AXA 140-N, 344-N, Vital-Z-N NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA 140-N, 344-N, Vital-Z-N NW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif 140-N, 344-N, Vital-Z-N NW der AXA Krankenversicherung AG kombiniert eine vollständige Kostendeckung ohne Selbstbehalt mit überraschend hochwertigen Leistungsmerkmalen. Im ambulanten Bereich erstattet die AXA ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, technische bis zum 2,5-fachen und Laborleistungen bis zum 1,3-fachen Satz; in medizinisch begründeten Einzelfällen auch darüber hinaus. Die Zahnersatzquote liegt bei 85 Prozent (unter bestimmten Bedingungen), und die Psychotherapie wird mit bis zu 30 Sitzungen pro Versicherungsfall vollständig erstattet.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann für Bestandsversicherte eine interessante Option sein, besonders wenn die Beitragsentwicklung drückt. Da dieser Tarif inzwischen geschlossen ist und neue Versicherte nicht mehr aufgenommen werden, schrumpft das Versichertenkollektiv kontinuierlich. Geschlossene Tarife dieser Altersstruktur erleben oft beschleunigte Beitragsanpassungen, doch häufig ermöglicht ein Wechsel zu moderneren Tarifen gleichen Leistungsniveaus eine Beitragsstabilisierung oder sogar eine Reduktion, ohne dass die Altersrückstellungen vollständig verloren gehen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter der Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft für Ihren Fall, ob ein Wechsel im AXA PKV-Tarif sinnvoll ist und mit welcher Ersparnis Sie rechnen können.
Basismerkmale
140-N: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
140-N: Sehhilfen innerhalb von 2 Kalenderjahren oder bei Änderung der Sehschärfe:
a) für Einstärkengläser bis 6 Dioptrien bis 300,-EUR Rechnungsbetrag und bei stärkerer Fehlsichtigkeit bis 600,-EUR Rechnungsbetrag
b) für Mehrstärkengläser bis 6 Dioptrien bis 700,-EUR Rechnungsbetrag und bei stärkerer Fehlsichtigkeit bis 1.000,-EUR Rechnungsbetrag.
140-N: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
140-N: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
140-N: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
140-N: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
140-N: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen für Erwachsene
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
344-N: Regel- und Belegarztleistungen.
344-N: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
344-N: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Vital-Z-N: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vital-Z-N: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet (85%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
- Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 75%
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Vital-Z-N: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 5.000,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Vital-Z-N: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.



