AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 140/20, 343/16, VITAL-Z AW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif 140/20, 343/16, VITAL-Z der AXA richtet sich an Bestandsversicherte, die einen Vollschutz ohne Selbstbehalt suchen. Mit Leistungen bis zu den Höchstsätzen der GOÄ (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische Verfahren, 1,3-fach für Laborleistungen), 100% Psychotherapie für 30 Sitzungen pro Fall, bis 825 EUR für Mehrstärkengläser, 75% Zahnersatz und 100% Zahnbehandlung bietet dieser Tarif ein umfassendes Leistungsprofil aus der Alten Welt.

Der geschlossene Status bedeutet, dass die Risikogemeinschaft schrumpft und die Beitragsentwicklung über längere Frist ein relevanter Faktor wird. Viele Bestandsversicherte dieses Tarifes erwägen daher einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG zu modernerem und wirtschaftlicherem Versicherungsschutz beim gleichen Versicherer. In vielen Fällen sind solche Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich, und die angesparten Altersrückstellungen bleiben in der Regel erhalten oder werden teilweise übernommen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft, wie dieser AXA PKV-Tarif zu Ihrer persönlichen Situation passt und welche Optimierungspotenziale für Sie bereitstehen.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

140/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

140/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

140/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

140/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

140/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

140/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

140/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

343/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

343/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

343/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

VITAL-Z: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

VITAL-Z: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet (85%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 75%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

VITAL-Z: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 5.000,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

VITAL-Z: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was bedeutet das für den AXA 140/20, 343/16, VITAL-Z?

Der AXA 140/20, 343/16, VITAL-Z ist seit längerer Zeit geschlossen und nimmt daher keine neuen, externen Kunden mehr auf. Dies führt dazu, dass die Risikogemeinschaft mit der Zeit kleiner wird und sich die Kostenlast auf weniger Versicherte verteilt, was tendenziell zu höheren Prämienentwicklungen führt. Allerdings können bestehende AXA-Versicherte diesen Tarif im Rahmen eines §204 VVG Tarifwechsels im Haus wechseln und somit eine Optimierungsmöglichkeit nutzen.

Ältere Tarife wie der 140/20, 343/16, VITAL-Z werden von Versicherern oft nicht mehr aktiv beworben oder öffentlich prominent gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über geschlossene und Alt-Tarife und kann beurteilen, ob ein interner Wechsel zu einem offeneren oder effizienteren Tarif für Ihre Situation sinnvoll ist.

Tarifwechsel: Ihre Möglichkeiten im Rahmen des §204 VVG

Bei der AXA haben Sie das Recht, über einen §204 VVG internen Tarifwechsel zu wechseln, ohne die Versicherung zu kündigen. Dies bedeutet, dass Sie innerhalb der AXA-Tarifreihe einen anderen Tarif wählen können, der Ihrer aktuellen Situation besser entspricht. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre genaue Situation und zeigt auf, welche AXA-Tarife für Sie verfügbar sind und wie ein Wechsel finanziell sowie leistungsmäßig ausfallen könnte. Starten Sie jetzt mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse - Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung beim AXA 140/20, 343/16, VITAL-Z: Handlungsspielraum nutzen

Der geschlossene Status des AXA 140/20, 343/16, VITAL-Z führt mittelfristig zu einer schrumpfenden Risikogemeinschaft, weshalb Beitragssteigerungen ein strukturelles Merkmal dieses Tarifes sind. Hinzu kommen medizinische Kostensteigerungen und die Auswirkungen sinkender Kapitalerträge, die branchenweit zu höheren Prämien führen.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann eine wirksame Antwort auf Beitragserhöhungen sein. Häufig finden sich alternative AXA-Tarife, die bei ähnlichen oder besseren Leistungen niedrigere Prämien bieten - besonders, wenn Sie bereit sind, den Selbstbehalt anzupassen oder Mehrbettzimmer statt Einbettzimmer zu akzeptieren. Schauen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart an, um die Entwicklung bei der AXA nachzuvollziehen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Sparpotenziale - Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum AXA 140/20, 343/16, VITAL-Z AW

Der Tarif erstattet ambulante Leistungen bis zu 3,5-fach GOÄ für ärztliche und bis 2,5-fach für technische Leistungen. Sie erhalten 100% Zahnbehandlung und 75% Zahnersatz (bei regelmäßiger Prophylaxe 85%), Zahnersatz-Erstattung bis maximal 5.000 EUR über fünf Jahre, 100% Psychotherapie für 30 Sitzungen pro Fall, danach 80%, Sehhilfen bis 825 EUR für Mehrstärkengläser je zwei Jahre, stationär Privatarztbehandlung, und 100% Kieferorthopädie bis Alter 18.
Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine neuen Kunden mehr auf. Das führt dazu, dass die Versichertengemeinschaft schrumpft und sich Beiträge über längere Zeit ungünstiger entwickeln als in offenen Tarifen mit aktivem Neukunden-Zuwachs. Für bestehende AXA-Versicherte besteht aber die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG zu anderen, effizienter kalkulierten Tarifen.
Der Selbstbehalt liegt bei 0 EUR. Sie zahlen also keine Zuzahlung pro Versicherungsjahr oder Versicherungsfall - alle versicherten Leistungen werden direkt erstattet, nachdem der Versicherer den Rechnungsbetrag prüft. Das positioniert diesen Tarif als reinen Vollschutz ohne finanzielle Hürde beim Arztbesuch.
Ja, Sie können über einen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA zu anderen Tarifen wechseln. Der Aufwand und die Chancen hängen von Ihrem aktuellen Alter, Gesundheitszustand und den verfügbaren Alternativtarifen ab. In vielen Fällen können Altersrückstellungen teilweise oder vollständig übernommen werden. Ob Gesundheitsfragen erneut gestellt werden, lässt sich verbindlich nur im Einzelfall klären. Eine verbindliche Einschätzung dazu, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann nur unser PKV-Sachverständiger treffen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft Ihre Optionen.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Situation und verfügbaren Alternativen ab. Da der Tarif geschlossen ist, dürften Beiträge mittelfristig stärker steigen als in offenen Tarifen. Wenn Sie bereit sind, Ihre Deckung anzupassen - etwa durch einen Selbstbehalt oder geringere Zimmerleistung - können erhebliche Einsparungen möglich sein. Besonders wenn Sie noch mehrere Jahrzehnte versichert sind, lohnt sich die Prüfung. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm beurteilt in einer persönlichen Analyse, ob und welcher Wechsel für Sie sinnvoll wäre.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert