AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 140/20, 341/20, Z 100/ZS 60 AW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif 140/20, 341/20, Z 100/ZS 60 der AXA Krankenversicherung AG bietet Versicherten ein Premium-Leistungspaket ohne Zuzahlungen: kein Selbstbehalt, bis 3,5-fach GOÄ ambulant und stationär, Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung, Psychotherapie und alternative Heilmethoden. Die Zahnversicherung deckt Behandlung, Ersatz und Kieferorthopädie bis 511,29 Euro jährlich zu 100%, danach zu 60% ab. Mit weit über 100 Euro für Gestelle und bis 935 Euro für Mehrstärken-Kontaktlinsen bietet dieser Alte-Welt-Tarif umfangreiche Sehhilfenerstattung.

Als geschlossener Tarif steht dieser Tarif für neue externe Kunden nicht mehr offen, doch Bestandsversicherte des gleichen Versicherers können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG wechseln. Geschlossene Tarife erleben typischerweise eine schrumpfende Risikogemeinschaft, was über die Jahre zu stärkeren Beitragserhöhungen führen kann als bei offenen Tarifen. Dennoch können Tarifwechsel zu günstiger ausgestatteten Alternativen häufig zu niedrigeren Beiträgen und ausreichenden Leistungen führen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm deckt auf, ob sich ein Wechsel für Ihren AXA PKV-Tarif lohnt und welche internen Optionen beste Ergebnisse bringen.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

140/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

140/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

140/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

140/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

140/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

140/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

140/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

341/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

341/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

341/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z 100/ZS 60: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

Z 100/ZS 60: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
  • Kieferorthopädie wird erstattet

Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 511,29 EUR pro Jahr zu 100% erstattet, danach zu 60%

  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

Z 100/ZS 60: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Z 100/ZS 60: Bei Zahnersatz erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was das für Sie bedeutet

Der 140/20, 341/20, Z 100/ZS 60 ist seit Längerem für Neukunden nicht mehr buchbar. Das ist typisch für Alte-Welt-Tarife mit Premium-Ausstattung: Versicherer schließen solche Tarife, um kostengünstigere Strukturen neuer Generationen zu etablieren. Für Bestandsversicherte des gleichen Versicherers bedeutet das aber nicht das Ende der Flexibilität - der §204 VVG gestattet einen internen Tarifwechsel ohne Wechsel des Versicherers, was Altersrückstellungen bewahrt.

Geschlossene Kollektive schrumpfen, wenn keine Neuzugänge mehr erfolgen. Diese demografische Entwicklung drückt auf die Beitragskalkulation und führt zu überproportionalen Erhöhungen. Ältere geschlossene Tarife sind daher oft nicht mehr aktiv im Verkauf und erscheinen nicht mehr in Standard-Vergleichstabellen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat einen umfassenden Überblick auch über solche Alt-Tarife und kann konkret einschätzen, ob ein Wechsel zu einem jüngeren Tarif desselben Versicherers sinnvoll ist.

Tarifwechsel im AXA-Bestand: §204 VVG Möglichkeiten

Als Versicherter im 140/20, 341/20, Z 100/ZS 60 haben Sie das Recht, zu einem anderen AXA-Tarif zu wechseln - eine interne Tarifoperation nach §204 VVG. Ein Tarifwechsel innerhalb des gleichen Versicherers bewahrt in vielen Fällen die Altersrückstellungen und vermeidet eine erneute Gesundheitsprüfung. Ob allerdings eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang die Altersrückstellungen vollständig übernommen werden, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Das Ziel eines Tarifwechsels ist oft, bei gleichen oder besseren Leistungen niedrigere Beiträge zu erzielen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre individuelle Situation und findet die beste AXA-Alternative für Sie. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkret, welche Optionen sinnvoll sind: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung beim 140/20, 341/20, Z 100/ZS 60: Auswege prüfen

Dieser Alte-Welt-Tarif mit voller Premium-Ausstattung (0 Euro Selbstbehalt, 3,5-fach GOÄ, Einbettzimmer) wird mit jeder Runde durch Beitragserhöhungen belastet. Die Gründe: Die schrumpfende Versichertenzahl erhöht pro Kopf die Kosten, die medizinische Inflation steigt, und die Kapitalerträge auf Altersrückstellungen fallen. Für geschlossene Tarife dieser Klasse sind zwei- oder dreistellige Erhöhungen zum Standard geworden.

Ein Tarifwechsel zu einem jüngeren, weniger Premium-belasteten AXA-Tarif ist oft ein Ausweg: Viele Versicherte finden dort gleichwertige oder bessere Leistungen bei deutlich stabileren Beitragstrends, und die Altersrückstellungen können in der Regel mitgenommen werden. Sehen Sie sich das Beitragserhöhungs-Chart auf der AXA-Seite an, um die historische Entwicklung Ihres Tarifs nachzuverfolgen. Danach klären Sie mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse ab, welche internen Wechseloptionen für Sie passen: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 140/20, 341/20, Z 100/ZS 60 AW

Der Tarif deckt ambulant bis zu den 3,5-fachen GOÄ-Sätzen (Ärzte), 2,5-fach (Technik), 1,3-fach (Labor) ab. Sehhilfen werden bis 110 Euro für Gestelle, bis 825 Euro für Mehrstärkengläser und bis 935 Euro für Mehrstärken-Kontaktlinsen erstattet (alle zwei Jahre). Psychotherapie: 100% für 30 Sitzungen pro Fall, dann 80%. Stationär: Einbettzimmer, Chefarztbehandlung, bis zur 3,5-fachen GOÄ. Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie: zusammen bis 511,29 Euro pro Jahr 100%, danach 60%. Alternative Heilmethoden werden erstattet.
Der Tarif ist seit Jahren geschlossen und nimmt keine neuen externen Versicherten mehr auf. Das bedeutet, dass die Risikogemeinschaft nicht wächst, sondern schrumpft - mit jeder Rentnerin und jedem Rentner, der ausscheidet, wird das Kollektiv älter und kostspieliger pro Kopf. Geschlossene Tarife dieser Generation sehen daher überdurchschnittliche Beitragssprünge. Für Bestandsversicherte des gleichen Versicherers (AXA) bleibt jedoch die Option eines internen Tarifwechsels offen.
Der Selbstbehalt beträgt 0 Euro - Sie zahlen keine Jahresfranchise und erhalten sofort volle Erstattung. Das ist der maximale Komfort und ein großer Vorteil dieses Premium-Tarifs. Allerdings schlägt sich dieser Vorteil im Beitrag nieder: Der Tarif ist relativ teuer und wird mit den Jahren durch Beitragserhöhungen zusätzlich belastet.
Ja, ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA ist möglich. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Sachverständigen erfolgen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkrete Optionen auf.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und Ihren persönlichen Leistungsansprüchen ab. Wenn Beitragserhöhungen Sie zunehmend belasten, kann ein Wechsel zu einem jüngeren AXA-Tarif mit moderaterem Prämienaufbau eine gute Alternative sein - oft ohne Verlust wesentlicher Leistungen, sondern mit Erhalt der Altersrückstellungen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie konkret, welche AXA-Tarife bessere Beitragsperspektiven bieten und ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung realisierbar ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert