AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 140/20, 342/16, Z 100/ZS 60 AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif 140/20, 342/16, Z 100/ZS 60 AW der AXA kombiniert Premium-Leistungen mit vollständigem Schutz ohne Selbstbehalt. Ambulant erstattet der Tarif ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, technische Leistungen bis 2,5-fach und Laborleistungen bis 1,3-fach. Stationär gewährleistet er Privatarztbehandlung und Chefarzthonorar bis zur 5-fachen GOÄ bei direkter Chefarzttätigkeit. Zahnersatz wird mit 60% erstattet, Zahnbehandlung und Kieferorthopädie bis 511,29 EUR jährlich zu 100%. Psychotherapie ist mit 30 Sitzungen zu 100% und danach zu 80% pro Versicherungsfall abgedeckt.

Die Risikogemeinschaft dieses geschlossenen Tarifs der älteren Tarifgeneration schrumpft kontinuierlich, was die Beitragsentwicklung verschärft. Für Bestandsversicherte bleibt jedoch die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG bestehen: Ein Wechsel zu einem jüngeren, offenen Tarif des gleichen Versicherers kann in vielen Fällen Prämienentlastung bringen und häufig gleichwertige oder bessere Leistungen bieten, während Altersrückstellungen oft mitgenommen werden können.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob ein optimierter AXA PKV-Tarif für Ihre Situation eine finanzielle Entlastung darstellt.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

140/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

140/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

140/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

140/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

140/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

140/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

140/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z 100/ZS 60: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

Z 100/ZS 60: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
  • Kieferorthopädie wird erstattet

Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 511,29 EUR pro Jahr zu 100% erstattet, danach zu 60%

  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

Z 100/ZS 60: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Z 100/ZS 60: Bei Zahnersatz erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was das für Bestandsversicherte bedeutet

Der Tarif 140/20, 342/16, Z 100/ZS 60 AW ist geschlossen - externe Kunden können nicht mehr neu aufgenommen werden. Als Bestandsversicherter bleiben Sie zwar versichert, doch die Risikogemeinschaft wird tendenziell älter und kleiner. Diese demografische Entwicklung führt zu steigenden Beitragssätzen, da die Gesundheitsausgaben auf immer weniger Schultern verteilt werden. Für Bestandsversicherte eröffnet sich jedoch ein entscheidender Ausweg: der interne Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA.

Ältere, geschlossene Tarife wie dieser sind häufig nicht mehr aktiv im Markt verankert und werden von der AXA nicht länger öffentlich kommuniziert. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über auch geschlossene Tarife und kann eine Empfehlung aussprechen, die exakt zu Ihrer individuellen Situation und Ihren Leistungsansprüchen passt.

Tarifwechsel innerhalb der AXA: So funktioniert §204 VVG

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG bedeutet, die AXA als Versicherer zu behalten und in einen anderen Tarif desselben Unternehmens zu wechseln. Dabei können Altersrückstellungen in vielen Fällen mitgenommen werden, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist. Allerdings hängen die Modalitäten vom individuellen Tarifwechsel und dem Angebotstarif ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Nach einer individuellen Prüfung durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm wird Ihnen ein konkretisiertes Szenario vorliegen, das alle relevanten Kostenfaktoren berücksichtigt. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bietet Ihnen diese umfassende Orientierung: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im älteren Tarif - Wechsel als Lösung

Der Tarif 140/20, 342/16, Z 100/ZS 60 AW stammt aus der älteren Tarifgeneration der AXA und kämpft mit typischen Kostenfaktoren geschlossener Versichertengruppen: Die Gemeinschaft altert, Beiträge steigen überproportional. Hinzu kommen steigende medizinische Kosten, die sich auf die Prämienentwicklung auswirken. Für einen Tarif ohne Selbstbehalt und mit Leistungen auf Höchstsatz-Niveau ist eine regelmäßige Beitragsanpassung nicht überraschend.

Ein Tarifwechsel innerhalb der AXA nach §204 VVG kann ein praktikabler Ausweg sein. Oft existieren neuere, offene Tarife mit ähnlichen oder sogar besseren Leistungen, bei denen die Risikogemeinschaft aktiv gepflegt wird - und damit stabiler wächst. Werfen Sie einen Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart auf der AXA-Seite und sehen Sie, wie sich Ihr Tarif im Vergleich entwickelt hat. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Handlungsoptionen: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 140/20, 342/16, Z 100/ZS 60 AW

Der Tarif deckt ambulante Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz für ärztliche Verfahren ab. Stationär zahlt die AXA Privatarztbehandlung und Chefarzthonorare bis zur 5-fachen GOÄ. Psychotherapie wird mit 30 Sitzungen zu 100% und danach zu 80% pro Fall erstattet. Bei Zahnersatz beträgt die Erstattungsquote 60%, Zahnbehandlung wird bis zu einer jährlichen Grenze von 511,29 EUR zu 100% abgedeckt. Sehhilfen werden mit bis zu 110 EUR für Gestelle und bis zu 825 EUR für Mehrstärkengläser erstattet. Alles ohne Selbstbehalt.
Der Tarif ist geschlossen. Das bedeutet, die AXA nimmt keine neuen externen Kunden mehr in diesen Tarif auf. Die Risikogemeinschaft besteht nur noch aus bestehenden Versicherten, was langfristig zu überproportionalen Beitragssteigerungen führt. Bestandsversicherte profitieren jedoch von der Möglichkeit, nach §204 VVG zu einem jüngeren oder offenen Tarif der AXA zu wechseln und damit dem Beitragsanstieg zu entgehen.
Der Selbstbehalt liegt bei 0 EUR. Das heißt, sämtliche versicherten Leistungen werden vollständig erstattet, ohne dass Sie einen Eigenanteil pro Versicherungsfall oder Jahr tragen müssen. Dies ist eine Premium-Positionierung, die gerade für chronische Erkrankungen oder häufige Inanspruchnahmen von Vorteil ist.
Ja, ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA ist möglich. Dabei bleiben Sie beim gleichen Versicherer, können aber zu einem anderen Tarif wechseln - häufig mit niedrigeren Beiträgen. In vielen Fällen können Altersrückstellungen mitgenommen werden, und oft ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Aussage dazu, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann ausschließlich unser PKV-Sachverständiger treffen.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und Ihren Leistungsansprüchen ab. Ein geschlossener Tarif ohne Selbstbehalt und mit Höchstsatz-Erstattungen ist teuer - besonders jetzt, da die Risikogemeinschaft altert. Oft existieren bei der AXA neuere Tarife mit ähnlichen Leistungsmerkmalen, bei denen die Prämien deutlich niedriger ausfallen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre konkrete Situation und zeigt auf, ob und welche Wechseloptionen Ihnen finanzielle Erleichterung bringen können.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert