bestandstarif. Das bedeutet, dass neue externe Kunden nicht mehr aufgenommen werden. Die Versichertengruppe verkleinert sich kontinuierlich, während das Durchschnittsalter steigt und die Kostenanteile pro Versicherten zunehmen. Dies führt regelmäßig zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen. Allerdings können bereits bei der AXA versicherte Kunden über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG weiterhin in diesen geschlossenen Tarif wechseln oder aus ihm heraus in offenere Tarife wechseln.
Der Selbstbehalt beträgt 1.100 Euro pro Versicherungsjahr. Er gilt als Jahresfranchise für alle Leistungsbereiche (ambulant, stationär und Zahnbehandlung) und muss pro Versicherungsjahr getragen werden, bevor die Erstattung einsetzt. Mit 1.100 Euro positioniert sich dieser Tarif im höheren Segment der Selbstbeteiligungen und spart bei der Prämie, belastet aber medizinisch aktive oder zahnärztlich versorgungsbedürftige Versicherte stärker.
Ja, ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG ist möglich, allerdings nur zu anderen AXA-Tarifen, nicht zu einem anderen Versicherer. In vielen Fällen können Sie ohne erneute Gesundheitsprüfung oder mit vereinfachter Gesundheitsprüfung wechseln, und bestehende Altersrückstellungen werden häufig übernommen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Aussage dazu, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung sowie unter vollständiger Übertragung der Altersrückstellungen möglich ist, kann ausschließlich unser PKV-Sachverständiger treffen.
Das hängt von Ihrer individuellen Situation, Ihrem Alter und Ihrem Gesundheitszustand ab. Da dieser Tarif geschlossen und der alten Welt angehörig ist, müssen Sie mit deutlichen Beitragserhöhungen rechnen. Ein Wechsel in einen offeneren, modernen AXA-Tarif könnte Prämien senken und Leistungen bewahren oder verbessern. Der 1.100-Euro-Selbstbehalt ist relativ hoch; möglicherweise existieren Tarife mit niedrigerem Selbstbehalt und besserer Gesamtkalkulation. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre konkrete Situation, vergleicht verfügbare Alternativen und zeigt auf, ob und mit welchen Einsparungen ein Tarifwechsel für Sie sinnvoll ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert