AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 140/20, 342/18, ZPRO AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif 140/20, 342/18, ZPRO AW der AXA Krankenversicherung AG bietet ambulante Leistungen nach GOÄ bis zur 3,5-fachen Höchstquote für ärztliche Leistungen, stationäre Behandlung im Zweibettzimmer mit Privatarzt und Chefarztbehandlung bis zum 5-fachen Satz sowie Zahnersatz mit 60% Kostenübernahme und jährlichem Steigerungspotenzial. Besondere Merkmale sind der Selbstbehalt von 0 Euro, umfangreiche Psychotherapie mit 30 Sitzungen pro Versicherungsfall zu 100%, Sehhilfen bis maximal 935 Euro pro Jahr und Kieferorthopädie für Versicherte bis 18 Jahre.

Als geschlossener Tarif der älteren Welt steht dieser nicht für Neukundenakquisition zur Verfügung, und seine Versichertengemeinschaft wird durch fehlende Neuzugänge kleiner. Dies wirkt sich tendenziell negativ auf die Beitragsentwicklung aus, da die Versichertengruppe demografisch älter wird. Dennoch bietet der interne Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA die Möglichkeit, zu einem günstigeren oder gleichwertigen Tarif zu wechseln und dabei in vielen Fällen bestehende Altersrückstellungen mitzunehmen sowie eine erneute Gesundheitsprüfung zu vermeiden.

Eine AXA PKV-Tarif-Analyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt konkrete Alternativen auf: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse identifiziert, welche Wechseloptionen für Ihre individuelle Situation passen.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

140/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

140/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

140/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

140/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

140/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

140/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

140/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/18: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/18: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

ZPRO: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

ZPRO: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, max. 4 Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet. Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 60% erstattet (bei Unfall entfällt die Altersgrenze). Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

ZPRO: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

ZPRO: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 140/20, 342/18, ZPRO AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status dieses AXA-Tarifs?

Ein geschlossener Tarif steht ausschließlich Bestandskunden der AXA offen, nicht aber für externe Interessenten. Versicherte des gleichen Versicherers können jedoch über einen internen Tarifwechsel gemäß §204 VVG in diesen oder andere AXA-Tarife wechseln und damit ihre Versicherungsvertragstreue nutzen. Die fehlende Zuwanderung von Jungversicherten führt dazu, dass sich die Risikogemeinschaft kontinuierlich verschärft und somit Beitragssteigerungen wahrscheinlicher werden.

Ältere, geschlossene Tarife wie dieser befinden sich oft nicht mehr in aktiver Vermarktung und sind online schwer zu finden. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat einen umfassenden Überblick über geschlossene und offene AXA-Tarife und kann auch für Versicherte in geschlossenen Tarifen geeignete Wechselalternativen empfehlen, die zu Ihrer Situation passen.

Tarifwechsel innerhalb der AXA: Welche Chancen bieten sich?

Ein Tarifwechsel beim gleichen Versicherer erfolgt gemäß §204 VVG ohne automatischen Versichererwechsel. In vielen Fällen können Sie Ihre Altersrückstellungen mitnehmen, und eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie konkret, welche AXA-Tarife eine niedrigere Prämie bei erhaltener oder verbesserter Leistung ermöglichen. Lassen Sie sich durch unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigen, wie ein Wechsel Ihre Situation optimieren kann: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im AXA 140/20, 342/18, ZPRO AW - Handlungsspielraum?

Der geschlossene Status dieses Tarifs führt dazu, dass der Versichertenstamm schrumpft und sich altersstrukturell verschärft. Eine Beitragserhöhung ist daher ein verbreitetes Phänomen in älteren, geschlossenen Tarifen, weil die Kostendeckung auf eine immer kleinere und ältere Gruppe verteilt wird. Medizinische Kostensteigerungen wirken sich dadurch überproportional aus.

Der Ausweg: Ein Wechsel zu einem günstigeren AXA-Tarif kann die Prämienbelastung oft senken. Häufig bieten sich moderne, noch offene AXA-Tarife an, die eine bessere Altersstruktur haben und damit stabilere Beiträge ermöglichen. Vergleichen Sie Ihre Optionen im Beitragserhöhungs-Chart und sehen Sie, wie Ihr jetziger Tarif in der Kostendynamik dasteht. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse können Sie einen konkreten Wechselplan entwickeln: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 140/20, 342/18, ZPRO AW

Der Tarif deckt ambulante Leistungen nach GOÄ bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische und 1,3-fach für Laborleistungen ab. Stationär zahlt die AXA Privatarztbehandlung im Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung bis 5-fach GOÄ. Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz zu 60% (steigerbar bis 100% durch Prophylaxe). Psychotherapie: 30 Sitzungen pro Fall zu 100%, danach 80%. Sehhilfen werden bis 935 Euro pro Jahr (Mehrstärkengläser ab +/-6 Dioptrien) erstattet. Jährliches Zahnbudget im 1. Jahr: 1.278,23 Euro.
Der Tarif ist geschlossen: Er akzeptiert keine Neukunden, sondern nur bestehende AXA-Versicherte über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG. Die fehlende Zuwanderung von Jungversicherten führt zu einer Überalterung des Versichertenkollektivs, was Beitragssteigerungen wahrscheinlicher macht. Dieser geschlossene Status ist typisch für ältere Tarife und erklärt oft erhöhte Prämienentwicklungen.
Der Selbstbehalt beträgt 0 Euro. Das bedeutet, dass Sie pro Versicherungsfall und Versicherungsjahr keine Kostenbeteiligung leisten müssen. Alle abgedeckten Leistungen werden von Anfang an nach den Tarifleistungen erstattet, ohne dass Sie zunächst eine Eigenbeteiligung tragen.
Ja, Sie können über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem anderen AXA-Tarif wechseln. In vielen Fällen sind Ihre Altersrückstellungen übertragbar, und eine erneute Gesundheitsprüfung ist häufig nicht erforderlich. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkrete Alternativen mit potenziellen Einsparungen. Die Frage, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Ein Wechsel lohnt sich besonders dann, wenn Sie durch Beitragserhöhungen belastet sind oder eine moderne Tarifvariante mit besseren Leistungen zu gleicher oder niedrigerer Prämie erreichen möchten. Geschlossene Tarife wie dieser haben längerfristig oft höhere Kostensteigerungen. Jüngere Versicherte profitieren von offenen Tarifen mit stabilerem Beitrag. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert für Sie individuell, ob ein Wechsel finanziell sinnvoll ist und welche Alternativen Ihre Leistungsansprüche erfüllen oder sogar verbessern.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert