AXA 140/20, 344/20, VITAL-Z AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA 140/20, 344/20, VITAL-Z AW im Detail
Der AXA 140/20, 344/20, VITAL-Z AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt, der sich durch seinen vollständigen Verzicht auf einen Selbstbehalt auszeichnet. Das bedeutet: Ambulante Leistungen werden bis zur 3,5-fachen GOÄ erstattet, bei technischen Leistungen bis zum 2,5-fachen Satz und bei Laborleistungen bis zum 1,3-fachen Satz. Im stationären Bereich (344/20) sind Regelleistungen sowie Belegarztbehandlungen bis zu den gleichen Höchstsätzen abgedeckt. Die Zahnversicherung (VITAL-Z) bietet 100% Erstattung für Zahnbehandlung und Kieferorthopädie, 75% für Zahnersatz und unbegrenzte Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis. Sehhilfen werden bis 825 EUR pro Paar Mehrstärkengläser übernommen, Psychotherapie mit bis zu 30 Sitzungen à 100% pro Versicherungsfall erstattet.
Als geschlossener Tarif nimmt die AXA 140/20, 344/20, VITAL-Z AW keine neuen, externen Kunden auf. Das führt zu einem schrumpfenden Versichertenkollektiv und stellt die Beitragsentwicklung unter Druck, da die Risikogemeinschaft älter wird und weniger Jüngere die Lasten tragen. Für bestehende Versicherte desselben Versicherers eröffnet sich jedoch die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG, um in aktuellere, oftmals kostengünstiger kalkulierte Tarife zu wechseln und tendenziell Beitragsstabilität zurückzugewinnen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse wird von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm durchgeführt und zeigt auf, welche Optimierungsmöglichkeiten im AXA PKV-Tarif konkret für Sie realisierbar sind.
Basismerkmale
140/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
140/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:
- bis +/- 6 Dioptrien
- bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
- bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
- bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
- bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
- ab +/- 6 Dioptrien
- bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
- bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
- bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
- bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.
Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.
Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.
140/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
140/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.
Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.
140/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
140/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
140/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Impfungen werden nicht erstattet.
Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
344/20: Regel- und Belegarztleistungen.
344/20: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
344/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
VITAL-Z: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
VITAL-Z: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet (85%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
- Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 75%
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
VITAL-Z: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 5.000,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
VITAL-Z: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.



