AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 140/20, 342/18, VITAL-Z AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif 140/20, 342/18, VITAL-Z AW der AXA bietet ambulante Leistungen bis zu den Höchstsätzen der GOÄ - bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen - bei einem Selbstbehalt von 0 EUR. Stationäre Versorgung erfolgt im Zweibettzimmer mit Privatarztbehandlung und erweiterten Leistungen bis zur 3,5-fachen GOÄ sowie bis zum 5-fachen Satz für Chefarztvergütungen. Der VITAL-Z-Zahnanteil deckt Zahnbehandlung zu 100%, Zahnersatz zu 75% und Kieferorthopädie bei Kindern zu 100% ab.

Als geschlossener Tarif aus der alten Welt wird dieser Tarif für Neukunden nicht mehr aufgelegt; die versicherte Risikogemeinschaft schrumpft kontinuierlich. Dies führt zu Beitragserhöhungen, die über dem Durchschnitt liegen können. Andererseits können Bestandsversicherte desselben Anbieters von einem internen Tarifwechsel nach §204 VVG profitieren: Die in vielen Fällen verfügbaren, günstigeren Neuwelt-Tarife bieten oft vergleichbare Leistungen, während die Altersrückstellungen häufig erhalten bleiben.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, ob und wie sich ein interner Tarifwechsel auf Ihren AXA PKV-Tarif rechnet und welche Alternativen für Sie infrage kommen.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

140/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

140/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

140/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

140/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

140/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

140/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

140/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/18: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/18: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

VITAL-Z: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

VITAL-Z: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet (85%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 75%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

VITAL-Z: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 5.000,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

VITAL-Z: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 140/20, 342/18, VITAL-Z AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Tarif bei der AXA?

Ein geschlossener Tarif nimmt keine neuen, externen Versicherten mehr auf. Der Tarif 140/20, 342/18, VITAL-Z AW ist daher nur noch Bestandsversicherten der AXA zugänglich - allerdings mit einem großen Vorteil: Nach §204 VVG haben Sie ein verbrieftes Recht auf einen internen Tarifwechsel zu anderen AXA-Tarifen, ohne dass Sie den Versicherer wechseln müssen. Die schrumpfende Risikogemeinschaft des Tarifs führt jedoch zu Beitragszuschlägen, die tendenziell stärker ausfallen als in offenen Tarifen mit stabiler Altersstruktur.

Ältere, geschlossene Tarife werden von der AXA oft nicht mehr aktiv vermarktet und sind in öffentlichen Tarifvergleichen schwer zu finden. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat Zugang zu umfassenden Datenbanken und kann auch solche Tarife analysieren und Wechselempfehlungen geben, wenn dies wirtschaftlich sinnvoll ist.

Tarifwechsel im 140/20, 342/18, VITAL-Z AW - Ihre Chancen

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG ist ausdrücklich zulässig und benötigt keine Neuversicherungsprüfung - allerdings unter einer wichtigen Voraussetzung: Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen. In vielen Fällen können Sie Ihre bisherigen Altersrückstellungen komplett mitnehmen und gleichzeitig in einen modernen, günstigeren Tarif wechseln.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft konkret für Ihren 140/20, 342/18, VITAL-Z AW, welche Wechselalternativen bei der AXA verfügbar sind und wie sich diese auf Ihren Beitrag und Ihre Leistungen auswirken. Lassen Sie sich diese Chancen nicht entgehen: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im 140/20, 342/18, VITAL-Z AW - Ihr Handeln

Der 140/20, 342/18, VITAL-Z AW trägt strukturelle Kostentreiber, die für Beitragserhöhungen anfällig sind: Die geschlossene Risikogemeinschaft verkleinert sich Jahr für Jahr, die durchschnittliche Altersstruktur steigt und die medizinischen Kosten nehmen zu. Diese Konstellation verstärkt Prämienzuschläge deutlich. Eine Beitragserhöhung bei diesem Tarif sollte daher als Signal verstanden werden, Ihre Optionen zu prüfen.

Der Tarifwechsel bietet einen konkreten Ausweg. Viele Versicherte sparen beim Wechsel zu einem modernen AXA-Tarif bares Geld ein, ohne auf Leistung verzichten zu müssen - die Gesundheitsfragen entfallen oft ganz. Die AXA hat durchaus günstigere, teilweise besser bewertete Neue-Welt-Tarife im Portfolio, für die Sie berechtigt sind. Schauen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart an - er zeigt die Entwicklung für verschiedene AXA-Tarife. Dann nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse und machen Sie den nächsten Schritt: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 140/20, 342/18, VITAL-Z AW

Ambulant erstattet dieser Tarif ärztliche Leistungen bis zur 3,5-fachen GOÄ ohne Selbstbehalt. Sehhilfen werden bis 825 EUR für Mehrstärkengläser übernommen (Anspruch alle 2 Jahre oder bei Sehstärkenänderung). Psychotherapie wird mit 30 Sitzungen pro Versicherungsfall zu 100% erstattet, danach 80%. Im Zahnbereich zahlt die AXA Zahnbehandlung zu 100%, Zahnersatz zu 75%, Kieferorthopädie bei Kindern zu 100%. Stationär erfolgt die Behandlung im Zweibettzimmer mit Privatarzt bis 3,5-fach GOÄ, Chefarztvergütungen bis 5-fach. Stationäre Psychotherapie ist mitversichert.
Es ist ein geschlossener Tarif - das heißt, die AXA nimmt in diesem Tarif keine neuen Kunden auf. Aber für bestehende AXA-Versicherte ist er zugänglich und bleibt aktuell. Die Geschlossenheit führt dazu, dass die Risikogemeinschaft schrumpft, was Beitragserhöhungen tendenziell stärker ausfallen lässt. Andererseits sind die Leistungen dieses Tarifs auf hohem Niveau festgeschrieben, was ihn für viele Versicherte attraktiv macht - solange der Beitrag tragbar bleibt.
Der Selbstbehalt beträgt 0 EUR - ein großes Plus für Kassenpatienten, die den Tarif mit aus eigener Tasche bezahlter Zahnbehandlung vergleichen. Das bedeutet, dass Sie für keine Leistung (ambulant, stationär oder Zahnbehandlung) einen Eigenanteil tragen. Diese Kulanz ist typisch für hochwertige Tarife der alten Welt, wird aber durch entsprechend höhere Beitragssätze ausgeglichen.
Ja, ein Tarifwechsel ist möglich - im Rahmen des §204 VVG innerhalb der AXA. Sie bleiben also bei Ihrem Versicherer, wechseln aber in einen modernen, meist preisgünstigeren Tarif. Ob dabei eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und wie viel Ihrer Altersrückstellungen mitgenommen werden können, hängt vom Einzelfall ab. Die Frage, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen. Lassen Sie sich unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse erstellen - Sie werden überrascht sein, welche Optionen sich öffnen.
Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab: Alter, Gesundheitszustand, wie stark die bisherigen Beitragserhöhungen waren, und wie zufrieden Sie mit dem Leistungsumfang sind. Für viele Versicherte eines geschlossenen Alte-Welt-Tarifs wie dieses rechnet sich ein Wechsel tatsächlich - etwa wenn die AXA einen neuen Tarif mit ähnlichen Leistungen zu deutlich niedrigerem Preis bietet, oder wenn Sie bereit sind, kleinere Leistungsabstriche (z.B. niedrigerer Selbstbehalt statt Null, oder etwas niedrigere Zahnersatzquote) zu akzeptieren. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft präzise, ob und um wie viel Sie sparen, und ob die Leistungen für Ihre Bedürfnisse passen - kostenlos.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert