AXA 140/20, 343/20, 540/12 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Der AXA 140/20, 343/20, 540/12 AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 140/20, 343/20, 540/12 AW der AXA Krankenversicherung AG richtet sich an bestehende Versicherte der Alten Welt, die eine prämiengünstige Lösung mit soliden Leistungen suchen. Der Tarif kombiniert einen Selbstbehalt von 0 Euro, ambulante Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz und Privatarztbehandlung im Krankenhaus. Zahnersatz wird zu 60 Prozent erstattet, und es gelten keine Jahresobergrenzen für zahnärztliche Leistungen. Die Abdeckung umfasst Psychotherapie (100 Prozent für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80 Prozent), umfangreiche Sehhilfenerstattungen und naturheilkundliche Verfahren.
Als geschlossener Tarif nimmt die AXA keine neuen, externen Kunden mehr auf; für bestehende Versicherte des gleichen Versicherers ist jedoch ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu neueren, oft günstigeren Tarifen häufig möglich und kann Altersrückstellungen bewahren. Das schrumpfende Versichertenkollektiv in älteren Bestandstarifen führt tendenziell zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen, was einen Tarifwechsel für viele Versicherte attraktiv macht.
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Basismerkmale
140/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
140/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:
- bis +/- 6 Dioptrien
- bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
- bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
- bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
- bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
- ab +/- 6 Dioptrien
- bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
- bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
- bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
- bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.
Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.
Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.
140/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
140/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.
Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.
140/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
140/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
140/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Impfungen werden nicht erstattet.
Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
343/20: Privatarztbehandlung.
343/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
343/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
540/12: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
540/12: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 60% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
540/12: Keine Summenbegrenzung.
540/12: Wird bei Zahnersatz empfohlen.



