AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

Alles Wichtige zum AXA 140/20, 343/16, ZPRO AW

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 140/20, 343/16, ZPRO AW vereint umfangreiche Leistungen in der Krankenversicherung auf Basis der Alte-Welt-Kalkulation. Mit null Euro Selbstbehalt, GOÄ-Erstattung bis zum 3,5-fachen Satz (ambulant und stationär), Privatarztbehandlung im Krankenhaus, Chefarzt-Regelung bis zum 5-fachen GOÄ-Satz und 60 Prozent Zahnersatzerstattung bietet dieser Tarif eine klassische Vollversicherungsstruktur für Bestandsversicherte.

Als geschlossener Tarif der älteren Kalkulationsgeneration ist dieser Tarif nicht mehr für Neukunden zugänglich. Die Risikogemeinschaft altert kontinuierlich, weshalb Beitragserhöhungen häufiger ausfallen als in offenen oder jüngeren Tarifen. Bestehende Versicherte des gleichen Versicherers können jedoch im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in modernere Tarife wechseln, die oft mit geringeren Prämien und ähnlichen oder verbesserten Leistungen einhergehen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, durchgeführt von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm, zeigt auf, ob beim AXA PKV-Tarif ein interner Tarifwechsel für Sie rentabel ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

140/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

140/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

140/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

140/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

140/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

140/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

140/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

343/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

343/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

343/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

ZPRO: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

ZPRO: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, max. 4 Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet. Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 60% erstattet (bei Unfall entfällt die Altersgrenze). Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

ZPRO: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

ZPRO: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 140/20, 343/16, ZPRO AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status für diesen AXA-Tarif?

Ein geschlossener Tarif ist für neue, externe Kunden nicht mehr zugänglich. Allerdings können Bestandsversicherte der AXA im Rahmen des §204 VVG einen internen Tarifwechsel vornehmen und somit auch in diesen Tarif hinein- oder herauswechseln. Der geschlossene Status führt dazu, dass die Risikogemeinschaft mit den Jahren schrumpft und altert, da keine Neukunden hinzukommen. Dies wirkt sich tendenziell auf die Beitragsentwicklung aus und führt zu häufigeren Beitragserhöhungen.

Ältere und geschlossene Tarife wie der AXA 140/20, 343/16, ZPRO AW werden von Versicherern oft nicht mehr aktiv kommuniziert oder öffentlich prominent gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick solcher Bestands- und Klassiktarife und kann einschätzen, wie dieser Tarif zu Ihrer individuellen Versicherungssituation passt oder ob ein interner Tarifwechsel sinnvoll ist.

Tarifwechsel im AXA 140/20, 343/16, ZPRO AW: Ihre Optionen

Als Bestandsversicherter der AXA haben Sie das Recht zum internen Tarifwechsel nach §204 VVG. Dies bedeutet, dass Sie innerhalb der AXA zu einem anderen, oftmals günstigeren Tarif wechseln können. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre Tarifwechsel-Möglichkeiten im Detail und zeigt auf, welche Alternativen für Ihre Situation passen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bietet Ihnen die Grundlage für eine informierte Entscheidung. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse erhalten Sie durch Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im AXA 140/20, 343/16, ZPRO AW: So reagieren Sie richtig

Geschlossene Bestands-Tarife wie dieser erleben regelmäßig Beitragserhöhungen, da das schrumpfende und alternde Versichertenkollektiv die Kosten auf weniger Versicherte umlagern muss. Zusätzlich schlagen medizinische Kostensteigerungen und reduzierte Kapitalerträge der Versicherung durch. Der Tarif war einst als Vollversicherung konzipiert, steht aber heute unter dem Kostendruck dieser älteren Kalkulation.

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG bietet oft eine Ausweichstrategie. In vielen Fällen finden sich innerhalb der AXA modernere oder jüngere Tarife mit besserer Risikostruktur, die häufig mit niedrigeren Prämien einhergehen. Der Beitragserhöhungs-Chart auf der AXA-Seite verdeutlicht die langfristige Kostenentwicklung bei aktuellen und älteren Tarifen. Nutzen Sie diese Vergleichsmöglichkeit, um Ihr Sparpotenzial zu erkennen, und melden Sie sich zu unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse an: Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum AXA 140/20, 343/16, ZPRO AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, technische Leistungen bis 2,5-fach und Laborleistungen bis 1,3-fach. Sehhilfen werden mit bis zu 825 EUR für Mehrstärkengläser erstattet (bei höherer Sehstärke bis 935 EUR). Psychotherapie ist mit 30 Sitzungen à 100% Erstattung pro Versicherungsfall abgedeckt, danach 80%. Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz zu 60%, Kieferorthopädie zu 60%. Stationär erhalten Sie Privatarztbehandlung mit 3,5-facher GOÄ, Chefarztleistungen bis zum 5-fachen Satz ohne vorherige Zusage und Psychotherapie. Keine Beiträge für Selbstbehalt: 0 Euro jährlich.
Der Tarif ist geschlossen. Das heißt, er nimmt keine neuen, externen Kunden auf. Allerdings können Bestandsversicherte der AXA innerhalb der Versicherung zu diesem Tarif wechseln oder ihn verlassen. Der geschlossene Status führt dazu, dass das Versichertenkollektiv mit den Jahren altert, was Beitragssteigerungen verstärkt. Gleichzeitig profitieren Bestandsversicherte von der hohen Leistungsfülle des Tarifs, solange sie ihn behalten - oder sie nutzen die Tarifwechsel-Option nach §204 VVG.
Der Selbstbehalt liegt bei null Euro. Sie zahlen also keine jährliche Franchise aus der eigenen Tasche. Das bedeutet, dass jede medizinische Leistung (ambulant und stationär, Zahn eingeschlossen) direkt erstattet wird, ohne dass Sie erst einen Kostenbetrag selbst tragen müssen. Damit positioniert sich dieser Tarif auf der höchsten Stufe der Selbstbehalt-Skala.
Ja. Sie haben das Recht zum internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA. In vielen Fällen finden sich modernere Tarife mit ähnlichen oder verbesserten Leistungen zu niedrigeren Beiträgen. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung stattfindet und in welchem Umfang Ihre Altersrückstellungen übernommen werden, muss im Einzelfall geprüft werden. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger Ferdinand Halm beurteilen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse gibt Ihnen erste Klarheit.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und den verfügbaren Alternativen ab. Jüngere Tarife der AXA haben oft stabilere Risikostrukturen und moderate Beitragsanstiege. Besonders wenn Sie Beitragserhöhungen belasten oder Sie ähnliche Leistungen zu niedrigeren Kosten erreichen können, lohnt sich eine tiefere Analyse. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet, ob und unter welchen Bedingungen ein Wechsel wirtschaftlich rentabel ist und welche Alternativen zu Ihrem Profil passen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert