AXA 140-N, 344-N, 541-N NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA 140-N, 344-N, 541-N NW im Überblick
Die geschlossene Bisex-Tarifkombination der AXA (140-N ambulant, 344-N stationär, 541-N zahnmedizinisch) positioniert sich als Tarif ohne Selbstbehalt mit überdurchschnittlichen Leistungsmerkmalen. Die ambulante Versorgung erfolgt nach GOÄ über Höchstsatz (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen), Sehhilfen bis 1.000 EUR für Mehrstärkengläser und bis zu 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Versicherungsfall sind inkludiert. In der Zahnmedizin erstattet der Tarif Zahnbehandlung zu 100%, Zahnersatz zu 80% und Kieferorthopädie zu 90%, ohne Jahreskapitalisierung.
Die Risikogemeinschaft dieses geschlossenen Tarifs schrumpft kontinuierlich, da keine Neukunden mehr aufgenommen werden. Dies führt zu einer Alterung des Versichertenkollektivs und erhöht den Druck auf die Beitragsentwicklung. Für bestehende Versicherte der AXA bietet sich ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG als Optimierungsmöglichkeit an, da dieser häufig neue Perspektiven für Leistungsgestaltung und Beitragsniveaus eröffnet.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm beleuchtet gezielt, ob für Sie innerhalb der AXA PKV-Tarife bessere Alternativen verfügbar sind.
Basismerkmale
140-N: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
140-N: Sehhilfen innerhalb von 2 Kalenderjahren oder bei Änderung der Sehschärfe:
a) für Einstärkengläser bis 6 Dioptrien bis 300,-EUR Rechnungsbetrag und bei stärkerer Fehlsichtigkeit bis 600,-EUR Rechnungsbetrag
b) für Mehrstärkengläser bis 6 Dioptrien bis 700,-EUR Rechnungsbetrag und bei stärkerer Fehlsichtigkeit bis 1.000,-EUR Rechnungsbetrag.
140-N: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
140-N: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
140-N: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
140-N: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
140-N: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen für Erwachsene
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
344-N: Regel- und Belegarztleistungen.
344-N: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
344-N: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
541-N: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
541-N: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
541-N: Keine Summenbegrenzung.
541-N: Nicht erforderlich.



