AXA 140/20, 344/20, 544/20 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA 140/20, 344/20, 544/20 AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif 140/20, 344/20, 544/20 AW der AXA richtet sich an Bestandskunden, die eine vollständige Kostenkompensation ohne Selbstbehalt suchen. Das Leistungspaket deckt GOÄ-Höchstsätze (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen), vollständige Zahnbehandlung und 50% Zahnersatz, bis zu 100% Psychotherapie für die ersten 30 Sitzungen pro Fall, Sehhilfen mit substanziellen Limits (bis 825 EUR für Mehrstärkengläser) und ein umfassendes Hilfsmittelleistungspaket ab. Das Mehrbettzimmer-Arrangement und der Verzicht auf Chefarztleistungen sprechen für eine kostenoptimierte Struktur innerhalb der Alte-Welt-Architektur.
Als geschlossener Tarif wird der AXA 140/20, 344/20, 544/20 AW nicht für externe Neukundinnen und Neukunden akzeptiert; die Risikogemeinschaft schrumpft entsprechend, was die Beitragsentwicklung verschärft. Allerdings steht Bestandsversicherten des gleichen Versicherers der interne Tarifwechsel nach §204 VVG offen. In vielen Fällen lassen sich durch einen Wechsel zu modernen, offenen Tarifen ähnliche oder sogar verbesserte Leistungen bei moderateren Beiträgen realisieren. Altersrückstellungen können häufig mitgenommen werden; eine Gesundheitsprüfung entfällt oft, ist aber nicht garantiert auszuschließen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm deckt auf, ob Ihr aktueller AXA PKV-Tarif noch zu Ihrer Lebenssituation passt oder ein Wechsel mehr Kontinuität bei besserer Kostenentwicklung bringt.
Basismerkmale
140/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
140/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:
- bis +/- 6 Dioptrien
- bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
- bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
- bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
- bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
- ab +/- 6 Dioptrien
- bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
- bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
- bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
- bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.
Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.
Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.
140/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
140/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.
Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.
140/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
140/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
140/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Impfungen werden nicht erstattet.
Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
344/20: Regel- und Belegarztleistungen.
344/20: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
344/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
544/20: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
544/20: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
544/20: Keine Summenbegrenzung.
544/20: Wird bei Zahnersatz empfohlen.



