AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 140/20, 342/16, VITAL-Z AW im Überblick

Der AXA 140/20, 342/16, VITAL-Z AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt, der sich durch die Kombination aus null Euro Selbstbehalt und umfassenden Leistungen auszeichnet. Die ambulante Versorgung folgt der 3,5-fachen GOÄ-Satzspanne für ärztliche Leistungen; die stationäre Behandlung ebenso, mit der Besonderheit, dass Chefarztleistungen bis zum 5-fachen Satz erstattet werden. Der Tarif deckt Naturheilverfahren, 30 Psychotherapie-Sitzungen zu 100% ab und garantiert Zahnarztleistungen zu 100%, während Zahnersatz mit 75% bezuschusst wird.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA kann für Bestandsversicherte eine Gelegenheit darstellen, die Beitragsentwicklung zu stabilisieren oder Leistungen zu optimieren. Geschlossene Tarife wie dieser sind durch ihr schrumpfendes Versichertenkollektiv typischerweise mit überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen konfrontiert; vielen Versicherten gelingt es aber, durch einen gezielten Wechsel zu einem moderneren Tarif die Prämien zu senken, häufig ohne nennenswerte Leistungsabstriche.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen auf, ob für Ihren AXA PKV-Tarif ein günstiger interner Tarifwechsel möglich ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

140/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

140/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

140/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

140/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

140/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

140/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

140/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

VITAL-Z: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

VITAL-Z: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet (85%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 75%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

VITAL-Z: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 5.000,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

VITAL-Z: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status für den AXA 140/20, 342/16, VITAL-Z AW?

Dieser Tarif nimmt seit längerer Zeit keine Neukunden mehr auf; er steht ausschließlich Bestandsversicherten der AXA zur Verfügung. Das Versicherungskollektiv schrumpft kontinuierlich, da Abgänge nicht durch Neuzugänge aufgefangen werden. Für verbleibende Mitglieder bedeutet dies typischerweise stärker steigende Prämien, da medizinische Kostensteigerungen und demografische Alterung auf eine kleinere Versichertenbasis verteilt werden. Gleichzeitig können Bestandsversicherte der AXA über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG flexibel reagieren und in modernere oder günstiger kalkulierte Tarife wechseln.

Geschlossene Tarife werden seitens der Versicherer häufig nicht aktiv beworben, weshalb viele Versicherte von ihren Wechselrechten nichts wissen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch über solche Bestandstarife und kann präzise einschätzen, welche Tarifoptionen zur individuellen Situation passen und welche Einsparungen realistisch sind.

Tarifwechsel beim AXA 140/20, 342/16, VITAL-Z AW: Möglichkeiten nutzen

Wer als AXA-Versicherter diesen Tarif innehat, kann jederzeit über §204 VVG in einen anderen AXA-Tarif wechseln - ohne den Versicherungsvertrag zu kündigen. Die Altersrückstellungen, die Sie im VITAL-Z AW angesammelt haben, können in vielen Fällen auf den neuen Tarif übernommen werden, was erhebliche Ersparnisse bringt. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich, muss aber im Einzelfall geprüft werden. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Der Wechselprozess ist transparent und reibungslos, wenn Sie auf kompetente Unterstützung zählen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen zeigt Ihnen konkrete Alternativen und deren finanzielle Auswirkungen - ohne Aufwand und Risiko. Jetzt anmelden und erfahren Sie, welche Möglichkeiten für Ihre AXA-Versicherung verfügbar sind.

Beitragserhöhung im AXA 140/20, 342/16, VITAL-Z AW: Was Sie tun können

Die Beiträge für ältere geschlossene Tarife wie den 140/20, 342/16, VITAL-Z AW steigen vielfach überproportional, weil das Versichertenkollektiv kontinuierlich schrumpft und das Durchschnittsalter steigt. Medizinische Kostensteigerungen treffen auf eine sinkende Beitragsbasis, was zu deutlicheren Erhöhungen führt als bei offenen Tarifen mit aktiver Neukundengewinnung.

Der gute Ausweg ist ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG. Häufig gibt es innerhalb der AXA jüngere oder prämierte Tarife, die gleichwertige oder bessere Leistungen zu deutlich niedrigeren Beiträgen bieten. Ein solcher Wechsel ist nicht nur kurzfristig sparsam, sondern sichert Sie auch vor künftigen Turbulenzen ab. Der Beitragserhöhungs-Chart zeigt Ihnen die historische Dynamik des Versicherers auf. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft für Sie konkrete Alternativen und ihre Rentabilität. Jetzt anmelden und lassen Sie sich ein maßgeschneidertes Optimierungskonzept erstellen.

Häufige Fragen zum AXA 140/20, 342/16, VITAL-Z AW

Ohne Selbstbehalt erhalten Sie ambulante Leistungen bis zur 3,5-fachen GOÄ, einschließlich Naturheilverfahren. Die Sehhilfen sind großzügig dotiert: bis 825 EUR für Mehrstärkengläser oder 935 EUR für Mehrstärken-Kontaktlinsen mit Änderungsschutz alle zwei Jahre. Psychotherapie umfasst 30 Sitzungen zu 100%, danach 80%. Stationär ist Chefarzt-Privatbehandlung mit bis zu 5-facher GOÄ-Satzerstattung für persönliche Chefarztleistungen inklusive. Zahnersatz wird zu 75% erstattet (85% mit nachgewiesener Prophylaxe), bei jährlichen Höchstgrenzen von bis zu 5.000 EUR nach dem fünften Versicherungsjahr. Zahnbehandlung selbst wird zu 100% übernommen.
Der Tarif ist geschlossen: Er nimmt keine Neukunden auf. Das bedeutet, dass sich die Versichertenpopulation kontinuierlich verkleinert, was in aller Regel zu überproportionalen Beitragserhöhungen führt. Allerdings bleibt der Tarif für Bestandskunden der AXA erhalten und bietet ihnen über §204 VVG die Möglichkeit eines internen Wechsels in modernere Tarife, falls die Beitragsentwicklung zu belastend wird.
Der Selbstbehalt beträgt null Euro. Das heißt: Sie zahlen keinen jährlichen Kostenbetrag aus eigener Tasche; die Versicherung beteiligt sich von der ersten behandlungsbedürftigen Leistung an vollumfänglich (bis zu den Kostenerstattungssätzen). Diese Premium-Positionierung ist besonders attraktiv, wenn Sie häufiger ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen oder mit regelmäßigen Zahnarztkosten rechnen.
Ja, als AXA-Versicherter können Sie jederzeit mittels §204 VVG intern zu einem anderen AXA-Tarif wechseln. Ein solcher Wechsel ist häufig kostenneutral oder bringt sogar Ersparnisse, weil jüngere oder prämierte AXA-Tarife oft günstige Beiträge haben. Ihre angesammelten Altersrückstellungen können in vielen Fällen angerechnet werden. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang Ihre Altersrückstellungen vollständig übernommen werden, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Wenn Sie unter den Beitragserhöhungen leiden, die geschlossene Alte-Welt-Tarife typischerweise erleben, kann ein Wechsel erhebliche Einsparungen bringen. Ob alternative Tarife vergleichbare Leistungen (null Selbstbehalt, Zahnersatz 75%, hohe Sehhilfen-Erstattung) bieten und was sie kosten, muss individuell geprüft werden. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre Optionen detailliert und zeigt Ihnen auf, ob sich ein Wechsel lohnt und wie Sie dabei von Ihren Altersrückstellungen profitieren.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert