AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 140/20, 342/16, 540/12 AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif 140/20, 342/16, 540/12 AW der AXA Krankenversicherung AG kombiniert mehrere Premiummerkmale auf hohem Niveau: kein Selbstbehalt, bis zu 3,5-fache GOÄ-Sätze für ambulante und stationäre Leistungen, Zweibettzimmer im Krankenhaus sowie Privatarztbehandlung mit Chefarztleistungen bis zum 5-fachen GOÄ-Satz. Psychotherapie wird bis 30 Sitzungen pro Fall zu 100 Prozent erstattet; Sehhilfen sind mit bis zu 825 EUR pro Mehrstärkengläserpaar abgedeckt. Die Zahnleistung umfasst 60 Prozent Kostenerstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie ohne Summenbegrenzung.

Als geschlossener Tarif der alten Welt nimmt die AXA keine Neukunden mehr auf, was die Risikogemeinschaft allmählich schrumpfen lässt. Bestehende Versicherte des gleichen Versicherers können jedoch durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in diesen Tarif wechseln oder von hier aus zu einem günstigeren Angebot wechseln. In vielen Fällen lässt sich dabei die Prämie senken, ohne dass gleichwertige oder bessere Leistungen verloren gehen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm bewertet Ihre aktuelle Position im AXA PKV-Tarif und zeigt auf, welche Optimierungsmöglichkeiten für Ihr Portfolio bestehen.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

140/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

140/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

140/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

140/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

140/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

140/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

140/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
60 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

540/12: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

540/12: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 60% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

540/12: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

540/12: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum ein geschlossener Tarif die Beitragsentwicklung prägt

Der Tarif 140/20, 342/16, 540/12 AW ist seit längerem nicht mehr für externe Neukunden zugänglich. Die Versichertengemeinschaft altert dadurch, und ohne frisches Geld von jüngeren Versicherten müssen die Beitragssteigerungen von der schrumpfenden Gruppe getragen werden. Viele geschlossene Tarife sehen daher höhere Beitragserhöhungen als offene Tarife. Gleichzeitig eröffnet dieser Status Bestandsversicherten der AXA die Möglichkeit, über einen §204 VVG Wechsel zu günstigeren Tarifen derselben Gesellschaft zu migrieren.

Besonders wertvoll ist dabei die Bindung an die AXA: Sie behalten Ihre Altersrückstellungen und müssen sich keiner erneuten Gesundheitsprüfung stellen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hilft Ihnen, die optimale Wechselstrategie für Ihre persönliche Situation zu entwickeln und berücksichtigt dabei nicht nur die Kostenersparnis, sondern auch die Leistungsdeckung Ihrer künftigen Bedürfnisse.

Tarifwechsel innerhalb der AXA: Ihre Chancen

Wenn Sie im Tarif 140/20, 342/16, 540/12 AW versichert sind, ermöglicht Ihnen §204 VVG einen Wechsel zu einem anderen AXA-Tarif - ohne den Versicherer zu wechseln. Altersrückstellungen können in vielen Fällen mitgenommen werden; Gesundheitsfragen werden häufig nicht erneut gestellt, je nach Wechselziel. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft Ihre aktuelle Deckung und findet für Sie das beste Zielportfolio. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Einsparungen und erhaltene Leistungen. Nutzen Sie Jetzt anmelden, um die Analyse anzustoßen.

Beitragserhöhungen im Kontext der geschlossenen Struktur

Der Tarif 140/20, 342/16, 540/12 AW wurde als hochwertige Volldeckung konstruiert und lockt naturgemäß auch Versicherte mit häufigeren oder kostspieligeren Gesundheitsleistungen an. Mit dem Schließen der Neuzugänge stagnierten die Deckungsbeiträge neuer, zumeist jüngerer und gesünderer Versicherter, während die Kostenquoten in der bestehenden Gemeinschaft stiegen. Dies führt zu überproportionalen Beitragserhöhungen, ein bekanntes Charakteristikum alternder, geschlossener Risikogemeinschaften.

Der §204 VVG Tarifwechsel bietet hier einen praktischen Ausweg: zu einem günstigeren AXA-Tarif mit erhaltenen oder sogar verbesserten Leistungsansprüchen. Überprüfen Sie in jedem Fall das Beitragserhöhungs-Chart der AXA, um die historische Entwicklung dieses Tarifs einzuordnen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse liefert Ihnen eine persönliche Wechselempfehlung und konkrete Alternativoptionen. Jetzt anmelden und erhalten Sie Ihre maßgeschneiderte Lösung.

Häufige Fragen zum AXA 140/20, 342/16, 540/12 AW

Der Tarif bietet komplexe Premiumleistungen ohne Selbstbehalt. Ambulant erstattet er bis zu 3,5-fache GOÄ-Sätze für ärztliche Leistungen. Psychotherapie wird zu 100 Prozent für die ersten 30 Sitzungen pro Fall erstattet, danach zu 80 Prozent. Sehhilfen sind mit bis zu 825 EUR für Mehrstärkengläser abgedeckt, beim Gestell bis 110 EUR. Stationär zahlt die AXA Privatarztbehandlung im Zweibettzimmer mit bis zu 5-fachen GOÄ-Sätzen für Chefarztleistungen. Zahnleistungen werden zu 60 Prozent erstattet ohne Summenbegrenzung.
Der Tarif ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt. Neue, externe Kunden können nicht mehr aufgenommen werden. Bestehende AXA-Versicherte können jedoch über einen Tarifwechsel nach §204 VVG in diesen Tarif hineinwechseln oder ihn zu besseren Konditionen verlassen. Die geschlossene Struktur führt zu einer schrumpfenden und alternden Versichertengemeinschaft, was erhöhte Beitragsanpassungen mit sich bringt.
Der Selbstbehalt beträgt 0 EUR, d.h. es gibt keinen Selbstbehalt. Alle versicherten Leistungen werden ohne Versichertenanteil erstattet. Dies ist ein Merkmal der Volldeckung und positioniert den Tarif im Premium-Segment ohne Kostenrisiko.
Ja, als AXA-Versicherter können Sie über §204 VVG zu einem anderen AXA-Tarif wechseln. Ihre Altersrückstellungen werden in vielen Fällen mitgenommen, und häufig entfallen erneute Gesundheitsfragen. Ob Gesundheitsfragen erforderlich sind und wie umfangreich die Altersrückstellungen übernommen werden, hängt vom konkreten Zieltarif ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Aussage dazu, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann nur unser PKV-Sachverständiger treffen.
Ob ein Wechsel sinnvoll ist, hängt von mehreren Faktoren ab: Ihrem Alter und Gesundheitszustand, Ihren aktuellen Leistungsanforderungen (Zahnarzt, Psychotherapie, Sehhilfen), dem verfügbaren Zielportfolio innerhalb der AXA und der zu erwartenden Prämienersparnis. Für ältere Versicherte oder solche mit Vorerkrankungen kann ein Verbleib vorteilhaft sein, wenn die Beitragserhöhung moderat ausfällt. Jüngere Versicherte oder solche ohne aktuelle Gesundheitsrisiken profitieren oft von günstigeren Tarifen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet Ihre Situation ganzheitlich und empfiehlt Ihnen die beste Option für Ihre persönliche Konstellation.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert