AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 140/20, 343/20, VITAL-Z AW: Tarif und Wechseloptionen

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 140/20, 343/20, VITAL-Z aus der Alten Welt kombiniert ein prägendes Merkmal mit solider Leistungsstaffelung: Null Euro Selbstbehalt im ambulanten und stationären Bereich ermöglicht Versicherten den direkten Zugang zu Leistungen ohne Eigenbeteiligung pro Versicherungsfall. Die ambulante Erstattung erfolgt bis zum 3,5-fachen Satz der GOÄ (technisch 2,5-fach, Laborleistungen 1,3-fach), stationär bis Höchstsatz mit Chefarztbehandlung und optionaler Überschreitungserstattung bis 5-fach für persönlich erbrachte Leistungen. Im Zahnbereich deckt das VITAL-Z-Modul 100% Zahnbehandlung, 75% Zahnersatz mit annuellen Summenbegrenzungen bis 5.000 EUR ab.

Als geschlossenes Kollektiv der Alten Welt verringert sich die Versichertengemeinschaft des Tarifs kontinuierlich; neue externe Versicherte können nicht mehr aufgenommen werden. Bestehende Versicherte desselben Versicherers können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG weiterhin in diesen Tarif wechseln und so von seiner Null-Selbstbehalt-Struktur profitieren. In vielen Fällen lassen sich Altersrückstellungen übernehmen und Beiträge durch einen gezielten Wechsel reduzieren, ohne dass Leistungen vollständig neu verhandelt werden müssen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob und wie ein Wechsel in diesen AXA PKV-Tarif konkret für Ihre Situation passt und welche Optimierungspotenziale sich eröffnen.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

140/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

140/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

140/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

140/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

140/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

140/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

140/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

343/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

343/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

343/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

VITAL-Z: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

VITAL-Z: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet (85%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 75%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

VITAL-Z: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 5.000,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

VITAL-Z: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 140/20, 343/20, VITAL-Z AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was bedeutet das für Bestandsversicherte?

Der AXA 140/20, 343/20, VITAL-Z ist ein geschlossenes Kollektiv der Alten Welt. Versicherte, die nicht bereits bei AXA unter diesem Tarif angemeldet sind, können nicht mehr neu aufgenommen werden. Für bestehende Versicherte des gleichen Versicherers öffnet sich aber eine Chance: Sie können im Rahmen eines internen Tarifwechsels (§204 VVG) auch jetzt noch in diesen Tarif wechseln und von seinen Leistungsmerkmalen profitieren. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt allerdings zur beschleunigten Alterung des Kollektivs, was Beitragserhöhungen tendenziell stärker ausfallen lässt als in offenen Tarifen.

Ältere und geschlossene Tarife werden von Versicherern oft nicht mehr aktiv im Marketing kommuniziert oder auf öffentlichen Vergleichsseiten gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über solche Bestandstarife und kann konkret prüfen, ob ein Wechsel in den AXA-Tarif ohne erneute Gesundheitsprüfung durchführbar ist und welche Altersrückstellungen mitgenommen werden können.

Tarifwechsel nach §204 VVG: Chancen bei AXA optimieren

Die Möglichkeit, innerhalb der AXA zu einem besser geeigneten Tarif zu wechseln, nutzen viele Versicherte in der Praxis. Der §204 VVG regelt den internen Tarifwechsel beim gleichen Versicherer: In vielen Fällen können aufgebaute Altersrückstellungen übernommen werden, und eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt häufig oder fällt deutlich leichter aus als bei einem Versichererwechsel. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet für Sie persönlich, welcher Wechsel sinnvoll sein könnte und wie eine Neuordnung Ihrer Deckung ohne Leistungsverlust möglich ist. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen die konkrete Lösung: unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse liefert die Grundlage zum Handeln. Jetzt anmelden und Ihre Optionen detailliert erkunden.

Beitragserhöhung im AXA 140/20, 343/20, VITAL-Z: Wechsel-Alternative prüfen

Der AXA 140/20, 343/20, VITAL-Z gehört zu den älteren Bestandskollektiven, deren Versichertenkörper kontinuierlich schrumpft. Scheidende Versicherte - ob durch Wechsel zu anderen Versicherern oder durch Abgang aus Lebensgründen - belasten die Beitragskalkulation stärker, zumal die verbleibende Gruppe älter wird und mit steigendem Alter auch der Leistungsbedarf zunimmt. Medizinische Kostensteigerungen und sinkende Kapitalrenditen verschärfen diesen Effekt zusätzlich, weshalb Beitragserhöhungen bei älteren geschlossenen Tarifen überdurchschnittlich ausfallen.

In dieser Situation bietet ein Tarifwechsel zu einem jüngeren, geöffneten oder effizienteren Tarif des gleichen Versicherers einen Ausweg. Der Beitragserhöhungs-Chart zeigt Ihnen transparent, wie sich der AXA-Tarif entwickelt hat und warum ein Vergleich lohnt. Die gute Nachricht: Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie einen Aktionsplan von unserem PKV-Sachverständigen, der zeigt, wie Sie trotz Erhöhung wieder sparen. Jetzt anmelden und Ihre Handlungsoptionen entdecken.

Häufige Fragen zum AXA 140/20, 343/20, VITAL-Z AW

Der Tarif bietet 0 Euro Selbstbehalt in allen Bereichen. Ambulant erstattet das 140/20-Modul bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz (2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen). Sehhilfen werden mit bis zu 825 EUR für Mehrstärkengläser und bis zu 200 EUR für Einstärkengläser erstattet (einmal alle 2 Jahre). Psychotherapie deckt 30 Sitzungen zu 100%, danach 80%. Stationär (343/20) erfolgt Chefarztbehandlung mit GOÄ-Höchstsätzen und optional bis 5-fach für persönlich erbrachte Leistungen. Das VITAL-Z-Zahnmodul erstattet Zahnbehandlung 100%, Zahnersatz 75%, Kieferorthopädie bis 18 Jahre 100%, danach 75%, mit jährlichen Summenlimits bis 5.000 EUR im 5. Versicherungsjahr.
Der Tarif ist geschlossen für Neukunden. Das bedeutet: Externe Interessenten können nicht neu aufgenommen werden. Bestehende AXA-Versicherte können aber im Rahmen eines §204 VVG-Tarifwechsels in diesen Tarif übergehen. Das Kollektiv schrumpft kontinuierlich durch Altersabbau und Wechsel, was die Beitragsentwicklung gemessen an der Alterungsgeschwindigkeit verschärft. Geschlossene Tarife wie dieser müssen durch höhere Einzelbeiträge ihre Rentabilität stabilisieren.
Der Selbstbehalt beträgt 0 Euro - ein außergewöhnliches Merkmal. Diese volle Kostenerstattung ohne Selbstbeteiligung gilt für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen gleichermaßen. Versicherte erhalten damit unmittelbaren Zugang zu ärztlicher Versorgung ohne Wartefrist oder finanzielle Hürde pro Versicherungsfall. Ein solches Null-Selbstbehalt-Design ist eher selten und positioniert diesen AXA-Tarif im Premium-Segment.
Ja. Als bestehender AXA-Versicherter können Sie im Rahmen eines §204 VVG-Tarifwechsels zu einem anderen AXA-Tarif übergehen - also innerhalb desselben Versicherers bleiben. In vielen Fällen sind Altersrückstellungen übertragbar, und die Gesundheitsprüfung entfällt häufig oder fällt moderater aus. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft konkret, welche Alternativen für Sie realistisch sind. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger Ferdinand Halm beurteilen.
Ein Wechsel lohnt sich häufig, wenn die Beitragserhöhungen die Leistungszugewinne eines anderen Tarifs nicht rechtfertigen oder wenn Sie bereit sind, Selbstbehalt zu akzeptieren, um die Prämie zu senken. Ein 0-Euro-Selbstbehalt ist komfortabel, aber kostet entsprechend. Ob ein Wechsel zu einem jüngeren Kollektiv, zu höherem Selbstbehalt, oder zu besseren Spezialleistungen passt, hängt stark von Ihrem Alter, Gesundheitszustand und Ihrer Budget-Priorität ab. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet in einer persönlichen Tarifanalyse, welche Alternativen konkret verfügbar sind und wie viel Sie realistisch sparen können - ohne dabei an Sicherheit zu verlieren.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert