AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 140/20, 344/20, 540/12 AW: Tarif und Wechseloptionen

Der geschlossene Bisex-Tarif 140/20, 344/20, 540/12 der AXA Krankenversicherung gehört zur alten Welt und bietet ein Leistungspaket ohne Selbstbehalt. Ambulant werden Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische Leistungen, 1,3-fach für Laborleistungen) erstattet. Die Zahnversorgung deckt Zahnbehandlung und Zahnersatz zu 60% ab; Kieferorthopädie ist ebenfalls enthalten. Der Zahnersatz unterliegt keiner Summenbegrenzung. Im Bereich Psychotherapie werden 30 Sitzungen pro Versicherungsfall zu 100%, danach zu 80% übernommen. Mit Sehhilfen, Naturheilverfahren und umfassender Vorsorge ist dieser Tarif umfassend ausgestattet.

Geschlossene Bestandstarife wie dieser leiden zunehmend unter einer schrumpfenden Versichertengemeinschaft und demografischen Veränderungen, was sich in überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen bemerkbar macht. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA kann in vielen Fällen zu niedrigeren Beiträgen führen, ohne dass Versicherte zu einer anderen Krankenversicherung wechseln müssen. Die vorhandenen Altersrückstellungen werden häufig anteilig mitgenommen, und in zahlreichen Fällen lässt sich ein Wechsel zu besseren oder gleichwertigen Leistungen realisieren.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Sparpotenziale für Ihren AXA PKV-Tarif auf.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

140/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

140/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

140/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

140/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

140/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

140/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

140/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

344/20: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

344/20: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

344/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
60 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

540/12: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

540/12: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 60% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

540/12: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

540/12: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 140/20, 344/20, 540/12 AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Tarif bei der AXA?

Der Tarif 140/20, 344/20, 540/12 ist seit mehreren Jahren für externe Versicherte nicht mehr zugänglich. Allerdings können bestehende AXA-Versicherte durch einen internen Tarifwechsel gemäß §204 VVG auch in solche geschlossenen Tarife wechseln, wenn es ihre Situation sinnvoll macht. Die fehlende externe Zuwanderung führt zu einer allmählich schrumpfenden Risikogemeinschaft, was Beitragssteigerungen beschleunigt.

Älter werdende Bestandskollektive ohne Neukunden erfordern irgendwann Tarifanpassungen für alle Versicherten. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über umfassende Erfahrung mit geschlossenen AXA-Tarifen und kann analysieren, ob ein Wechsel zu noch bestehenden AXA-Optionen Ihnen kostengünstiger hilft.

Tarifwechsel im AXA-Bestandstarif: Wann lohnt es sich?

Ein Tarifwechsel innerhalb der AXA nach §204 VVG ist grundsätzlich möglich, wenn Sie bereits AXA-Versicherte sind. In vielen Fällen werden Altersrückstellungen übernommen, allerdings hängt der genaue Umfang und die Notwendigkeit einer erneuten Gesundheitsprüfung vom jeweiligen Tarifwechsel ab und muss individuell geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger analysiert Ihr individuelles Sparpotenzial und zeigt auf, welche AXA-Tarife für Sie infrage kommen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse beantwortet Ihre Wechselfragen fundiert: Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im AXA 140/20, 344/20, 540/12: Handlungsoptionen

Geschlossene Bestandstarife wie der 140/20, 344/20, 540/12 der AXA stehen unter erheblichem Druck: Das Kollektiv altert, neue Versicherte können nicht hinzukommen, und die medizinischen Kosten steigen kontinuierlich. Diese Konstellation führt zu wiederholten Beitragssteigerungen, die deutlich über dem Durchschnitt liegen können.

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem modernen AXA-Tarif kann sich häufig lohnen, da offene oder neuere Tarife von besseren Altersstrukturen profitieren und stabilere Beitragsentwicklungen bieten. Vergleichen Sie die verfügbaren Optionen mit unserer Hilfe; den aktuellen Trend bei der AXA finden Sie im Beitragserhöhungs-Chart. Mit einer fundierten Analyse erkennen Sie, ob ein Wechsel für Sie wirtschaftlich sinnvoll ist: Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum AXA 140/20, 344/20, 540/12 AW

Der Tarif bietet umfassende Leistungen ohne Selbstbehalt. Ambulant werden bis zu GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach technisch, 1,3-fach Labor) erstattet. Psychotherapie kostet 100% für 30 Sitzungen pro Fall, danach 80%. Sehhilfen werden bis 825 EUR (Mehrstärkengläser bei normaler Sehstärke) übernommen, mit Anspruch einmal alle 2 Jahre. Zahnbehandlung und Zahnersatz werden jeweils zu 60% ohne Summenbegrenzung erstattet; Kieferorthopädie ist zu 60% enthalten. Naturheilverfahren und Vorsorgeuntersuchungen sind versichert; Impfungen werden als Kulanzleistung übernommen.
Es handelt sich um einen geschlossenen Bestandstarif. Das bedeutet, dass externe Neukunden nicht mehr aufgenommen werden. Für bestehende AXA-Versicherte ist ein interner Tarifwechsel gemäß §204 VVG aber weiterhin möglich. Die fehlende Zuwanderung führt zu einer alternden Risikogemeinschaft, wodurch Beitragssteigerungen überproportional ausfallen können. Der Tarif gehört zur alten Welt und wird von der AXA nicht mehr aktiv beworben.
Der Selbstbehalt ist 0 EUR. Das ist ein seltenes und wertvolles Merkmal: Sie zahlen keine Eigenbeteiligung pro Versicherungsfall oder pro Jahr. Alle versicherten Leistungen werden von Anfang an nach den Regeln des Tarifs erstattet. Dies macht den Tarif besonders reizvoll für Versicherte, die häufig zum Arzt gehen oder bei denen plötzlich hohe Kosten entstehen.
Ja, als bestehender AXA-Versicherter haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG. Dies bedeutet, dass Sie innerhalb der AXA zu einem anderen Tarif wechseln können. In vielen Fällen können bestehende Altersrückstellungen übernommen werden, und eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkrete Sparpotenziale auf. Ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Das hängt von Ihrem persönlichen Profil ab. Sind Sie jung oder mittleren Alters und erwerbstätig, profitieren Sie von modernen offenen AXA-Tarifen, die mehr Zuwanderung haben und stabilere Beiträge bieten. Besitzt der Tarif für Sie wichtige Leistungen (Sehhilfen bis 825 EUR, 60% Zahnersatz, Psychotherapie), lohnt sich die Recherche nur, wenn Sie keinen Leistungsverzicht akzeptieren. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kann für Ihren Fall konkret kalkulieren, ob und wann sich der Wechsel lohnt. Ihre individuelle Situation ist entscheidend.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert