AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 140/20, 342/18, 541/20 AW im Überblick

Geschlossener Bisex-Tarif der AXA Krankenversicherung AG ohne Selbstbehalt, mit umfassender Leistungsgarantie für Privatärzte und Zahnersatz. Der Tarif kombiniert Versorgung bis zu GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische Leistungen, 1,3-fach für Laborleistungen), Behandlung durch Privatärzte/Chefarzt bei stationären Fällen, Sehhilfen bis 825 EUR für Mehrstärkengläser sowie Psychotherapie mit 30 Vollersatz-Sitzungen pro Versicherungsfall.

Als geschlossener Tarif profitiert der AXA 140/20, 342/18, 541/20 AW nicht länger von einem breiten Neuzugangsfluss; die Risikogemeinschaft schrumpft kontinuierlich, was Beitragserhöhungen typischerweise beschleunigt. Bestehende Versicherte dieses Tarifs haben jedoch das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA, was in vielen Fällen zu reduzierten Prämien und teilweise zu gleichwertigen Leistungen führt. Altersrückstellungen können häufig übernommen werden, eine Gesundheitsprüfung ist oft entbehrlich.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse liefert eine personalisierte Bewertung dieses Tarifs und prüft verfügbare Wechseloptionen, um Sparpotenziale auszuschöpfen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihren AXA PKV-Tarif gezielt auf Optimierungsmöglichkeiten.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

140/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

140/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

140/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

140/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

140/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

140/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

140/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/18: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/18: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
90 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

541/20: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

541/20: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

541/20: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

541/20: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 140/20, 342/18, 541/20 AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Tarif bei der AXA?

Ein geschlossener Tarif nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf; er steht jedoch bestehenden Versicherten desselben Versicherers offen für einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG. Der AXA 140/20, 342/18, 541/20 AW ist ein solcher Altbestand-Tarif, dessen Versichertengruppe demografisch altert und schrumpft. Dies führt dazu, dass Risikokollektive kleiner werden und Kostensteigerungen stärker auf die verbliebenen Versicherten umgelegt werden müssen, weshalb Beitragserhöhungen ausgeprägter ausfallen als in offenen Tarifen mit aktivem Neuzugang.

Ältere oder geschlossene Tarife wie dieser werden von vielen Versicherern nicht mehr aktiv beworben und sind teilweise nicht öffentlich verfügbar. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm besitzt einen umfassenden Überblick über solche Bestands- und Altbestandstarife und kann auch bei diesem geschlossenen Tarif bewertete Wechseloptionen ermitteln, die zu einer optimierten Versicherungssituation führen.

Tarifwechsel im AXA 140/20, 342/18, 541/20 AW: Ihre Möglichkeiten

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG erlaubt es Ihnen, einen anderen Tarif bei derselben AXA zu wählen, ohne den Versicherer zu wechseln. Dabei können in den meisten Fällen bestehende Altersrückstellungen übernommen werden. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Der interne Wechsel bietet Ihnen die Möglichkeit, unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zu nutzen, die unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm speziell für Ihren Tarif durchführt und verfügbare günstigere Optionen mit gleichwertigen oder besseren Leistungen identifiziert. Dies ist ein kraftvolles Instrument zur Beitragsoptimierung innerhalb Ihrer bestehenden Versicherung. Jetzt anmelden

Beitragserhöhungen im geschlossenen AXA Tarif: So reagieren Sie richtig

Der AXA 140/20, 342/18, 541/20 AW ist als geschlossener Altbestandstarif einer besonders intensiven Beitragsbelastung ausgesetzt. Mit sinkender Versichertenzahl und steigendem Durchschnittsalter des Kollektivs erhöhen sich medizinische Kosten und administrative Lasten pro Kopf deutlich. Das ist nicht spezifisch für diesen Tarif, sondern ein strukturelles Merkmal aller geschlossenen Tarife: Der Versicherer kann die Kostensteigerungen nicht durch frische Neugeschäfte mit jüngeren, prämienstarken Kunden abfedern.

Das Gute: Ein §204 VVG Tarifwechsel zu einem offenen oder moderneren Tarif der AXA kann in vielen Fällen zu deutlich niedrigeren Prämien führen, häufig ohne Leistungsverluste. Schauen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart an, um die Steigerungen über die Jahre zu verfolgen und das echte Kostenrisiko zu erkennen. Nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, um konkrete Alternativen mit Kostenersparnis zu prüfen: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 140/20, 342/18, 541/20 AW

Der Tarif erstattet ambulante Behandlungen bis zu GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen), stationäre Privatarztbehandlung mit Chefarztleistungen bis zum 5-fachen Satz, Sehhilfen bis 825 EUR für Mehrstärkengläser (Anspruch alle 2 Jahre), Psychotherapie mit 30 Vollersatz-Sitzungen pro Fall, danach 80%, und umfassende Zahnbehandlung mit 100% Erstattung sowie 80% für Zahnersatz und 90% für Kieferorthopädie ohne Jahresobergrenze.
Der Tarif ist geschlossen: Neue externe Kunden werden nicht mehr angenommen. Diese Struktur führt zu einer schrumpfenden, überalternden Versichertengruppe, was Beitragserhöhungen typischerweise intensiviert. Allerdings können bestehende AXA-Versicherte über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in diesen Tarif eintreten oder ihn verlassen, um ihre Prämienbelastung zu optimieren.
Der Selbstbehalt beträgt 0 EUR pro Versicherungsjahr. Das bedeutet: Sie zahlen nichts aus eigener Tasche vor, wenn ein Versicherungsfall eintritt - weder für ambulante noch stationäre Behandlung noch für Zahnbehandlung. Dies ist ein großer Vorteil, besonders bei häufigen oder teuren medizinischen Leistungen.
Ja, Sie haben das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem anderen AXA Tarif. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, welche Alternativen Kostenersparnisse bieten. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und bestehende Altersrückstellungen vollständig übernommen werden können, hängt vom konkreten Wechsel ab und kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Bei einem geschlossenen, Ohne-Selbstbehalt-Tarif mit Höchstsätzen und hoher Zahnersatz-Quote ist ein Wechsel stark von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und den verfügbaren Alternativen abhängig. Für jüngere, gesunde Versicherte lohnen sich oft offene Tarife mit Selbstbehalt und niedrigerer Prämie. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre persönliche Situation und zeigt auf, ob der Wechsel Ihnen finanzielle oder leistungsbezogene Vorteile bringt.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

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