AXA 140-N, 344-N, ZS60-N, Z100-N NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA 140-N, 344-N, ZS60-N, Z100-N NW im Detail
Der AXA 140-N, 344-N, ZS60-N, Z100-N ist ein geschlossener Neue-Welt-Bisex-Tarif der AXA Krankenversicherung AG mit außergewöhnlich großzügigen Leistungsmerkmalen. Der Tarif verzichtet vollständig auf einen Selbstbehalt (0 Euro Jahresbeitrag), erstattet ambulante Leistungen bis zu 3,5-fachen GOÄ-Höchstsätzen und bietet 100% Kostenübernahme für zahnärztliche Leistungen bis 511,29 Euro pro Jahr. Die stationäre Versorgung erfolgt im Mehrbettzimmer mit Belegarzt bis zu 3,5-fachen GOÄ-Sätzen. Psychotherapie ist sowohl ambulant (30 Sitzungen pro Versicherungsfall zu 100%) als auch stationär abgedeckt.
Als geschlossener Tarif zeigt der 140-N, 344-N ein schrumpfendes Versichertenkollektiv und unterliegt damit tendenziell überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen. Innerhalb desselben Versicherers ist jedoch ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG auch für bestehende Versicherte dieser geschlossenen Tarife möglich. Solche Wechsel können in vielen Fällen mit gleichwertigen oder besseren Leistungen verbunden sein und tendieren zu niedrigeren Prämien, wobei die Altersrückstellungen häufig übernommen werden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm bewertet Ihren AXA PKV-Tarif umfassend und zeigt auf, welche Wechselchancen realistisch sind.
Basismerkmale
140-N: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
140-N: Sehhilfen innerhalb von 2 Kalenderjahren oder bei Änderung der Sehschärfe:
a) für Einstärkengläser bis 6 Dioptrien bis 300,-EUR Rechnungsbetrag und bei stärkerer Fehlsichtigkeit bis 600,-EUR Rechnungsbetrag
b) für Mehrstärkengläser bis 6 Dioptrien bis 700,-EUR Rechnungsbetrag und bei stärkerer Fehlsichtigkeit bis 1.000,-EUR Rechnungsbetrag.
140-N: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
140-N: Im Tarif genannte Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den genannten Höchstbeträgen zu 100%, wenn Versicherer mit Beschaffung beauftragt ist, sonst 75%.
Keine Kürzung bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen Begrenzungen
- bei Unfall innerhalb von 2 Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Leihe ist möglich.
140-N: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
140-N: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
140-N: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen für Erwachsene
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht versichert sind Impfungen aus Anlass einer privaten Auslandsreise.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
344-N: Regel- und Belegarztleistungen.
344-N: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
344-N: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z100-N, ZS60-N: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Z100-N+ZS60-N: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
- Kieferorthopädie wird erstattet
Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 511,29 EUR pro Jahr zu 100% erstattet, danach zu 60%
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
ZS60-N: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Z100-N: Keine Summenbegrenzung.
Z100-N, ZS60-N: Bei Zahnersatz erforderlich.



