AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 140/20, 343/16, Z 100/ZS 60 AW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif 140/20, 343/16, Z 100/ZS 60 der AXA stammt aus der alten Welt und richtet sich an Bestandsversicherte. Ein wesentliches Merkmal: vollständige Kostendeckung ohne Selbstbehalt in allen Versicherungsbereichen. Die Leistungsausstattung orientiert sich an den Höchstsätzen der GOÄ (bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen). Im stationären Bereich sind Privatarztbehandlung und Psychotherapie mitversichert, im ambulanten Bereich profitieren Sie von umfassender Versorgung inklusive alternativer Heilmethoden, Sehhilfen (bis 825 EUR für Mehrstärkengläser) und bis zu 30 Psychotherapie-Sitzungen zu 100%.

Als geschlossener Tarif steht dieser Plan neuen, externen Kunden nicht offen. Die Versichertenkollektive älterer, geschlossener Tarife schrumpfen demografisch, was sich tendenziell in überproportionalen Beitragserhöhungen widerspiegelt. Für bestehende Versicherte desselben Versicherers eröffnet sich aber eine wichtige Möglichkeit: der interne Tarifwechsel nach §204 VVG. In vielen Fällen lässt sich durch einen solchen Wechsel zu einem offenen AXA-Tarif die Prämie reduzieren, ohne dass Sie auf wesentliche Leistungen verzichten müssen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm hilft Ihnen, die beste Optimierung für Ihren AXA PKV-Tarif zu finden.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

140/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

140/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

140/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

140/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

140/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

140/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

140/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

343/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

343/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

343/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z 100/ZS 60: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

Z 100/ZS 60: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
  • Kieferorthopädie wird erstattet

Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 511,29 EUR pro Jahr zu 100% erstattet, danach zu 60%

  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

Z 100/ZS 60: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Z 100/ZS 60: Bei Zahnersatz erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was das für Sie bedeutet

Der Tarif 140/20, 343/16, Z 100/ZS 60 ist geschlossen und akzeptiert daher keine neuen, externen Kunden. Doch für Sie als bestehenden Versicherten bei der AXA gibt es einen wichtigen Weg: Sie können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in andere AXA-Tarife wechseln, auch wenn diese intern inzwischen geschlossen sind oder nur noch begrenzt angeboten werden. Die schrumpfende Risikogemeinschaft eines älteren, geschlossenen Tarifs führt statistisch zu überproportionalen Beitragssteigerungen, da immer weniger Versicherte die steigenden Kosten tragen.

Ältere Tarife wie dieser werden häufig nicht mehr aktiv durch den Versicherer kommuniziert oder öffentlich beworben. Genau hier bietet unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm entscheidenden Mehrwert: Er verfügt über einen umfassenden Überblick über alle AXA-Tarife, einschließlich geschlossener und veralteter Optionen, und kann aufzeigen, welche Wechselwege zu besseren Konditionen führen, ohne dass Sie Leistungen aufgeben müssen.

Tarifwechsel im AXA-Bestand: Ihre Möglichkeiten

Ein Wechsel zu einem anderen AXA-Tarif im Rahmen des §204 VVG ist möglich, ohne dass Sie den Versicherer wechseln. In vielen Fällen werden Ihre bestehenden Altersrückstellungen auf den neuen Tarif angerechnet, was die Beitragslast senkt. Ob bei Ihrem spezifischen Wechsel eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang Ihre Altersrückstellungen übernommen werden, hängt vom jeweiligen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuelle Situation und stellt Ihnen konkrete Wechselalternativen vor, die zu Ihren Zielen passen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, wo Sie sparen können und welche Leistungsvarianten für Sie infrage kommen. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im AXA-Tarif: Wechselchancen nutzen

Geschlossene Tarife wie der 140/20, 343/16, Z 100/ZS 60 sind besonders anfällig für erhebliche Beitragssprünge. Der Grund liegt in dem schrumpfenden und alternden Versichertenkollektiv: Während immer weniger neue Mitglieder den Versichertenpool stabilisieren, steigen Alterserwerbstätigenquoten und die medizinischen Kosten pro Kopf überproportional. Zugleich sinken die Kapitalerträge der Rückstellungen in schwachen Marktphasen, was die Beitragslast weiter verschärft.

Vor der Annahme einer Beitragserhöhung sollten Sie die Chancen eines Tarifwechsels bei der AXA ernsthaft prüfen. Häufig finden sich offene oder jüngere Tarife mit gleichwertigen oder besseren Leistungen und deutlich stabileren Beitragsperspektiven. Der Beitragserhöhungs-Chart zeigt die Dynamik der AXA-Prämienentwicklung und unterstreicht die Notwendigkeit einer individuellen Optimierung. Lassen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durchführen und entdecken Sie, wie ein gut durchdachter Tarifwechsel Ihre Finanzplanung stabilisieren kann. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 140/20, 343/16, Z 100/ZS 60 AW

Der Tarif kombiniert umfangreiche ambulante, stationäre und zahnärztliche Versorgung. Ambulant erhalten Sie Erstattung bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz für ärztliche Leistungen, Sehhilfen bis 825 EUR (Mehrstärkengläser) und bis zu 30 Psychotherapie-Sitzungen zu 100%. Stationär ist Privatarztbehandlung mit bis zu 5-fachem Satz (Chefarzt) und Psychotherapie enthalten. Zahnersatz wird zu 60% erstattet, Zahnbehandlung und Kieferorthopädie zu 100%, allerdings mit jährlichen Summenbegrenzungen: erstes Jahr 1.278 EUR, kumulativ bis zu 6.391 EUR in fünf Jahren. Alternative Heilmethoden, Vorsorgeuntersuchungen und spezielle Impfungen sind mitversichert.
Der Tarif ist geschlossen, das heißt, neue, externe Kunden werden nicht mehr aufgenommen. Für Bestandsversicherte der AXA bedeutet das jedoch nicht das Ende der Gestaltungsmöglichkeiten. Geschlossene Tarife aus der alten Welt tendieren zu stärkeren Beitragssteigerungen, da die Versichertenkollektive schrumpfen und überaltern. Gleichzeitig können Sie als Bestandsversicherter von den moderneren, offenen Tarifen der AXA profitieren, indem Sie einen internen Tarifwechsel vornehmen.
Es gibt keinen Selbstbehalt. Der Tarif erstattet Leistungen komplett ohne Franchise in allen Bereichen: ambulant, stationär und zahnärztlich. Diese volle Kostendeckung ist ein Alleinstellungsmerkmal dieses älteren Tarifs und erklärt auch, warum die Prämien bei Beitragserhöhungen stärker steigen als in Tarifen mit höheren Selbstbehalten. Die fehlende Kostenbremse durch Eigenverantwortung des Versicherten macht diesen Tarif für die Versichertenkollektive teurer.
Ja, ein Wechsel innerhalb der AXA ist über §204 VVG möglich. Sie bleiben bei der AXA und wechseln nur den Tarif. In vielen Fällen können bestehende Altersrückstellungen übernommen werden, was die Beitragslast reduziert. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Sachverständigen erfolgen. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen realisierbar ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Ein Wechsel lohnt sich in Ihrer spezifischen Situation insbesondere dann, wenn Sie an Beitragserhöhungen leiden, die aufgrund der schrumpfenden Kollektive überproportional ausfallen, oder wenn Sie mit einem höheren Selbstbehalt leben können, um Prämienersparnis zu erzielen. Da dieser Tarif keinen Selbstbehalt enthält, müssen Sie beim Wechsel sorgsam überdenken, welchen Selbstbehalt Sie sich leisten möchten. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm führt eine individuelle Analyse durch und zeigt Ihnen auf, ob und unter welchen Bedingungen ein Tarifwechsel für Sie sinnvoll ist, ohne dass Sie in den Service-Details verlieren.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert