AXA 140/20, 343/20, 541/20 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA 140/20, 343/20, 541/20 AW im Detail
Der AXA 140/20, 343/20, 541/20 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt, der sich durch zwei herausragende Merkmale auszeichnet: einen kompletten Verzicht auf den Selbstbehalt (0 Euro) und die Erstattung nach den Höchstsätzen der GOÄ bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen. Im ambulanten Bereich finden Versicherte umfangreiche Leistungen vor, darunter bis zu 30 Psychotherapie-Sitzungen mit 100%-Erstattung, Sehhilfen bis zu 825 Euro für Mehrstärkengläser sowie alternative Heilmethoden wie Naturheilverfahren. Bei stationärer Behandlung bietet der Tarif Privatarztbehandlung und gewährt - als Chefarzt-Tarif - selbst bei Leistungen über den Höchstsätzen hinaus Erstattung bis zum 5-fachen Satz. Im zahnmedizinischen Bereich sind Behandlungen vollständig gedeckt (100%), während Zahnersatz zu 80% erstattet wird und Kieferorthopädie mit 90% Kostenübernahme verfügbar ist.
Wer sich mit diesem etablierten Tarif auseinandersetzt, sollte sich bewusst machen, dass eine schrumpfende Risikogemeinschaft typischerweise zu höheren Beitragsbelastungen führt - ein Phänomen, das geschlossene Tarife besonders trifft. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA kann in vielen Fällen Abhilfe bringen: Häufig lassen sich dabei Altersrückstellungen vollständig mitnehmen, gleichzeitig sinken die Monatsbeiträge, und in der Regel bleibt der Leistungsstandard erhalten oder wird sogar verbessert. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom konkreten Tarifziel ab.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, ob Ihr Wechsel sinnvoll ist. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihren AXA PKV-Tarif und identifiziert Optimierungspotenziale.
Basismerkmale
140/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
140/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:
- bis +/- 6 Dioptrien
- bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
- bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
- bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
- bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
- ab +/- 6 Dioptrien
- bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
- bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
- bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
- bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.
Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.
Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.
140/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
140/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.
Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.
140/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
140/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
140/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Impfungen werden nicht erstattet.
Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
343/20: Privatarztbehandlung.
343/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
343/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
541/20: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
541/20: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
541/20: Keine Summenbegrenzung.
541/20: Wird bei Zahnersatz empfohlen.



