AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.325 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

Steckbrief: AXA 141/18, 341/20, 544/20 AW

AXA 141/18, 341/20, 544/20 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt, der sich durch Premium-Leistungen und hohe Kostenerstattungen auszeichnet. Der Tarif kombiniert GOÄ-Höchstsätze (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen), Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung im stationären Bereich und umfassende Dentalleistungen mit 100 Prozent Zahnbehandlung sowie 50 Prozent Zahnersatz. Der Selbstbehalt liegt bei 1.325 Euro pro Versicherungsjahr, was für ein Tarif-Paket dieser Leistungsklasse typisch ist. Sehhilfen werden bis 825 Euro erstattet, Psychotherapie umfasst 30 Sitzungen zu 100 Prozent, und Hilfsmittel sowie Naturheilverfahren sind enthalten.

Als geschlossener Tarif ist dieser Bestandstarif nicht mehr für externe Neukunden verfügbar, aber Versicherte des gleichen Versicherers können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG weiterhin in solche Tarife wechseln. Die schrumpfende Versichertengruppe führt typischerweise zu stärkeren Beitragssteigerungen als bei offenen Tarifen mit stabilerer Altersstruktur. Für bereits Versicherte in diesem Tarif bietet ein Tarifwechsel zu einem günstigeren AXA-Tarif häufig die Möglichkeit, Beiträge zu senken und in vielen Fällen gleichwertige Leistungen zu bewahren oder zu verbessern.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, ob ein interner Wechsel zu einem günstigeren AXA PKV-Tarif in Ihrer persönlichen Situation sinnvoll ist und welche Alternativen verfügbar sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.325 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

141/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

141/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

141/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

141/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

141/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

141/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

141/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

341/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

341/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

341/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
50 %
Kieferorthopädie
90 %
Material- & Laborkosten
50 %
Gebührenordnung (Zahn)

544/20: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

544/20: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

544/20: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

544/20: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status beim AXA 141/18, 341/20, 544/20 AW?

Der Tarif ist seit längerer Zeit geschlossen und nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf. Dies ist das Merkmal älterer, etablierter Bestandstarife, die ihre Zielgruppe bereits erreicht haben. Bestehende Versicherte des gleichen Versicherers können jedoch innerhalb desselben Unternehmens in solche Tarife wechseln, was das Recht des §204 VVG ermöglicht. Eine schrumpfende Versichertengemeinschaft führt zu stärkerer demografischer Alterung und damit zu erhöhten Durchschnittsbeiträgen, was sich in überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen widerspiegelt.

Geschlossene Tarife dieser Leistungsklasse werden oft nicht mehr aktiv am Markt kommuniziert, bleiben aber für interne Wechsel von Bedeutung. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat einen umfassenden Überblick über geschlossene Tarife und kann beurteilen, ob ein Wechsel aus diesem Tarif zu einem günstigeren AXA-Tarif mit erhaltenen oder besseren Leistungen möglich ist und wie die Altersrückstellungen übernommen werden können.

Wechseloptionen nach §204 VVG: Interne Tarifoptimierung beim gleichen Versicherer

Im Rahmen des §204 VVG können Sie als bestehender AXA-Versicherter in einen günstigeren Tarif desselben Versicherers wechseln, ohne dass ein Verwaltungswechsel zu einem anderen Unternehmen stattfindet. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und welcher Umfang der Altersrückstellungsübernahme möglich ist, hängt vom spezifischen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geklärt werden. In vielen Fällen werden bestehende Altersrückstellungen in den neuen Tarif übernommen, häufig ohne erneute medizinische Bewertung. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre individuelle Situation und prüft verfügbare Tarifwechsel-Optionen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, welche AXA-Tarife zu Ihrer Lebenssituation passen und ob ein Wechsel finanzielle oder leistungsbezogene Verbesserungen bringt. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im AXA 141/18, 341/20, 544/20 AW: Tarifwechsel als Lösungsweg

Geschlossene Tarife der Alten Welt sehen sich typischerweise stärkeren Beitragserhöhungen ausgesetzt als offene Tarife, weil die Versichertengruppe nicht mehr wächst und kontinuierlich altert. Hinzu kommen medizinische Kostensteigerungen, sinkende Kapitalerträge und die Kostenentwicklung im Zahnersatz-Bereich. Der AXA 141/18, 341/20, 544/20 AW mit seinen Höchstsätzen und umfassenden Leistungen ist besonders von medizinischen Preissteigerungen betroffen.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG ist oft die effektivste Antwort: In vielen Fällen erhalten Sie in einem günstigeren AXA-Tarif gleichwertige oder bessere Leistungen und senken die Prämie deutlich. Die verfügbaren Optionen hängen vom aktuellen Bestandsangebot des Versicherers ab. Der Beitragserhöhungs-Chart auf der AXA-Seite zeigt die Entwicklung anderer Tarife und kann Ihnen bei der Vergleichsüberlegung helfen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm legt dar, welche Tarifwechsel-Szenarien für Sie konkret sinnvoll sind. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 141/18, 341/20, 544/20 AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen). Im stationären Bereich sind Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung versichert. Psychotherapie umfasst 30 Sitzungen zu 100 Prozent, weitere zu 80 Prozent. Sehhilfen werden bis 825 Euro für Mehrstärkengläser erstattet (bei höheren Dioptrien bis 935 Euro bei Kontaktlinsen). Zahnbehandlung kostet 100 Prozent, Zahnersatz 50 Prozent, Kieferorthopädie 90 Prozent. Hilfsmittel wie Hörhilfen, Kunstglieder und Bandagen sind enthalten. Naturheilverfahren und Vorsorgeleistungen werden bis zur Höhe der Schulmedizin erstattet.
Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf. Das bedeutet, dass seine Versichertengruppe nicht mehr wächst und eine naturgemäße Alterung erfährt, was zu stärkeren Beitragserhöhungen führt als bei offenen Tarifen mit stabiler Altersstruktur. Für bestehende AXA-Versicherte eröffnet sich jedoch die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG innerhalb des gleichen Versicherers.
Der Selbstbehalt beträgt 1.325 Euro pro Versicherungsjahr. Dies ist ein hoher Eigenanteil und gilt typischerweise für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen (die Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen). Der Tarif positioniert sich damit in der Premium-Leistungsklasse mit hohem Selbstbehalt, was häufig mit erweiterten Leistungsinhalten kombiniert wird.
Ja, als bestehender AXA-Versicherter können Sie im Rahmen des §204 VVG intern zu einem günstigeren AXA-Tarif wechseln, ohne den Versicherer zu wechseln. In vielen Fällen werden bestehende Altersrückstellungen übernommen, häufig ohne erneute Gesundheitsprüfung. Allerdings hängen die genauen Bedingungen vom spezifischen Tarifwechsel ab und müssen im Einzelfall geprüft werden. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse kann aufzeigen, welche Optionen verfügbar sind. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger Ferdinand Halm beurteilen.
Für viele Versicherte in diesem geschlossenen Tarif mit 1.325 Euro Selbstbehalt lohnt sich ein interner Wechsel, besonders wenn die Beiträge gestiegen sind. Die Entscheidung hängt von Ihrem Alter, Gesundheitszustand und aktuellen Leistungsbedürfnissen ab. Offene oder jüngere Tarife bei AXA bieten oft niedrigere Prämien bei gleichwertigen Leistungen. Auch ein höherer Selbstbehalt kann die Prämie senken, ohne essenzielle Leistungen zu beeinträchtigen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet Ihre persönliche Situation und empfiehlt konkrete Wechselszenarien.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert