AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 140/20, 343/20, Z 100/ZS 60 AW: Leistungen und Tarifwechsel

Geschlossener Bisex-Tarif aus der Alten Welt der AXA Krankenversicherung AG mit vollständiger Absicherung und hohem Leistungsniveau. Der Tarif verzichtet auf Selbstbehalt und erstattet ambulante Leistungen bis zur 3,5-fachen GOÄ sowie stationäre Privatarztbehandlung mit Chefarztbehandlung und Mehrbettzimmern. Die Zahnversorgung wird bis 511,29 EUR jährlich zu 100% erstattet, darüber hinaus zu 60%, einschließlich Zahnersatz und Kieferorthopädie mit Heil- und Kostenplan.

Interner Tarifwechsel nach §204 VVG bietet für Bestandsversicherte des Hauses AXA häufig Einsparpotenziale, denn die geschlossene Risikogemeinschaft schrumpft und unterliegt über die Jahre einer steigenden Altersstruktur, die Beitragsentwicklung wird daher tendenziell überdurchschnittlich. In vielen Fällen sind innerhalb des Versicherers offene oder jüngere Tarife mit gleichwertigen oder besseren Leistungen und niedrigeren Beiträgen verfügbar, wobei Altersrückstellungen häufig in vollem Umfang übernommen werden können.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, welche Wechseloptionen beim AXA PKV-Tarif konkret umsetzbar sind und wie Sie von einer Optimierung profitieren.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

140/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

140/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

140/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

140/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

140/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

140/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

140/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

343/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

343/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

343/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z 100/ZS 60: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

Z 100/ZS 60: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
  • Kieferorthopädie wird erstattet

Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 511,29 EUR pro Jahr zu 100% erstattet, danach zu 60%

  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

Z 100/ZS 60: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Z 100/ZS 60: Bei Zahnersatz erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was bedeutet das für Versicherte der AXA?

Der AXA 140/20, 343/20, Z 100/ZS 60 AW ist seit seiner Schließung nicht mehr für externe Neukunden verfügbar. Bestehende Versicherte der AXA können jedoch weiterhin über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in geschlossene Tarife wechseln, sofern sie die tarifspezifischen Voraussetzungen erfüllen. Da die Risikogemeinschaft schrumpft und die Altersstruktur kontinuierlich älter wird, trägt jeder verbleibende Versicherte einen größeren Anteil der Kosten, was zu erhöhten Beitragssätzen führt.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat umfassenden Zugriff auf geschlossene Tarife und kann beurteilen, welche Wechseloptionen auch innerhalb geschlossener oder hybrid-strukturierter Bestände der AXA verfügbar sind. Dies ist besonders wichtig, da ältere Tarife aus der Alten Welt oft nicht mehr öffentlich beworben werden und nur durch spezialisierte Beratung zugänglich sind.

Tarifwechsel im AXA 140/20, 343/20, Z 100/ZS 60 AW: Ihre Chancen

Ein Tarifwechsel innerhalb der AXA nach §204 VVG ist ohne Wechsel zu einem anderen Versicherer möglich. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie, welche Alternativtarife innerhalb der AXA infrage kommen und wie eine Optimierung ohne unnötige Hürden möglich ist. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt die verfügbaren Optionen auf und gibt Ihnen Klarheit, wie Sie vorgehen. Jetzt anmelden und erhalten Sie eine persönliche Analyse.

Beitragserhöhung im AXA Tarif: Tarifwechsel als Lösung

Der AXA 140/20, 343/20, Z 100/ZS 60 AW ist ein geschlossener Bestandstarif, dessen Risikogemeinschaft nur noch aus langjährigen Versicherten besteht. Das schrumpfende und älter werdende Versichertenkollektiv führt zu Beitragserhöhungen, die oft über dem Durchschnitt liegen. Hinzu kommen allgemeine medizinische Kostensteigerungen, die sich auf die Prämie auswirken.

Der Tarifwechsel innerhalb der AXA bietet eine konkrete Möglichkeit, der Beitragserhöhung zu begegnen. Sofern verfügbare Alternativtarife mit stabilerem Versichertenkollektiv existieren, können in vielen Fällen Einsparungen realisiert werden. Der Beitragserhöhungs-Chart auf der AXA-Webseite dokumentiert die Beitragsentwicklung dieser Tarifgeneration. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, ob und wie ein Wechsel für Sie wirtschaftlich sinnvoll ist. Jetzt anmelden und lassen Sie sich Ihre persönlichen Wechseloptionen zusammenstellen.

Häufige Fragen zum AXA 140/20, 343/20, Z 100/ZS 60 AW

Der Tarif kombiniert mehrere Leistungsebenen: Ambulant erstattet er bis zur 3,5-fachen GOÄ für ärztliche Leistungen, technische Leistungen bis 2,5-fach, Laborleistungen bis 1,3-fach. Sehhilfen werden bis 825 EUR für Mehrstärkengläser erstattet, Psychotherapie umfasst 30 Sitzungen zu 100% pro Versicherungsfall, danach 80%. Stationär gibt es Privatarztbehandlung mit Chefarztbehandlung bis 5-fach GOÄ. Zahnbehandlung und Zahnersatz werden bis 511,29 EUR jährlich zu 100%, danach zu 60% erstattet, Kieferorthopädie eingeschlossen, mit jährlichen Summengrenzen von 1.278 EUR im 1. Jahr bis 6.391 EUR im 5. Jahr. Es gibt keinen Selbstbehalt.
Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf. Das bedeutet, die Risikogemeinschaft wird mit jedem ausscheidenden Versicherten kleiner und älter, was zu steigenden Beitragssätzen führt. Für bestehende AXA-Versicherte eröffnet sich jedoch durch §204 VVG ein interner Tarifwechsel innerhalb des Hauses, was eine Alternative zu den wachsenden Beiträgen darstellt.
Der Selbstbehalt beträgt 0 EUR. Das bedeutet, es gibt keine jährliche Kostenbeteiligung oder Wartezeiten bis zur Kostenerstattung. Die Leistungen werden direkt bei Inanspruchnahme von der Versicherung erstattet, ohne dass Sie eine Franchise entrichten müssen. Dies ist ein deutliches Merkmal dieses Premiumtarifs.
Ja, ein Tarifwechsel innerhalb der AXA nach §204 VVG ist grundsätzlich möglich. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Sachverständigen erfolgen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse klärt, welche Optionen verfügbar sind.
Das hängt von mehreren Faktoren ab: Ihrem aktuellen Alter und Gesundheitszustand, der gewünschten Leistungsausstattung im neuen Tarif und der verfügbaren Auswahl innerhalb der AXA. Für viele langjährig versicherte Kunden mit stabilem Gesundheitszustand kann ein Wechsel in einen offeneren oder jüngeren Tarif erhebliche Einsparpotenziale bieten. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre Situation konkret und zeigt auf, ob ein Wechsel zu besseren oder gleichwertigen Leistungen zu niedrigeren Beiträgen führt.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert