AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 140/20, 341/20, ZPRO AW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 140/20, 341/20, ZPRO AW stellt sich als Premium-Krankenversicherung der älteren Welt dar, die Versicherten ohne Selbstbehalt umfangreiche medizinische Leistungen bietet. Im ambulanten Bereich deckt die 140/20 Ärzteleistungen bis zum 3,5-fachen Höchstsatz der GOÄ ab, technische Leistungen bis zum 2,5-fachen Satz und Laborleistungen bis zum 1,3-fachen Satz. Die 341/20 im stationären Bereich erweitert den Schutz um Privatarztbehandlung, Chefarztleistungen bis zur 5-fachen GOÄ, und das Zahnmodul ZPRO garantiert Zahnbehandlung zu 100% sowie Zahnersatz zu initial 60%, mit Aufstockungspotenzial auf bis zu 100% durch jährliche Prophylaxeprogramme.

Als geschlossenes Produkt ist die AXA 140/20, 341/20, ZPRO AW seit ihrer Schließung nicht mehr für Neukunden zugänglich, wodurch die Risikogemeinschaft stetig schrumpft und Beiträge unter Druck geraten. Für Bestandsversicherte desselben Versicherers eröffnet sich jedoch die Möglichkeit des internen Tarifwechsels nach §204 VVG, um in günstigere Tarife zu wechseln und gleichzeitig häufig Leistungsmerkmale zu bewahren oder zu optimieren. Ohne Selbstbehalt positioniert sich dieser Tarif als Vollschutz mit minimaler Eigenverantwortung, was besonders für Versicherte mit kontinuierlichem medizinischem Bedarfsfall wertvoll sein kann.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm hilft Ihnen, das vollständige Optimierungspotenzial Ihres AXA PKV-Tarifs auszuschöpfen.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

140/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

140/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

140/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

140/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

140/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

140/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

140/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

341/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

341/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

341/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

ZPRO: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

ZPRO: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, max. 4 Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet. Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 60% erstattet (bei Unfall entfällt die Altersgrenze). Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

ZPRO: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

ZPRO: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 140/20, 341/20, ZPRO AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Tarif bei der AXA?

Ein geschlossener Tarif nimmt keine neuen Kunden von außen auf; die AXA 140/20, 341/20, ZPRO AW ist daher nicht mehr im aktiven Vertrieb verfügbar. Das führt zu einer schrumpfenden Versichertengemeinschaft, da nur Sterbefälle und Tarifwechsel die Gruppengröße reduzieren, während Neuzugänge komplett entfallen. Bestandsversicherte des gleichen Versicherers können über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG jedoch weiterhin in diesen oder andere Tarife wechseln, ohne die Gesellschaft zu verlassen.

Geschlossene Tarife befinden sich in einer Endphase ihrer Marktverwertung; sie werden von der Versicherungsgesellschaft nicht aktiv gepflegt oder kommuniziert, und aktuelle Informationen sind oft schwer zu finden. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über geschlossene Tarife und kann Ihnen zeigen, ob ein Wechsel aus diesem Tarif sinnvoll ist oder ob gleichwertige oder bessere Leistungen innerhalb desselben Versicherers verfügbar sind.

Wie kann ich den Tarif optimieren oder wechseln?

Der Wechsel innerhalb der AXA funktioniert nach §204 VVG als innerbetrieblicher Tarifwechsel: Sie bleiben bei demselben Versicherer, wechseln aber in ein anderes Tarifprodukt. In vielen Fällen können bestehende Altersrückstellungen übernommen werden, und die Gesundheitsprüfung wird häufig erleichtert oder entfällt ganz. Dieser Mechanismus eröffnet Optimierungspotenziale für Beitragsreduktion oder Leistungsverbesserung. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Eine auf Ihre persönliche Situation abgestimmte Analyse leistet unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, bei der unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm Alternativtarife prüft und konkrete Handlungsoptionen aufzeigt. Jetzt anmelden und eine persönliche Empfehlung erhalten.

Beitragserhöhung im 140/20, 341/20, ZPRO AW - Tarifwechsel als Lösung

Der geschlossene Status des AXA 140/20, 341/20, ZPRO AW führt strukturell zu wachsendem Druck auf die Beitragsentwicklung. Während der Versichertenbestand schrumpft und demografisch altert, steigen medizinische Kosten und sinken Kapitalerträge, was zu überdurchschnittlichen Prämienerhöhungen führt. Zusätzlich entfällt der Zuwachseffekt junger Versicherter, welcher bei offenen Tarifen stabilisierend wirkt. Diese Dynamik macht Beitragserhöhungen in geschlossenen Altprodukten fast unvermeidlich.

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA kann hier Abhilfe schaffen und häufig zu spürbaren Prämienersparnissen führen, oft verbunden mit erhaltenen oder verbesserten Leistungen. Der detaillierte Beitragserhöhungs-Chart zeigt die Kostentrends für diesen Tarif auf und verdeutlicht den dringlichen Handlungsbedarf. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse identifizieren Sie konkrete Wechseloptionen, die zu Ihrer Gesundheitssituation und Ihrem Budget passen. Jetzt anmelden und eine Analyse anfordern.

Häufige Fragen zum AXA 140/20, 341/20, ZPRO AW

Der Tarif bietet umfassenden Schutz ohne Selbstbehalt. Ambulant zahlt die 140/20 Ärzteleistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Höchstsatz, technische bis 2,5-fach und Laborleistungen bis 1,3-fach. Stationär deckt die 341/20 Privatarztbehandlung und Chefarztleistungen bis zur 5-fachen GOÄ ab, inklusive Einbettzimmer. Die psychotherapeutischen Leistungen umfassen 100% für 30 Sitzungen pro Fall, danach 80%. Das Zahnmodul ZPRO erstattet Zahnbehandlung zu 100%, Zahnersatz initial zu 60%, und bietet jährliche Aufstockung durch Prophylaxeprogramme bis 100%. Sehhilfen werden bis 825 EUR für Mehrstärkengläser erstattet, inklusive 110 EUR Gestell.
Der Tarif ist geschlossen: Er nimmt seit seiner Schließung keine neuen Versicherten von außen auf. Das bedeutet eine schrumpfende und überalterte Risikogemeinschaft, die zu hohem Beitragsanstieg führt. Für bestehende Versicherte desselben Versicherers eröffnet sich jedoch ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG, um in günstigere oder besser geeignete Produkte zu wechseln, ohne die Gesellschaft zu verlassen.
Der AXA 140/20, 341/20, ZPRO AW verlangt keinen Selbstbehalt (0 EUR). Das bedeutet, dass alle versicherten Leistungen - ambulant, stationär und zahnärztlich - ohne Eigenverantwortung des Versicherten erstattet werden. Dies positioniert den Tarif als Vollschutz mit maximaler Kostensicherheit, was besonders bei chronischen oder regelmäßigen Behandlungsbedarfen ein großer Vorteil ist.
Ja, ein Tarifwechsel innerhalb der AXA nach §204 VVG ist möglich. In vielen Fällen können bestehende Altersrückstellungen übernommen werden, und oft ist die Gesundheitsprüfung erleichtert oder entfällt. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse prüfen wir konkrete Wechseloptionen für Sie. Ob ein Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und wie die Altersrückstellungen berücksichtigt werden, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger nach detaillierter Analyse beurteilen.
Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab: Ihrem Alter, Ihrer Gesundheitssituation, der Höhe der aktuellen Prämienerhöhungen und Ihrem Verständnis für die bestehende Leistungstiefe. Der geschlossene Status des Tarifs führt zu strukturell höheren Beitragsanstiegen; ein Wechsel in ein offenes oder jüngeres Produkt könnte erhebliche Ersparnisse bringen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert für Sie die verfügbaren Alternativen und bewertet, ob ein Wechsel zu Ihrem Leistungsprofil und Budget passt.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert