AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 140/20, 343/20, 541/20 AW im Detail

Der AXA 140/20, 343/20, 541/20 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt, der sich durch zwei herausragende Merkmale auszeichnet: einen kompletten Verzicht auf den Selbstbehalt (0 Euro) und die Erstattung nach den Höchstsätzen der GOÄ bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen. Im ambulanten Bereich finden Versicherte umfangreiche Leistungen vor, darunter bis zu 30 Psychotherapie-Sitzungen mit 100%-Erstattung, Sehhilfen bis zu 825 Euro für Mehrstärkengläser sowie alternative Heilmethoden wie Naturheilverfahren. Bei stationärer Behandlung bietet der Tarif Privatarztbehandlung und gewährt - als Chefarzt-Tarif - selbst bei Leistungen über den Höchstsätzen hinaus Erstattung bis zum 5-fachen Satz. Im zahnmedizinischen Bereich sind Behandlungen vollständig gedeckt (100%), während Zahnersatz zu 80% erstattet wird und Kieferorthopädie mit 90% Kostenübernahme verfügbar ist.

Wer sich mit diesem etablierten Tarif auseinandersetzt, sollte sich bewusst machen, dass eine schrumpfende Risikogemeinschaft typischerweise zu höheren Beitragsbelastungen führt - ein Phänomen, das geschlossene Tarife besonders trifft. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA kann in vielen Fällen Abhilfe bringen: Häufig lassen sich dabei Altersrückstellungen vollständig mitnehmen, gleichzeitig sinken die Monatsbeiträge, und in der Regel bleibt der Leistungsstandard erhalten oder wird sogar verbessert. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom konkreten Tarifziel ab.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, ob Ihr Wechsel sinnvoll ist. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihren AXA PKV-Tarif und identifiziert Optimierungspotenziale.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

140/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

140/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

140/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

140/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

140/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

140/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

140/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

343/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

343/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

343/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
90 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

541/20: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

541/20: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

541/20: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

541/20: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 140/20, 343/20, 541/20 AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was bedeutet das für Ihre Situation?

Der AXA 140/20, 343/20, 541/20 AW ist für neue externe Kunden nicht mehr verfügbar, aber als bestehender Versicherter der AXA können Sie mithilfe eines internen Tarifwechsels (§204 VVG) nach wie vor in solche etablierten Tarife wechseln oder optimierte Alternativen innerhalb des Hauses wählen. Geschlossene Tarife wie dieser zeichnen sich dadurch aus, dass die Risikogemeinschaft schrumpft: ältere Versicherte bleiben, junge Neuzugänge fehlen. Diese demografische Schieflage führt zu überproportionalen Beitragserhöhungen, die Jahr für Jahr stärker ausfallen.

Ältere oder geschlossene Tarife sind daher in der öffentlichen Kommunikation oft kaum noch sichtbar. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kennt diese Tarife aus langjähriger Erfahrung und kann beurteilen, ob ein Wechsel aus Ihrem AXA-Bestand heraus sinnvoll ist - selbst wenn der Zielplan öffentlich nicht prominent beworben wird.

Tarifwechsel innerhalb der AXA nutzen

Der §204 VVG räumt Ihnen das Recht ein, innerhalb der gleichen Versicherungsgesellschaft in einen anderen Tarif zu wechseln. In vielen Fällen können bestehende Altersrückstellungen übernommen werden, wodurch die Beitragsersparnis erheblich ausfällt. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang Ihre Altersrückstellungen angerechnet werden, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie alle verfügbaren AXA-Tarife und zeigt auf, welche Lösung Ihren Bedürfnissen und Ihrer wirtschaftlichen Situation am besten entspricht. Lassen Sie sich durch unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse beraten und Jetzt anmelden für eine detaillierte Bewertung Ihrer Wechselchancen.

Beitragserhöhung: Wie Sie mit dem geschlossenen Tarif umgehen

Für geschlossene Tarife wie den AXA 140/20, 343/20, 541/20 AW steigen die Beiträge in der Regel deutlich rascher als in offenen Plänen. Der Grund liegt in der Altersstruktur des schrumpfenden Versichertenkollektivs und den kontinuierlich gestiegenen Kosten für Gesundheitsleistungen, die auf immer weniger junge Versicherte umgelegt werden müssen. Dies ist nicht untypisch, aber es ist auch kein unabwendbares Schicksal.

Unter solchen Bedingungen wird der Tarifwechsel zu einer attraktiven Strategie. Ein Wechsel in einen jüngeren oder offenen AXA-Tarif kann tendenziell Beitragsstabilität bringen und häufig sogar Leistungsverbesserungen ermöglichen. Das Beitragserhöhungs-Chart dokumentiert die historischen Steigerungen Ihres Versicherers und hilft Ihnen, das Ausmaß der Belastung einzuordnen. Um konkrete Alternativen zu entdecken, nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse und Jetzt anmelden zur Optimierung Ihrer Versicherung.

Häufige Fragen zum AXA 140/20, 343/20, 541/20 AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Behandlung bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, ohne Selbstbehalt. Psychotherapie wird bis zu 30 Sitzungen mit 100%, danach mit 80% erstattet. Sehhilfen werden großzügig gedeckt: bis zu 825 Euro für Mehrstärkengläser oder bis zu 680 Euro für Kontaktlinsen bei hoher Kurzsichtigkeit. Alternative Heilmethoden sind als Kulanzleistungen inkludiert. Stationär bietet der Tarif Privatarztbehandlung und Chefarztleistungen bis zum 5-fachen Satz. Bei Zahnbehandlungen erstattet der Tarif 100%, Zahnersatz wird zu 80% und Kieferorthopädie zu 90% übernommen - ohne jährliche Summenbegrenzung.
Der Tarif ist geschlossen, das heißt, er nimmt keine neuen Kunden von außen auf. Für bestehende AXA-Versicherte bleibt jedoch ein Wechsel innerhalb des Hauses nach §204 VVG möglich. Geschlossene Tarife verschärfen ihre Beitragsentwicklung typischerweise stärker als offene Pläne, weil die Risikogemeinschaft altert und schrumpft. Dies macht einen Tarifwechsel zu einer strategischen Überlegung für viele Inhaber dieses Plans.
Der Selbstbehalt beträgt 0 Euro. Das bedeutet, dass Sie keinen Eigenbetrag pro Versicherungsfall oder pro Kalenderjahr erbringen müssen. Diese Ausgestaltung ohne Selbstbehalt ist ein großer Vorteil für Versicherte mit häufigen oder kostspieligen Behandlungen und positioniert den Tarif in der Premiumklasse der AXA-Palette, ohne dass Versicherte erst einen bestimmten Betrag selbst tragen müssen.
Ja, als AXA-Versicherter haben Sie das Recht, innerhalb der Gesellschaft nach §204 VVG in einen anderen Tarif zu wechseln. In vielen Fällen können Ihre Altersrückstellungen angerechnet werden und die Beiträge sinken. Ob eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist und wie viel der Altersrückstellungen übernommen werden, muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Bewertung kann nur unser PKV-Sachverständiger nach detaillierter Prüfung treffen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen alle Optionen auf.
Ein Tarifwechsel lohnt sich besonders, wenn Sie durch die jährlichen Beitragserhöhungen belastet sind oder wenn jüngere AXA-Tarife mit stabilerem Risikokollektiv vergleichbare Leistungen zu niedrigerem Beitrag bieten. Auch wenn sich Ihre gesundheitliche Situation oder Ihr Leistungsbedarf verändert hat, gibt es oft maßgeschneiderte Alternativen. Alter, Familienstand und aktuelle Gesundheit spielen eine Rolle. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet für Sie konkret, ob und welcher Wechsel Ihre Situation verbessert.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert