AXA 140-N, 341-N, ZS60-N, Z100-N NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA 140-N, 341-N, ZS60-N, Z100-N NW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif der AXA Krankenversicherung AG kombiniert drei Premium-Features auf höchstem Niveau: einen Selbstbehalt von 0 Euro, GOÄ-Erstattungen über den Höchstsatz hinaus und Einbettzimmergarantie mit Chefarztbehandlung. Die Tarifgruppe 140-N bietet ambulante Leistungen bis zur 3,5-fachen GOÄ, Psychotherapie mit 100% für 30 Sitzungen, Sehhilfen bis 1.000 Euro pro zwei Jahre, und eine geschlossene Hilfsmittelkatalog-Struktur mit vereinfachter Handhabung. Der Zahnbereich (Z100-N und ZS60-N) erstattet Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie zunächst zu 100%, später zu 60%, mit Z100-N ohne jährliche Deckelung.
Die interne Tarifwechsel-Option nach §204 VVG innerhalb der AXA bleibt für Bestandsversicherte bestehen, auch wenn dieser Tarif für externe Neukunden geschlossen ist. Als geschlossener Tarif mit schrumpfender Versichertengruppe unterliegt dieser Tarif überdurchschnittlichen Beitragsanpassungen. Ein Wechsel in einen jüngeren AXA-Tarif kann in vielen Fällen zu Prämienentlastung führen, häufig ohne Gesundheitsprüfung und unter Mitnahme der Altersrückstellungen - allerdings hängt dies vom individuellen Fall ab und muss geprüft werden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse evaluiert, ob für Sie ein AXA-Tarifwechsel wirtschaftlich und leistungsbezogen sinnvoll ist. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihre individuelle Konstellation und empfiehlt konkrete Optimierungsmöglichkeiten im AXA PKV-Tarif-Portfolio.
Basismerkmale
140-N: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
140-N: Sehhilfen innerhalb von 2 Kalenderjahren oder bei Änderung der Sehschärfe:
a) für Einstärkengläser bis 6 Dioptrien bis 300,-EUR Rechnungsbetrag und bei stärkerer Fehlsichtigkeit bis 600,-EUR Rechnungsbetrag
b) für Mehrstärkengläser bis 6 Dioptrien bis 700,-EUR Rechnungsbetrag und bei stärkerer Fehlsichtigkeit bis 1.000,-EUR Rechnungsbetrag.
140-N: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
140-N: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
140-N: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
140-N: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
140-N: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen für Erwachsene
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
341-N: Privatarztbehandlung.
341-N: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
341-N: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z100-N, ZS60-N: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Z100-N+ZS60-N: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
- Kieferorthopädie wird erstattet
Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 511,29 EUR pro Jahr zu 100% erstattet, danach zu 60%
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
ZS60-N: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Z100-N: Keine Summenbegrenzung.
Z100-N, ZS60-N: Bei Zahnersatz erforderlich.



