AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 140/20, 342/18, 541/18 AW im Überblick

Die AXA Krankenversicherung AG bietet mit dem 140/20, 342/18, 541/18 AW einen geschlossenen Bisex-Tarif der alten Welt mit vollständiger Leistungsversorgung ohne Selbstbehalt. Der Tarif kombiniert GOÄ-Erstattung bis zu den Höchstsätzen (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen, bis 2,5-fach für technische Leistungen) mit Privatarztbehandlung im Krankenhaus, Zweibettzimmer, 90% Zahnbehandlung und 72% Zahnersatz. Stationäre Leistungen werden bis zum 5-fachen Satz erstattet, wenn der Chefarzt die Behandlung persönlich erbringt.

Da der Tarif geschlossen ist, nimmt die AXA keine neuen externen Kunden auf; Bestandsversicherte der AXA können jedoch durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in den Tarif wechseln. Geschlossene Tarife der alten Welt erleben derzeit typischerweise eine Schrumpfung des Versichertenkollektivs, was langfristig zu stärkeren Beitragsanpassungen führt. Umso wichtiger ist es zu prüfen, ob ein Wechsel in einen modernen, offenen Tarif mit besserer Beitragsstabilität die gleichen oder besseren Leistungen bei niedrigerem Beitrag ermöglicht.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft, ob für Ihre Situation ein AXA PKV-Tarif mit optimiertem Beitrag verfügbar ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

140/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

140/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

140/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

140/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

140/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

140/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

140/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/18: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/18: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
90 %
Zahnersatz
72 %
Kieferorthopädie
81 %
Material- & Laborkosten
72 %
Gebührenordnung (Zahn)

541/18: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

541/18: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 72% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 81% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

541/18: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

541/18: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Status und Versichertenkollektiv des AXA-Tarifs

Der AXA 140/20, 342/18, 541/18 AW ist ein geschlossener Tarif, das heißt, AXA nimmt über ihn keine Neuversicherungen extern auf. Bestehende Versicherte der AXA können aber weiterhin intern in solche Alt-Tarife wechseln. Da sich das Versichertenkollektiv aufgrund fehlender Neuzugänge kontinuierlich verkleinert, werden die Kosten auf weniger Schultern verteilt, was die Beitragsanpassungen über die Jahre hinweg beschleunigt.

Viele ältere, geschlossene Tarife der alten Welt sind kaum noch öffentlich sichtbar und werden von den Versicherern nicht aktiv beworben. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen detaillierten Überblick solcher Tarife und kann gezielt empfehlen, wenn ein Wechsel zu besseren Bedingungen möglich ist - eine individuelle Beratung, die Sie im Standard-Vergleich nicht finden.

Tarifwechsel und Leistungsoptimierung nach §204 VVG

Als AXA-Versicherter haben Sie das Recht, im Rahmen des §204 VVG innerhalb der AXA zu einem günstigeren oder besser geeigneten Tarif zu wechseln. In vielen Fällen können Sie bei einem solchen internen Wechsel von den angesparten Altersrückstellungen profitieren; ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang Ihre Altersrückstellungen übernommen werden, hängt vom Einzelfall ab und muss geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Die Frage, ob und wie ein Tarifwechsel für Sie rentabel ist, beantwortet unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse im Gespräch mit unserem Sachverständigen. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Optionen zu klären: Jetzt anmelden.

Beitragsschutz durch Tarifwechsel bei älteren Tarifen

Der AXA 140/20, 342/18, 541/18 AW gehört zur älteren Generation der Tarife; in diesem Segment sind Beitragserhöhungen überdurchschnittlich häufig, da die schrumpfende Versichertenbasis und die steigende Kostenquote im Alter beide aufeinandertreffen. Besonders geschlossene Tarife der alten Welt tragen diese Lasten kumulativ. Ohne Maßnahme müssen Sie mit regelmäßigen, oft deutlichen Anpassungen rechnen.

Ein interner Tarifwechsel zu einem modernen Tarif der neuen Welt kann in vielen Fällen Abhilfe schaffen: Neue Tarife profitieren von ausgeglicheneren Altersstrukturen und stabileren Beitragstrends. Werfen Sie einen Blick auf unseren Beitragserhöhungs-Chart für die AXA, um die Kostendynamik zu verstehen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Alternativen: Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum AXA 140/20, 342/18, 541/18 AW

Der Tarif erstattet ambulante Behandlung bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische und 1,3-fach für Laborleistungen. Im Krankenhaus gibt es Privatarztbehandlung und Zweibettzimmer mit GOÄ-Erstattung bis 3,5-fach, für Chefarztleistungen bis 5-fach. Zahnbehandlung wird zu 90% erstattet, Zahnersatz und Implantate zu 72%, Kieferorthopädie zu 81%. Erstattet werden 30 Psychotherapie-Sitzungen zu 100%, dann 80%. Sehhilfen bis 825 EUR für Mehrstärkengläser. Kein Selbstbehalt. Ohne Summenbegrenzung in der Zahnversorgung.
Der Tarif ist geschlossen: Die AXA nimmt keine neuen Versicherten mehr über diesen Tarif auf. Das Kollektiv schrumpft kontinuierlich, was die Kostenverteilung erschwert. Für Bestandskunden der AXA eröffnet sich aber eine Chance: Sie können intern nach §204 VVG in neue, offene Tarife wechseln und von dort stabilere Beitragstrends nutzen. Der Status bedeutet auch, dass der Tarif kaum noch öffentlich verfügbar und meist nur Sachverständigen bekannt ist.
Der Selbstbehalt beträgt 0 EUR pro Versicherungsjahr. Das ist ein großer Vorteil: Alle versicherten Leistungen (ambulant, stationär, Zahn) werden ohne Eigenanteil erstattet, sobald sie anfallen. Dieser kostenfreie Vollschutz ist charakteristisch für Premium-Tarife, kommt aber in modernen Neuwelt-Tarifen inzwischen seltener vor. In älteren Tarifen wie diesem ist es ein Standard-Vorteil, der aber durch steigende Beiträge finanziert wird.
Ja, das Recht zum Tarifwechsel innerhalb der AXA besteht nach §204 VVG. In vielen Fällen können Sie dabei von Ihren angesparten Altersrückstellungen profitieren; ob eine Gesundheitsprüfung erneut erforderlich ist und wie viel der Altersrückstellungen vollständig übernommen werden, muss im Einzelfall geprüft werden. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse kann Ihre persönliche Situation bewerten. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrem aktuellen Gesundheitszustand und Ihren künftigen Leistungsansprüchen ab. Für viele ältere Versicherte im 140/20, 342/18, 541/18 AW kann ein Wechsel zu einem modernen Neuwelt-Tarif sinnvoll sein, wenn dieser ähnliche oder bessere Leistungen bei deutlich niedrigerem Beitrag bietet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert solche Szenarien detailliert und empfiehlt auf der Basis Ihrer individuellen Daten. Erste Anhaltspunkte liefert unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

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