AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 140/20, 342/16, ZPRO AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 140/20, 342/16, ZPRO AW der AXA Krankenversicherung AG zeichnet sich durch einen vollständigen Verzicht auf einen Selbstbehalt aus. Die ambulante Versorgung (140/20) deckt bis zu 3,5-fachen Sätzen der GOÄ bei ärztlichen Leistungen, kombiniert mit umfassender Zahnversicherung (ZPRO): 100% Zahnbehandlung und 60% Zahnersatz mit jährlicher Steigerungsoption auf bis zu 100%. Stationär folgt das Modul 342/16 derselben GOÄ-Höchstlogik, mit Privatarztbehandlung und Chefarzt-Zusage bis 5-fach GOÄ.

Als geschlossener Altbestand-Tarif ist der AXA 140/20, 342/16, ZPRO AW nicht mehr für externe Neukunden zugänglich, doch für bestehende AXA-Versicherte besteht die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG zu einer gering höheren Gesamtlast. In vielen Fällen können dabei Altersrückstellungen mitgenommen werden und die Gesundheitsprüfung teilweise entfallen. Das schrumpfende Versichertenkollektiv führt jedoch regelmäßig zu überproportionalen Beitragssteigerungen, was einen Wechsel zu moderneren, noch offenen AXA-Tarifen attraktiv machen kann.

Ob ein solcher interner Optimierungstarifwechsel für Ihre individuelle Situation sinnvoll ist und ohne erneute Gesundheitsfragen durchzuführen ist, beantwortet unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm im Rahmen unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse für AXA-Tarife präzise.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

140/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

140/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

140/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

140/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

140/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

140/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

140/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

ZPRO: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

ZPRO: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, max. 4 Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet. Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 60% erstattet (bei Unfall entfällt die Altersgrenze). Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

ZPRO: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

ZPRO: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status für den AXA 140/20, 342/16, ZPRO AW?

Ein geschlossener Tarif nimmt keine neuen, versicherungsfremden Kunden mehr auf. Der AXA 140/20, 342/16, ZPRO AW wird daher nicht mehr öffentlich beworben und in Standard-Tarifvergleichen nicht sichtbar. Bestehende Versicherte der AXA können jedoch weiterhin im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in diesen oder einen anderen AXA-Tarif wechseln. Das Versichertenkollektiv schrumpft kontinuierlich; neue Prämien entstehen durch die sinkende Risikoverteilung, was zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen führt.

Da dieser Altbestand-Tarif nicht mehr aktiv gemanagten Neukundenströmen ausgesetzt ist, entwickeln sich die Prämien primär durch interne Alterung und medizinische Kostensteigerung. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat Zugang zu allen AXA-Tarifen, einschließlich geschlossener Module, und kann gezielt analysieren, ob ein Wechsel zu einem anderen AXA-Produkt mit besserer Beitragsstabilität sinnvoll wäre.

Tarifwechsel nach §204 VVG: Welche Optionen bestehen?

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG ist das zentrale Instrument für Bestandsversicherte der AXA, um aus dem 140/20, 342/16, ZPRO AW zu wechseln. In der Regel können dabei Altersrückstellungen teilweise oder vollständig mitgenommen werden; ob Gesundheitsfragen erneut gestellt werden, hängt vom Zieltarif und der AXA-Wechselpolitik ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert für Sie, welche AXA-Tarife eine realisierbare Alternative darstellen und wie die Übergangsbestimmungen für Ihr Alter und Gesundheitsprofil aussehen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkrete Wechselszenarien auf. Jetzt anmelden

Beitragserhöhungen beim AXA-Tarif 140/20, 342/16, ZPRO AW

Der geschlossene Altbestand-Status verschärft die Dynamik von Beitragserhöhungen erheblich. Im Gegensatz zu offenen Tarifen mit kontinuierlich einströmenden jüngeren Versicherten trägt jeder verbleibende Versicherte einen zunehmenden Anteil der steigenden Gesundheitskosten. Neue Schadensquoten und medizinische Preissteigerungen wirken sich daher überproportional aus, was regelmäßig zu zweistelligen Steigerungen führt.

Ein Tarifwechsel zu einem AXA-Produkt mit stabilerer Risikogemeinschaft kann in vielen Fällen die zukünftigen Prämienpfade senken. Die verfügbaren Alternativen innerhalb der AXA zeigen wir mit unserer Analyse auf. Das Beitragserhöhungs-Chart bietet zusätzliche Orientierung für die Preisentwicklung. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse identifiziert für Sie, welcher AXA-Tarif langfristig günstiger ist. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 140/20, 342/16, ZPRO AW

Der Tarif bietet null Euro Selbstbehalt, ambulant bis 3,5-fach GOÄ bei ärztlichen Leistungen, 100% Psychotherapie für 30 Sitzungen pro Fall, danach 80%, Sehhilfen bis 825 Euro (Mehrstärkengläser), stationär Zweibettzimmer mit Privatarztbehandlung bis 3,5-fach GOÄ und Chefarzt bis 5-fach GOÄ, Zahnbehandlung 100%, Zahnersatz 60% mit Steigerungsmöglichkeit auf bis zu 100%, orthopädische Hilfsmittel umfassend gedeckt.
Der Tarif ist geschlossen und nimmt seit längerer Zeit keine neuen, versicherungsfremden Kunden mehr auf. Das bedeutet für bestehende AXA-Versicherte jedoch nicht, dass er unerreichbar ist, sondern dass interne Wechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA weiterhin möglich bleiben. Das schrumpfende Versichertenkollektiv führt zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen, da die sinkende Versichertenzahl alle Kostensteigerungen tragen muss.
Der Tarif hat keinen Selbstbehalt, weder ambulant noch stationär noch zahnmedizinisch. Das bedeutet, dass Sie für alle versicherten Leistungen bis zum Kostendeckel des Versicherers unmittelbar von der Erstattung profitieren, ohne einen jährlichen Mindestbetrag selbst tragen zu müssen. Dies positioniert ihn in der Premium-Klasse ohne Co-Pay-Anforderung.
Ja, als AXA-Versicherte können Sie einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG nutzen. In der Regel stehen mehrere günstigere offene AXA-Tarife zur Verfügung, bei denen Altersrückstellungen häufig vollständig mitgenommen werden können. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang Altersrückstellungen übernommen werden, hängt stets vom individuellen Zieltarif ab und kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger Ferdinand Halm beurteilen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft konkrete Optionen für Sie.
Der Wechsel lohnt sich häufig, besonders wenn Sie Ihre steigenden Beitragssätze senken möchten. Der aktuelle Tarif ist nicht mehr aktiv am Markt, weshalb sein Versichertenkollektiv schrumpft und die Prämien überproportional steigen. Offene AXA-Module mit ähnlichem Leistungsumfang bieten eine stabilere Beitragsentwicklung. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihr Alter, Ihre Gesundheit und die verfügbaren Alternativtarife und zeigt, welcher Wechsel konkret sinnvoll ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert