AXA 140-N, 342-N, ZS60-N, Z100-N NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA 140-N, 342-N, ZS60-N, Z100-N NW im Detail
Die AXA 140-N, 342-N, ZS60-N, Z100-N NW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Neue-Welt-Generation ohne Selbstbehalt. Die ambulanten Leistungen reichen bis zum 3,5-fachen Satz der GOÄ für ärztliche Arbeiten, im stationären Bereich bietet die 342-N Privatarztbehandlung mit ebenfalls bis 3,5-facher GOÄ und Chefarztzuschlag bis zum 5-fachen Satz. Die Zahnmodule Z100-N und ZS60-N decken Zahnbehandlung, Zahnersatz (80%) und Kieferorthopädie ab, die Z100-N verzichtet auf Summenbegrenzung. Hinzu kommen 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Versicherungsfall zu 100%, Sehhilfen bis 1.000 EUR, Hilfsmittel aus geschlossenem Katalog und vollständige Vorsorgeleistungen.
Als geschlossener Tarif ist die 140-N, 342-N, ZS60-N, Z100-N NW seit längerer Zeit nicht mehr für externe Neukunden erhältlich, was die Risikogemeinschaft schrumpfen lässt und Beitragssteigerungen begünstigt. Dennoch können bestehende Versicherte des gleichen Versicherers durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in diesen Tarif wechseln - in vielen Fällen lässt sich dabei eine bessere oder vergleichbare Leistungskombination bei reduziertem Beitrag realisieren, und die Altersrückstellungen werden häufig übernommen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm klärt, ob ein Wechsel aus diesem AXA PKV-Tarif sinnvoll und zulässig ist.
Basismerkmale
140-N: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
140-N: Sehhilfen innerhalb von 2 Kalenderjahren oder bei Änderung der Sehschärfe:
a) für Einstärkengläser bis 6 Dioptrien bis 300,-EUR Rechnungsbetrag und bei stärkerer Fehlsichtigkeit bis 600,-EUR Rechnungsbetrag
b) für Mehrstärkengläser bis 6 Dioptrien bis 700,-EUR Rechnungsbetrag und bei stärkerer Fehlsichtigkeit bis 1.000,-EUR Rechnungsbetrag.
140-N: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
140-N: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
140-N: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
140-N: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
140-N: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen für Erwachsene
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
342-N: Privatarztbehandlung.
342-N: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
342-N: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z100-N, ZS60-N: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Z100-N+ZS60-N: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
- Kieferorthopädie wird erstattet
Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 511,29 EUR pro Jahr zu 100% erstattet, danach zu 60%
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
ZS60-N: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Z100-N: Keine Summenbegrenzung.
Z100-N, ZS60-N: Bei Zahnersatz erforderlich.



