AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 140/20, 341/20, VITAL-Z AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 140/20, 341/20, VITAL-Z aus der Alten Welt zeichnet sich durch eine großzügige Leistungsausstattung ohne Selbstbehalt aus. Die ambulante Versorgung erstattet bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, die stationäre Behandlung bis zu den Höchstsätzen mit persönlicher Chefarztbehandlung bis zum 5-fachen Satz. Zahnersatz wird mit 75 Prozent bezuschusst, Zahnbehandlung zu 100 Prozent. Sehhilfen bis 825 Euro für Mehrstärkengläser und bis zu 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Fall mit 100 Prozent Erstattung runden das Profil ab.

Allerdings ist dieser Tarif seit längerer Zeit für Neukunden geschlossen, weshalb die Risikogemeinschaft schrumpft und Beitragserhöhungen tendenziell überdurchschnittlich ausfallen. Für bestehende Versicherte des gleichen Versicherers eröffnet sich jedoch eine attraktive Möglichkeit: Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG kann in vielen Fällen zu niedrigeren Prämien führen, dabei häufig ohne Leistungseinbußen. Altersrückstellungen können oft mitgenommen werden, eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Optimierungspotenziale im AXA PKV-Tarif und welche Alternativen für Sie sinnvoll sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

140/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

140/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

140/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

140/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

140/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

140/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

140/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

341/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

341/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

341/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

VITAL-Z: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

VITAL-Z: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet (85%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 75%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

VITAL-Z: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 5.000,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

VITAL-Z: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 140/20, 341/20, VITAL-Z AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status für diesen AXA-Tarif?

Der AXA 140/20, 341/20, VITAL-Z ist ein geschlossener Tarif, der keine neuen, externen Kunden aufnimmt. Dies führt dazu, dass die Versichertengruppe schrumpft und überaltert, was Beitragserhöhungen beschleunigt. Allerdings haben bestehende Versicherte des Versicherers AXA die Möglichkeit, im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in diesen Tarif zu wechseln oder aus ihm in bessere offene Tarife zu wechseln. Diese gesetzliche Umschichtungsoption ist unabhängig vom externen Aufnahmestatus des Tarifs.

Ältere, geschlossene Tarife aus der Alten Welt wie dieser werden von AXA oft nicht mehr aktiv in der Öffentlichkeit kommuniziert. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch über solche Bestandstarife und kann beurteilen, ob ein Wechsel aus diesem Tarif sinnvoll ist oder ob Sie darin gut aufgehoben sind.

Tarifwechsel nach §204 VVG: Ihre Chancen im AXA-System

Wenn Sie bei AXA versichert sind, können Sie im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG einen anderen Tarif des gleichen Versicherers wählen, ohne zu einem anderen Anbieter zu wechseln. In vielen Fällen können Altersrückstellungen mitgenommen werden, und in den meisten Fällen ist eine erneute Gesundheitsprüfung nicht erforderlich. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert, ob sich ein Wechsel für Sie lohnt und welche alternativen Tarife bei AXA derzeit bessere Beitragsentwicklungen bieten. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine fundierte Empfehlung, die auf Ihrem individuellen Profil basiert. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im 140/20, 341/20, VITAL-Z: Der Weg zur Optimierung

Dieser alte Bisex-Tarif ohne Selbstbehalt und mit Premium-Leistungen steht unter strukturellem Druck: Die geschlossene Risikogemeinschaft schrumpft kontinuierlich, die Altersstruktur verschärft sich, und die fälligen Beitragserhöhungen übersteigen oft die allgemeine Kostensteigerung. Hinzu kommen Kapitalertragsausfälle, die die Kalkulation belasten. Wer in diesem Tarif versichert ist, erlebt daher regelmäßig spürbare Prämiensteigerungen.

Ein gezielter Wechsel nach §204 VVG bietet einen Ausweg: Moderne, noch offene Tarife mit ähnlichen oder sogar besseren Leistungen ermöglichen oft erhebliche Einsparungen, ohne dass Sie auf Einbettzimmer, hohe GOÄ-Sätze oder Zahnersatzdeckung verzichten müssen. Der Beitragserhöhungs-Chart auf der AXA-Seite zeigt Ihnen, wie sich dieser Tarif entwickelt hat. Nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, um konkrete Handlungsoptionen zu entdecken. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 140/20, 341/20, VITAL-Z AW

Der Tarif bietet ambulante Versorgung bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, stationäre bis zu den Höchstsätzen mit persönlicher Chefarztbehandlung bis 5-fach GOÄ. Zahnbehandlung wird zu 100 Prozent, Zahnersatz zu 75 Prozent erstattet. Sehhilfen werden bis zu 825 Euro für Mehrstärkengläser übernommen, mit Zuschuss bis 200 Euro für Gestelle. Psychotherapie wird mit 100 Prozent für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall erstattet, danach 80 Prozent. Hilfsmittel wie Hörhilfen, Sprechgeräte, Bandagen und orthopädische Stützapparate sind enthalten. Es gibt keinen Selbstbehalt, und der Tarif deckt Einbettzimmer, Chefarztbehandlung und stationäre Psychotherapie ab.
Dies ist ein geschlossener Bisex-Tarif, der bereits längere Zeit für Neukunden nicht mehr zugänglich ist. Das bedeutet, dass die Versichertengruppe schrumpft und überaltert, was zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Für bestehende Versicherte bei AXA bleibt der Wechsel innerhalb des Versicherers nach §204 VVG möglich, um in modernere oder günstigere Tarife zu wechseln. Die Altersstruktur wird ungünstiger, das Prämienrisiko steigt kontinuierlich.
Der Selbstbehalt beträgt 0 Euro. Das bedeutet, dass Versicherte sofort und unbegrenzt Leistungen in Anspruch nehmen können, ohne zunächst einen Kostenanteil selbst zu tragen. Dies ist ein großer Vorteil, da alle Behandlungskosten nach GOÄ-Sätzen erstattet werden. Diese Nullbeteiligung ist allerdings auch ein Grund für höhere Prämien und das erhöhte Beitragsrisiko im geschlossenen Kollektiv.
Ja, als bestehender AXA-Versicherter können Sie im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG einen anderen Tarif des gleichen Versicherers wählen. In vielen Fällen können Sie dabei Altersrückstellungen mitnehmen und in den meisten Fällen ist eine erneute Gesundheitsprüfung nicht nötig. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Alternativen und deren Einsparpotenziale auf.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und Ihren aktuellen Leistungsansprüchen ab. Da dieser geschlossene Tarif ohne Selbstbehalt mit Premium-Leistungen stark beitragsgeprägt ist und Versicherte hier regelmäßig deutliche Erhöhungen erleben, kann ein Wechsel meist sinnvoll sein. Modern konstruierte AXA-Tarife mit Einbettzimmer und hoher GOÄ bieten oft ähnliche Leistungen zu niedrigeren Kosten. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihre persönliche Situation und empfiehlt konkrete Wechselobjekte, die wirtschaftlich und leistungsmäßig zu Ihnen passen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert