AXA 140-N, 342-N, Vital-Z-N NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA 140-N, 342-N, Vital-Z-N NW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 140-N, 342-N, Vital-Z-N NW aus der Neuen Welt kombiniert mehrere Premiummerkmale: Nullselbstbehalt, GOÄ bis zur 3,5-fachen Satzgrenze bei ärztlichen Leistungen und in medizinisch begründeten Fällen auch darüber hinaus, Doppelzimmer mit Chefarztbehandlung, Zahnbehandlung zu 100 Prozent und Zahnersatz zu 85 Prozent (oder 75 Prozent ohne regelmäßige Prophylaxe), unbegrenzte Kieferorthopädie bis zum 18. Lebensjahr zu 100 Prozent, bis 30 psychotherapeutische Sitzungen jährlich zu 100 Prozent und umfangreiche Sehhilfen-Erstattungen bis 1.000 Euro bei Mehrstärkengläsern.
Als geschlossener Neuwelt-Tarif ist dieser Tarif einer Risikogemeinschaft ausgesetzt, die nicht mehr wächst und demografisch altert. Dies führt tendenziell zu über dem Durchschnitt liegenden Beitragserhöhungen in den kommenden Jahren. Allerdings besteht die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG innerhalb der AXA zu einem günstigeren, offenen Neuwelt-Tarif oder einer älteren Welt-Variante. In vielen Fällen können dabei Altersrückstellungen teilweise oder vollständig übernommen werden, und die erforderliche Gesundheitsprüfung ist häufig weniger umfangreich als bei einer völligen Neuversicherung.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm bewertet, ob für Ihre individuelle Situation innerhalb der AXA PKV-Tarife ein rentabler Wechsel möglich ist.
Basismerkmale
140-N: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
140-N: Sehhilfen innerhalb von 2 Kalenderjahren oder bei Änderung der Sehschärfe:
a) für Einstärkengläser bis 6 Dioptrien bis 300,-EUR Rechnungsbetrag und bei stärkerer Fehlsichtigkeit bis 600,-EUR Rechnungsbetrag
b) für Mehrstärkengläser bis 6 Dioptrien bis 700,-EUR Rechnungsbetrag und bei stärkerer Fehlsichtigkeit bis 1.000,-EUR Rechnungsbetrag.
140-N: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
140-N: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
140-N: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
140-N: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
140-N: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen für Erwachsene
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
342-N: Privatarztbehandlung.
342-N: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
342-N: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Vital-Z-N: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vital-Z-N: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet (85%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
- Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 75%
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Vital-Z-N: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 5.000,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Vital-Z-N: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.



